Verkehrsregelung beschränkt öffentlicher Weg zwischen Eschach und B16 (Antrag auf Beschränkung Anlieferer/landwirtschaftlicher Verkehr oder Einbahnstraße)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 15.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antrag beinhaltet eine weitere Beschränkung dieses beschränkt öffentlichen
Weges „Achbichlweg“ zwischen Eschach und der B 16.
Da der Weg auf dem Abschnitt zwischen Seealm und Eschach zu schmal ist, ist dort ein
Gegenverkehr nicht möglich.
Eine verkehrsrechtliche Anordnung besteht lediglich in Form einer Gewichtsbegrenzung von 5,5 t.
Eine Abkürzungsstrecke von der Staatsstraße 2008 (Füssen-Hopfen am See) zur
B 16 bzw. umgekehrt, wie im Antrag erwähnt, ist diese Verbindung in der Praxis
sicherlich nicht. Es soll jedoch nicht außer Frage gestellt werden, dass manche
ortsunkundige Verkehrsteilnehmer diese Verbindung befahren.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, für den Weg zwischen Eschach und B 16 ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit dem Zusatz „Landwirtschaftlicher- und forstwirtschaftlicher-/ Anliegerverkehr frei“ anzuordnen.
Anlagen:
- Antrag vom 06.07.2020
- Zwischennachricht vom 24.07.2020
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, für den Weg zwischen Eschach und B 16 ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit dem Zusatz „Landwirtschaftlicher- und forstwirtschaftlicher-/ Anliegerverkehr frei“ anzuordnen.
Anlagen:
- Antrag vom 06.07.2020
- Zwischennachricht vom 24.07.2020
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12
Datenstand vom 04.10.2024 09:22 Uhr