Anfang Februar 2020 ist es an der Alatseestraße zwischen Bad Faulenbach und dem Alatsee auf Höhe des sog. „Gipsbruchweihers“ zu einem Böschungsbruch gekommen. Das Schadensbild stellt sich so dar, dass direkt am Asphaltrand der Alatseestraße auf eine Länge von ca. 30 m der Boden aufgerissen ist. Die Böschung ist insgesamt in Richtung Gipsbruchweiher in Bewegung. Der Riss ist ca. 80 cm bis 1,20 m tief, der Bankettbereich um ca. 40 cm abgesunken. Seither ist diese Verbindungsstraße dort für den Pkw-Verkehr komplett gesperrt.
Vorübergehend ist der Bereich für den Rad- und Fußgängerverkehr freigegeben. Ein KFZ-Verkehr ist von Faulenbach Richtung Ober- und Mittersee seither nicht möglich.
Der betroffene Straßenbereich befindet sich in einem umweltschutzfachlich sehr sensiblen Bereich: Natura 2000 – Gebiet, Vogelschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, FFH-Gebiet (Flora-, Fauna-, Habitatgebiet). Zudem ist der Gipsbruchweiher als „Alpenbiotop“ ausgewiesen. Insofern werden bei der Sanierungsplanung auch die betroffenen Fachstellen, vor allem die Untere Naturschutzbehörde und das Wasserwirtschaftsamt, ein gehöriges Wörtchen mitreden. Zudem ist die Baulärmverordnung der Stadt Füssen zu beachten, weil der Baustellenverkehr zwangsläufig durch den Ortsteil Bad Faulenbach laufen wird.
Zur Vorbereitung der weiteren Maßnahmen wurden weitere Untersuchungen (Bodenuntersuchung, Bestandsvermessung des Geländes, Echolotvermessung des Gipsbruchweihers usw.) veranlasst. Diese Untersuchungen bzw. besser gesagt deren Ergebnisse liegen nun vor und sind Voraussetzungen für eine Sanierungsplanung. Mit den Ingenieurleistungen für die Verkehrsanlagen wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 26. Mai 2020 nach vorausgegangener Angebotsanfrage das Ingenieurbüro MOD-Plan aus Marktoberdorf beauftragt.
In der Stadtratssitzung am 30. Juni wurden vom Ing. Büro MOD-Plan 3 Varianten zur Verlegung der Alatseestraße auf Höhe des Gipsbruchweihers vorgestellt.
Der Stadtrat fasste am 30. Juni folgenden Beschluss:
Die vorgestellte Entwurfsplanung des Ingenieurbüros MOD-Plan wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Naturschutzbehörden diejenige Variante zu ermitteln und weiter zu verfolgen, die in diesem naturschutzfachlich sensiblen Bereich am ehesten verträglich und realisierbar ist. Die Verwaltung wird dazu auch ermächtigt und beauftragt, die notwendigen weiteren Untersuchungen und Planungen zu beauftragen (z.B. Ersatz- und Ausgleichsflächen, Verträglichkeitsuntersuchungen, ingenieurtechnische Ausführungsplanungen usw.).
Die Planungen wurden nun weiterentwickelt und mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) abgestimmt.
Variante 4:
Variante 5:
Variante 6:
Am 27.08.2020 teilte die UNB der Verwaltung mit, dass aus naturschutzfachlicher Sicht die Variante 6 den geringsten Eingriff in die Natur darstellt. Die im FFH-Gebiet ausgewiesenen Lebensraumtypen und Arten sind von der Maßnahme bei dieser Variante 6 nicht betroffen (Aussage FFH-Verträglichkeitsabschätzung). Deshalb ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. Die Abarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsregelung erfolgt über einen landschaftspflegerischen Begleitplan.
Das Büro Dietz-Hofmann, welches im näheren Bereich auch mit der Gestaltung des Mineralienbrunnens beauftragt war, wurde beauftragt, den landschaftspflegerischen Begleitplan zur Umsetzung der Variante 6 auszuarbeiten.
Der landschaftspflegerischen Begleitplan liegt als Anlage zur Sitzungsvorlage bei. Der geforderte Ausgleich für die Verlegung Alatseestraße erfolgt über das Ökokonto der Stadt Füssen, Fl.Nr. 258, Gem. Eschach.
Abbuchung Ökokonto der Stadt Füssen (bei Eschach):
Kostenberechnung:
Die Kostenberechnung für die Variante 6 schließt mit gesamt brutto 648.500 €. Enthalten sind Straßenbau, Entsorgung Erdaushub, Stützmauer zum Brunnenareal, Wasserleitungsbau sowie die Pflanzarbeiten laut Landschaftspflegerischem Begleitplan.
Unsicherheitsfaktor bleibt die Entsorgung des Erdaushubes welcher zwischengelagert und beprobt werden muss. Bei Überschreitung des Sulfatgehaltes muss über Deponieklasse DK 1 entsorgt werden, in der Kostenberechnung ist hier eine Entsorgung von 2.200 to über Deponieklasse 1 vorgesehen was an dieser Position alleine mit Kosten von 165.000 € netto zu Buche schlägt.
Erst nach Vorliegen des Sulfatgehaltes steht die Entsorgungsklasse fest.
Zeitlicher Ablauf:
Die Verwaltung schlägt vor, das Vergabeverfahren über den Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland durchzuführen.
Im Vorgriff wurde der zeitliche Ablauf abgestimmt, sodass nach Durchführung des Vergabeverfahrens mit Submissionstermin am 03.11.2020 in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren wie
- Qualität und Anzahl der Angebote
- Einhaltung gesetzlicher Nachforderungsfrist
- Überprüfung Kostenberechnung / Preisprüfung eventuell sogar mit Bieteraufklärung /Technische Wertung / Eintrag technische Wertung und Anfrage Aufgliederung der Einheitspreise
- Aufforderung und Einholung Auszug GZR
die Zuschlagsmitteilung an den erfolgreichen Bieter – mit allen zeitlichen Eventualitäten und Einhaltung aller vergaberechtlichen Richtlinien – frühestens Ende Dezember 2020 bzw. Anfang Januar 2021 erfolgen kann.
Der Baubeginn richtet sich nach dem Winterverlauf (stark witterungsabhängig) und ist ab Frühjahr 2021 möglich. Die Bauzeit beträgt ca. 6 Wochen (+/- 2 Wochen) wieder witterungsabhängig.
Wasserleitungen:
In der Alatseestr. auf Höhe des Gipsbruchweihers liegen unterirdisch 3 Wasserleitungen. Der vorliegenden Planung liegt folgende Vorgehensweise mit diesen Leitungen zugrunde.
- Hauptwasserleitung der Stadtwerke wird mit verlegt auf der neuen Straßentrasse.
Kostentragung SWF
- „Schwefelleitung“ welche den Mineralienbrunnen von FTM speist: Auf der neuen Straßentrasse wird ein Leerrohr mitverlegt. Die „alte“ Schwefelleitung auf der bestehenden Trasse wird beibehalten und in Betrieb genommen. Falls es in Zukunft zu Problemen/Schäden an der „alten“ Schwefelleitung kommt (durch weiteres Abrutschen der Böschung usw.) kann auf das Leerrohr umgestellt werden.
Kostentragung Stadt
- Quellleitung Ø 175 mm:
Die Quellleitung speist den Springbrunnen im Wiedemannweiher. Diese ist im Freispiegel verlegt. Die Leitung steht nicht unter Druck und kann somit keine Höhenunterschiede überwinden.
Falls diese Leitung auf der neuen Trasse mit vorgesehen werden sollte würde dies am Hochpunkt eine extrem Tiefe Sohle (geschätzt 3 - 4 m für Aushub/Verbau) nach sich ziehen => hohe Kosten und technisch nicht ganz einfach da dann mit der Leitung vom Frostschutzkies der neuen Straße in den darunterliegenden Boden eingedrungen wird (unterschiedliches Setzungsverhalten). Die Verwaltung schlägt vor auf der neuen Straßentrasse diese Leitung nicht mehr vorzusehen. Die bestehende Quellleitung wurde vorsichtshalber nach Feststellung des Grundbruches im Februar abgestellt.
Die Stadtwerke werden nun kurzfristig diese Leitung in Betrieb nehmen um festzustellen ob diese noch intakt ist und der Springbrunnen im Wiedemannweiher anspringt. Falls dies nicht der Fall ist, oder künftig Schäden an der alten Quellleitung entstehen (wieder durch weiteres Abrutschen der Böschung) müsste um den Springbrunnen im Wiedemannweiher zu erhalten, hier eine Pumpe mit Steuerung angeschafft werden (Kosten ca. 1000 €) Pumpe + künftigen Stromverbrauch).
Aus Sicht der Verwaltung ist dies zum Thema Springbrunnen die günstigere und wirtschaftlichere Lösung als für diesen eine neue Wasserleitung über 200 m Länge zu bauen (Kosten Material => Leitung allein ca. netto 17.000 € ohne Erdarbeiten). Kostentragung Stadt
Straßenbeleuchtung:
Bisher ist in diesem Bereich der Alatseestr. nur 1 Laterne vorhanden. Die Verwaltung schlägt vor, im Zuge der Bauarbeiten ein Leerrohr für eine mögliche spätere Verkabelung und Errichtung einer durchgehenden Straßenbeleuchtung vorzusehen.
Kostensituation:
Das Ingenieurbüro MOD-Plan hat zwischenzeitlich die Kostenberechnung für die Variante 6 erstellt. Diese stellt sich derzeit wie folgt dar:
Kostenberechnung Verlegung Alatseestraße, Gipsbruchweiher (Variante 6)
Position
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Maßnahme
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Kosten
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Gesamt
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§ 47
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Verkehrsanlagen
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01
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Verkehrssicherung, Unterlagen, SiGeKo
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7.020,00 €
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02
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Baufeld Freiräumen
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25.090,00 €
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03
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Straßenentwässerung
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24.696,00 €
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04
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Straßenbau
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355.810,00 €
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06
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Kabelarbeiten
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6.910,00 €
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07
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Pflanzarbeiten, Sonstiges
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26.400,00 €
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Stundenlohnarbeiten und Unvorhergesehenes
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4.074,00 €
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Netto gesamt
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450.000,00 €
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§ 43
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Ingenieurbauwerke Wasser, Sparten
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05
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Wasserleitung
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92.999,00 €
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Stundenlohnarbeiten und Unvorhergesehenes
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2.001,00 €
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Netto gesamt
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95.000,00 €
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Gesamt
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§ 47
|
Verkehrsanlagen
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450.000,00 €
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§ 43
|
Ingenieurbauwerke
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95.000,00 €
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Netto gesamt
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545.000,00 €
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Zzgl.
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19 % MWSt.
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103.550,00
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Brutto gesamt
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648.550,00
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Informativ zusätzliche Baunebenkosten
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Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen
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Planungskosten Verkehrsanlage & Wasser, Sparten
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Planungskosten Natur & Umwelt (z.B. landschaftspflegerischer Begleitplan, Ersatz- und Ausgleichsflächen, usw.
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110.000,00 €
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Gesamt gerundet
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760.000,00 €
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