Tektur: Außenwanddämmung, Drehergasse 11, Fl.Nr. 206, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 15.09.2020 ö beschliessend 3.3.1

Sachverhalt

In der Beratung am 14.07.2020 wurden Zweifel hinsichtlich der Anbringung der Außenwanddämmung geäußert. Das kommunale Einvernehmen beschränkte sich zunächst auf die Veränderungen im Innern des Gebäudes. Die Einholung einer Stellungnahme des Landesamt für Denkmalpflege (im folgenden Lfd) wurde beschlossen. Dies wurde gegenüber dem Landratsamt erbeten, nachdem der Vertreter der Unteren Denkmalschutzbehörde die Abstimmung mit dem LfD koordiniert. Die Stellungnahme liegt aktuell noch nicht vor.

Seitens des Bauherrn wurde zwischenzeitlich eine ergänzende technische Beurteilung des planenden Architekten, sowie eine bauphysikalische Stellungnahme von Frau Dipl.-Ing. (TU) Dautzenberg vorgelegt. Nach diesen Ergebnissen ist die Außenwanddämmung technisch geboten.

Wie bereits in der letzten Sitzung dargelegt liegen hinsichtlich des Aufbaus weitere verwaltungsinterne Stellungnahmen von der örtlichen Verkehrsbehörde, dem Fachbereich Tiefbau, der Finanzverwaltung, sowie der Feuerwehr vor. Nach diesen kann der Dämmung ebenfalls zugestimmt werden. Eine Eintragung im Grundbuch ist lt. Finanzverwaltung im Hinblick auf die geringe Fläche nicht geboten. Für die Überbauung wird eine einfache vertragliche Regelung mit Bemessung der wirtschaftlichen Erstattung genügen.

Am 10.09.2020 ist die Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde nach Vorabstimmung mit dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege und auf Basis der nunmehr dort vorliegenden Befunduntersuchung von Herrn Hörmann von August 2020 mit folgenden Ergebnissen eingegangen:

  • Augenscheinlich liegt kein Neubau, sondern ein historisch überliefertes Gebäude vor.
  • Aufgrund der Befunduntersuchung ist grundsätzlich kein WDVS möglich.
  • Aufgrund des, laut Befunduntersuchung nachgewiesenen, vorhandenen älteren Gebäudebestands ist eine Erläuterung für den Bedarf einer Fassadendämmung unter Berücksichtigung der denkmalfachlichen Aspekte, Ensembleschutz, spezifische Förderprogramme mit reduzierten Anforderungen an die energetische Qualität der Gebäudehülle für Denkmäler, usw., beizubringen.
  • Seitens des BLfDs wird in Aussicht gestellt, dass eventuell ein spezieller Dämmputz, unter Erhalt der historisch vorhandenen Putzschichten, vorstellbar wäre. Seitens des Planers wäre hierzu ein entsprechender Systemvorschlag zur Beurteilung vorzulegen.
  • Denkmalfachlich deutlich unproblematischer wäre eine Lösung mittels einer Innendämmung.
  • Sollte eine zusätzliche Dämmung weiter verfolgt werden, so sind in jedem Fall eine dezidierte bauphysikalische Begründung sowie der Nachweis, dass die Maßnahme für die Bausubstanz unschädlich ist, beizubringen.

Eine bauphysikalische Untersuchung liegt mit Bericht vom 17.07.2020 vor.

Seitens der Stadt Füssen ist das Vorhaben im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben der Baugestaltungssatzung für den Altstadtbereich zu beurteilen. Danach zu beachtende Vorgaben sind insbesondere:

  • Außenfläche in Putz; Struktur gemäß Abstimmung mit der Denkmalbehörde
  • Anstrich der Außenfläche gemäß Abstimmung mit der Stadt Füssen und der Denkmalbehörde
  • Neue Fenster in Holz mit Quersprossen; Detailausführung gemäß Abstimmung mit der Denkmalbehörde

Die Einhaltung dieser Vorgaben ist grundsätzlich möglich und im Baugenehmigungsbescheid ggf. über Auflagen regelbar.

Bauplanungsrechtliche Gründe, die einer Erteilung des kommunalen Einvernehmens entgegen-stehen würden, sind nicht gegeben.

Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet umfasst die Baugenehmigung auch die sanierungsrechtliche Erlaubnis.

Mit den Vertretern der Bauabteilung des Landratsamtes Ostallgäu ist abgestimmt, dass aufgrund dieser Grundlagen die Stadt Füssen gehalten sein wird, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Dem Denkmalschutzrecht zugeordnete Beurteilungen können seitens der Stadt nicht herangezogen werden, soweit sie über die Baugestaltungssatzung hinausgehen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu der Außenwanddämmung mit maximal 20 cm grundsätzlich zu erteilen. Die Vorgaben der städtischen Baugestaltungssatzung sind zu beachten. Alle Fenster sind in Holz mit Quersprossen auszuführen; Detailausführung insgesamt gemäß Abstimmung mit der Denkmalbehörde. Sollten die von der Denkmalschutzbehörde geforderten Nachweise nicht erbracht werden können wird das Einvernehmen auch zu einer Innendämmung oder zu einem satzungskonformen Dämmputz erteilt.

Diskussionsverlauf

Magnus Peresson macht deutlich dass er diesem Beschluss nicht zustimmt und sein Einverständnis zu der Außendämmung nicht geben wird.
Dr. Christoph Böhm besteht auf die Formulierung das ALLE Fenster (nicht nur die neuen) aus Holz mit Quersprossen auszuführen sind.
Das Gremium erklärt generell seine Bereitschaft den Bauherr zu unterstützen und ist froh das jemand das Haus in der Drehergasse saniert.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu der Außenwanddämmung mit maximal 20 cm grundsätzlich zu erteilen. Die Vorgaben der städtischen Baugestaltungssatzung sind zu beachten. Alle Fenster sind in Holz mit Quersprossen auszuführen; Detailausführung insgesamt gemäß Abstimmung mit der Denkmalbehörde. Sollten die von der Denkmalschutzbehörde geforderten Nachweise nicht erbracht werden können wird das Einvernehmen auch zu einer Innendämmung oder zu einem satzungskonformen Dämmputz erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Magnus Peresson stimmt dagegen.

Datenstand vom 20.10.2020 10:21 Uhr