Bebauungsplan W 40 - Kemptener Straße zur An- bzw. Umsiedlung verschiedener Handelsmärkte; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 29.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.09.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Im Bereich des Areals des ehemaligen Bundeswehrparkplatzes soll eine Ansiedlung verschiedener Handelsmärkte erfolgen:

  • Norma- Lebensmittelmarkt (Umsiedlung vom Bestandsstandort an der Kemptener Straße)
  • Evtl. weiterer Lebensmittelmarkt oder weitere Fachmärkte mit nicht innenstadtrelevanten Sortimenten

Der ursprünglich dort geplante Drogeriemarkt ist nicht mehr vorgesehen.

Das Vorhaben setzt nach vorheriger Abstimmung mit dem Landratsamt Ostallgäu eine Bauleitplanung voraus. Aufgrund des Projektbezuges trägt der Antragsteller die anfallenden Kosten des Verfahrens etc.. Die konkreten Betriebe werden zudem im städtebaulichen Vertrag festgelegt.

Die Verträglichkeit im Hinblick auf die örtliche Handelsstruktur wurde in einem Gutachten des Büros Markt und Standort untersucht und dem Grunde nach bestätigt.

Da es sich um ein Einzelhandelsgroßprojektes handelt, ist die Beteiligung der Höheren Landesplanungsbehörde notwendig.

Zunächst geht es aber nun darum, das Bauleitplanverfahren als Voraussetzung für die Schaffung von Baurecht in die Wege zu leiten.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die (Neu-) Aufstellung des Bebauungsplanes W 40 – Kemptener Straße für das in der Anlage bezeichnete Gebiet. Ziel ist die Ansiedlung von Einzelhandelsmärkten mit nicht – innenstadtrelevanten Sortimenten.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag über die Durchführung des Bauleitplanverfahrens, die Kostentragung und die Fragen der künftigen Erschließung zu regeln.

Diskussionsverlauf

Nikolaus Schulte bittet nur eine Ausfahrt in die Kemptener Straße zu machen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die (Neu-) Aufstellung des Bebauungsplanes W 40 – Kemptener Straße für das in der Anlage bezeichnete Gebiet. Ziel ist die Ansiedlung von Handelsmärkten mit nicht innenstadtschädlichen Sortimenten, vorwiegend Lebensmittel.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag über die Durchführung des Bauleitplanverfahrens, die Kostentragung und die Fragen der künftigen Erschließung zu regeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2020 09:06 Uhr