Abbruch best. Wohngebäude mit Garagen und Neubau Wohnhaus mit Tiefgarage, Oberried 7, Fl.Nr. 17/2, Gemarkung Weißensee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 15.09.2020 ö beschliessend 3.2.1

Sachverhalt

Armin Angeringer erläutert anhand der eingereichten Pläne die Drehung des Gebäudes. Zur Zahl der Wohnungen regelt die Außenbereichssatzung Folgendes:

Pro Wohngebäude sind jedoch max. zwei Wohnungen zulässig. Die fremdenverkehrliche Nutzung wird auf zusätzlich max. zwei Ferienwohnungen beschränkt wobei sichergestellt sein muss, dass eine Vermietung auf Dauer an einen wechselnden Personenkreis erfolgt.

Eine Angabe liegt im Antrag bislang nicht vor. Die nachgewiesene Zahl der Stellplätze ist ausreichend für zwei dauergenutzte Wohnungen und zusätzlich zwei Ferienwohnungen.
Die Anzahl wäre auch ausreichend für drei dauergenutzte Wohnungen (ohne zusätzliche Ferienwohnungen): Drei dauergenutzte Wohnungen sind aber nach der Außenbereichssatzung nicht möglich.

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu:

  • Überschreitung der Baugrenze: Befreiung ist möglich
  • Zur Zahl der Wohneinheiten ist keine Befreiung möglich

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu dem geplanten Neubau einschließlich zu der Befreiung von der Baugrenze zu erteilen. Auf die notwendige Einhaltung der festgesetzten Wohnungsanzahl wird hingewiesen.
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das Landratsamt Ostallgäu weitergeleitet werden.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu dem geplanten Neubau einschließlich zu der Befreiung von der Baugrenze zu erteilen. Auf die notwendige Einhaltung der festgesetzten Wohnungsanzahl wird hingewiesen.
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das Landratsamt Ostallgäu weitergeleitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2020 10:21 Uhr