Neubau Autohaus mit Werkstatt, Seilerstraße, Fl.Nr. 1722, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 15.09.2020 ö beschliessend 3.2.2

Sachverhalt

Auf dem freien Grundstück FlNr. 1722 soll ein Autohaus neu errichtet werden. Der Inhaber führt bisher seinen Betrieb in der Hopfener Straße in dem durch nicht weiter erhaltenswerte Gebäude geprägten Bereich, wo eine Neuplanung zur Umsiedlung des Edeka-Marktes begonnen wurde. Bei dem neuen Standort handelt es sich um einen unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Ein Autohaus fügt sich nach der Art der baulichen Nutzung in die Umgebung ein, die hier eine Prägung als Gewerbegebiet aufweist.

In einem Vorgespräch am 01.09.2020 wurde geklärt, dass sich der Neubau auch nach dem Maß der baulichen Nutzung einfügt, soweit keine vollständige Überbauung erfolgt, sondern ein nicht versiegelter Grundstücksanteil von mindestens 10 % eingehalten wird.

Am 04.09.2020 wurde eine dahingehend geänderte Planung eingereicht.

Eine Abweichung von der Stellplatzsatzung ist insoweit möglich und sachlich vertretbar als sowohl eine Zufahrt von der Kemptener Straße als auch eine Ausfahrt auf die Seilerstraße geschaffen wird.

Aus Sicht des Bauherrn bzw. seines Planers muss der Antrag bei Befürwortung nicht an das Landratsamt weitergeleitet werden, sondern es genügt die Beurteilung durch die Stadt Füssen.

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu:

  • Es wurden keine Bedenken gegen die Genehmigungsfähigkeit gesehen.
  • Die evtl. Einrichtung einer Betriebsleiterwohnung ist grundsätzlich möglich, soweit sie sich nicht in einem separaten Gebäude befindet. Die Wohnfläche muss gegenüber der betrieblichen Nutzfläche untergeordnet sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen. Dies umfasst die Abweichung von der Stellplatzsatzung, mit der eine Zufahrt von der Kemptener Straße als auch eine Zu-/Ausfahrt auf die Seilerstraße geschaffen wird. Eine Betriebsleiterwohnung ist wie im Sachverhalt dargestellt grundsätzlich möglich.

Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen. Dies umfasst die Abweichung von der Stellplatzsatzung, mit der eine Zufahrt von der Kemptener Straße als auch eine Zu-/Ausfahrt auf die Seilerstraße geschaffen wird. Eine Betriebsleiterwohnung ist wie im Sachverhalt dargestellt grundsätzlich möglich.

Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2020 10:21 Uhr