Erlass der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen; Vorberatung und Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 21.07.2020 ö vorberatend 5

Sachverhalt

Im Zuge von Baumaßnahmen kommt es zu Eingriffen in Natur und Landschaft. Eingriffsfolgen sind auszugleichen und können auf der beeinträchtigten Fläche selbst oder durch Maßnahmen an anderer Stelle kompensiert werden. Werden Ausgleichsmaßnahmen nicht auf dem Baugrundstück selbst festgelegt, hat die Stadt Füssen die erforderlichen Flächen bereitzustellen und die dafür anfallenden Kosten zu tragen. 

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss der Stadt Füssen empfiehlt dem Stadtrat den Erlass der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach dem beigefügten Satzungsentwurf.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss der Stadt Füssen empfiehlt dem Stadtrat den Erlass der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach dem beigefügten Satzungsentwurf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2024 15:14 Uhr