Vorhabenbezogener Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 4 – Bebele nördlich der Ringstraße; Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Fachstellen und Behörden eingegangenen Stellungnahmen; Billigungsbeschluss und Durchführung der weiteren Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

Bevor Herr Haag mit seinem Sachvortrag beginnt, möchte er noch kurz ansprechen, dass er es wirklich toll findet, dass sich das Gremium auch z.B. um das Thema Steingärten kümmert. Und gibt den Hinweis, dass es dafür auch Auslegehilfen gibt die z.B. die Größe der Steingärten regelt.

Dr. Martin Metzger bedankt sich für den Hinweis.

Danach fährt Herr Haag mit seinem Sachvortrag fort.
Für den gegenständlichen Bereich liegt der mit Verfügung des Landratsamtes Marktoberdorf vom 31. Mai 1974 Nr. Füs-404/Ha-610 genehmigte Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 4 – Bebele nördlich der Ringstraße vor. Die hier gelegene Hotelanlage am Ringweg 6 / Enzensbergstraße 5 soll nun erweitert werden. Da die Erweiterung nicht im Rahmen des bestehenden Bebauungs-planes möglich ist wurde bei der Stadt Füssen ein Antrag auf Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt. Es soll ein Pensions- und Kurhotel mit modernen Energiekonzepten entstehen.

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss in der öffentlichen Sitzung am 28.11.2017 die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hopfen am See Nr. 4 – Bebele nördlich der Ringstraße. Das Plangebiet wies eine Größe von ca. 1,6 ha auf. Die Festsetzungen zum reinen Wohngebiet und zum Sondergebiet Hotel sollten überarbeitet werden.
Der Stadtrat nahm Kenntnis vom Vorentwurf des o. g. Bebauungsplanes und stimmte diesem zu. Der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung, jeweils in der Fassung vom 28.11.2017 lag in der Zeit vom Freitag, 15.12.2017 bis Mittwoch, 31.01.2018 im Rathaus der Stadt Füssen öffentlich aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Stellungnahmen und Vorschläge zur Abwägung siehe Anlage im Ratsinformationssystem.

Im Ergebnis soll eine vorhabenbezogene Weiterführung der Planung beschränkt auf das Areal des Hotelbetriebes erfolgen.

Die Vorhabenplanung fügt sich aus Sicht der Verwaltung im nordwestlichen Bereich im Hinblick auf die Geschossigkeit und die Dachgestaltung nicht gut in die Umgebung ein; es wäre zu überdenken, dies dort weiter zu überarbeiten, um eine bessere Einfügung zu erreichen. Der Vorhabenträger verweist auf die Notwendigkeit, eine gewisse Mindestzahl an zusätzlichen Zimmern unterzubringen, was bei in der Höhe reduzierter Lösung nicht mehr möglich wäre. Angepasst wurde die Dachform bei der Vorhabenplanung; der Baukörper soll nun hier anstelle eines Flachdaches ein Pultdach erhalten.

Hinsichtlich der Windkraftanlage wurde noch eine besser erkennbare Darstellung nachgereicht, sowie auch eine Ansicht von Westen.

Seitens der Stadtwerke Füssen wird die Festsetzung der GFZ für geboten erachtet. Es ist zu prüfen, ob eine Regelung im Durchführungsvertrag genügt.

Ergänzt wurde in der Begründung noch die Darlegung zur Einhaltung der Abstandsflächen, insbesondere an der Westseite.

Einige Mitglieder des Gremiums sprechen sich gegen das geplante Flachdach aus. Es passe nicht zu den anderen Gebäudeteilen, die mit einem Satteldach ausgeführt worden sind.

Herr Haag teilte daraufhin mit, dass die Nutzbarkeit der Zimmer im Dach dadurch verloren geht bzw. nicht die gleiche Qualität geboten werden kann, wie in den anderen Stockwerken.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bringt vor, dass das Gremium die Änderung des Daches folgendermaßen meinte: die Gebäudehöhe soll wie in der Planzeichnung dargestellt erhalten bleiben und nur die Dachform auf ein Satteldach geändert werden, sodass es im Ganzen ein wenig höher ausfällt, sich aber optisch besser an die Bestandsgebäude einfügt. Der Beschluss kann unter dieser Rahmenbedingung heute geschlossen werden.

Nachdem die Bauherrenschaft mit der Änderung einverstanden ist legt Herr Haag, wie besprochen eine Höhe für das oberste Geschoss fest auf das dann das Satteldach gesetzt wird.

Weiter möchten einige Mitglieder des Gremiums noch wissen, wie laut die geplante Windkraftanlage ist.

Herr Haag teilt mit, dass die Lautstärke verträglich ist.

Anna-Verena Jahn informiert, dass auf der Schule eine ähnliche Windkraftanlage auf dem Dach steht und man dies gar nicht mitkriegt.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen eingehen, formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter den Beschlussvorschlag.

Dr. Christoph Böhm hakt ein und erkundigt sich ob nicht die ganzen Stellungnahmen einzeln vorgetragen werden müssen.

Herr Haag informiert, da es sich um eine frühzeitige Auslegung handle, es in einem zusammenfassenden Beschluss abgehandelt werden kann.

Armin Angeringer ist der gleichen Meinung wie Herr Haag, dass es zusammengefasst abgestimmt werden kann. Es kann aber auch nochmal stichpunktartig von Herrn Haag wiedergegeben werden.

Herr Haag verliest daraufhin stichpunktartig die einzelnen Stellungnahmen.

Danach formuliert der Vorsitzende Maximilian Eichstetter noch einmal den Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Die Vorhabenplanung wird zur Kenntnis genommen. Im nordwestlichen Bereich ist, wie besprochen die Gebäudehöhe, wie in der Planzeichnung dargestellt bei zu behalten und die Dachform durch ein Satteldach zu ergänzen, sodass eine bessere Einfügung in die Umgebung erreicht wird.

Ein entsprechender GFZ-Wert soll festgesetzt werden. Es ist zu prüfen, ob eine Regelung im Durchführungsvertrag genügt.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen nimmt die zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen im Übrigen abwägend zur Kenntnis und billigt unter Berücksichtigung der dort gefassten Einzelbeschlüsse den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hopfen am See Nr. 4 – Bebele nördlich der Ringstraße. Die beschlossenen Ergänzungen bzw. Korrekturen sind in den Bebauungsplan-Entwurf in Planzeichnung, Satzung und Begründung einzuarbeiten.

Gleichzeitig beschließt der Ausschuss auf der Grundlage der vorstehend gebilligten Entwurfsfassung die Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB einschl. der nochmaligen Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

Andreas Eggensberger nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Beschluss

Die Vorhabenplanung wird zur Kenntnis genommen. Im nordwestlichen Bereich ist, wie besprochen die Gebäudehöhe, wie in der Planzeichnung dargestellt bei zu behalten und die Dachform durch ein Satteldach zu ergänzen, sodass eine bessere Einfügung in die Umgebung erreicht wird.

Ein entsprechender GFZ-Wert soll festgesetzt werden. Es ist zu prüfen, ob eine Regelung im Durchführungsvertrag genügt.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen nimmt die zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen im Übrigen abwägend zur Kenntnis und billigt unter Berücksichtigung der dort gefassten Einzelbeschlüsse den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hopfen am See Nr. 4 – Bebele nördlich der Ringstraße. Die beschlossenen Ergänzungen bzw. Korrekturen sind in den Bebauungsplan-Entwurf in Planzeichnung, Satzung und Begründung einzuarbeiten.

Gleichzeitig beschließt der Ausschuss auf der Grundlage der vorstehend gebilligten Entwurfsfassung die Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB einschl. der nochmaligen Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

Andreas Eggensberger nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2020 10:10 Uhr