Bebauungsplan mit Grünordnung Brand-Mühlbach; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 4.2

Sachverhalt

Herr Wandinger und seine Kollegin Frau Speer erläutern den Bebauungsplan mit Grünordnung Brand-Mühlbach.

Die Stadt Füssen hat in Ihrer Sitzung am 26.11.2019 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Brand-Mühlbach“ beschlossen.
Nördlich des Stadtteils Brand existiert eine Pony- und Pferderanch, welche Reitunterricht, teilweise mit heilpädagogischen Elementen, für Kindergärten und andere Gäste anbietet. In absehbarer Zukunft sind verschiedene betriebliche Erweiterungen angedacht. Unter anderem sind ein neues Stallgebäude, ein Aufenthaltsraum sowie ein Wohnhaus für die Betriebsleiterin geplant. Zudem soll die bestehende Reitanlage neu angelegt werden, so dass die artgerechte Pferdehaltung weiterhin gewährleistet ist.
Da die Pony- und Pferderanch im Außenbereich liegt, ist für die Sicherung der bestehenden Einrichtung und der zukünftigen betrieblichen Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Weiteres Planungsziel ist es, die Folgen der Planung auf den Naturhaushalt zu klären, insbesondere die Vereinbarkeit der Nutzung mit dem Moorstandort sowie den angrenzenden Biotopflächen.
Die Pony- und Pferderanch ist eine wichtige Ergänzung des Freizeitangebotes der Stadt Füssen sowohl für die Bewohner, als auch für touristische Gäste und leistet einen substanziellen Beitrag zum Wirtschafts- und Freizeitstandort Füssen.
Der Bebauungsplan entspricht den Anforderungen des qualifizierten Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 1 BauGB), wodurch die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend geregelt werden.
Da die Flächen im Flächennutzungsplan bislang als Moorgebiet dargestellt sind, wird in dem Bereich der Flächennutzungsplan im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Hinweis: Im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss hat sich der räumliche Geltungsbereich geringfügig im Osten und Südwesten vergrößert.

Armin Angeringer ergänzt den Vortrag noch dahingehend, dass seitens der Stadtwerke Füssen die Festsetzung der GFZ für geboten erachtet wird.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter gibt an, dass die Verwaltung das Vorhaben der Pony- und Pferderanch grundsätzlich unterstützt. Es stellt eine gute Institution dar, welche Reitunterricht teilweise mit heilpädagogischen Elementen anbietet. Deshalb möchte man mit Hilfe des Bebauungsplans die „Schwarzbauten“ legalisieren.

Dr. Martin Metzger möchte wissen, wie viel Ausgleichsfläche noch benötigt wird.

Frau Speer berichtet, dass dies nicht genau in Quadratmeter angegeben werden kann. 26.000 Wertpunkte werden insgesamt benötigt und 20.000 werden davon noch gebraucht.

Christian Schneider betont, dass fast alles was hier errichtet wurde Schwarzbauten sind, dies sollte nicht vergessen werden. Bei der Vorstellung wurde überhaupt nicht auf die Stellplatzsituation eingegangen. Es handelt sich in Brand um eine Spielstraße im Wohngebiet bei der zu den Hauptzeiten die ganze Straße vor der Ponyranch beparkt wird. Dies kann kein Dauerzustand sein und deshalb muss eine großzügige Parkfläche auf der Pony- und Pferderanch integriert werden. Die 11 eingezeichneten Stellplätze werden dabei bei weitem nicht ausreichend sein.

Die Ansicht von Christian Schneider wird von weiteren Mitgliedern des Gremiums geteilt. Es muss für ausreichende Stellplätze auf dem eigenen Grundstück gesorgt werden, sodass die Straße dauerhaft frei bleibt.

Aus der Diskussion heraus, einigten sich die Mitglieder aus dem Gremium, zusammen mit der Verwaltung auf 20 Stellplätze, die auf dem Grundstück nachzuweisen sind.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter formuliert daraufhin folgenden Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Brand-Mühlbach“ mit Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 13.10.2020 mit der Maßgabe, dass eine entsprechende GFZ festzusetzen ist. Die Planzeichnung muss auf mindestens 20 Stellplätze ergänzt werden.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Beschluss

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Brand-Mühlbach“ mit Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 13.10.2020 mit der Maßgabe, dass eine entsprechende GFZ festzusetzen ist. Die Planzeichnung muss auf mindestens 20 Stellplätze ergänzt werden.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2020 10:10 Uhr