38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes Brand-Mühlbach; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 4.3

Sachverhalt

Die Stadt Füssen hat in Ihrer Sitzung am 26.11.2019 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes „Brand-Mühlbach“ beschlossen.
Ziel ist es, einen bereits bestehende Pony- und Pferderanch nördlich des Stadtteils Brand planungsrechtlich zu sichern.
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Füssen wird der betroffene Bereich zu großen Teilen als Moor dargestellt. Da die gegenwärtige und auch zukünftig weiterhin beabsichtigte Nutzung nicht mit dieser Darstellung übereinstimmt, wird der Flächennutzungsplan im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Brand-Mühlbach“ geändert.

Dr. Christoph Böhm möchte noch wissen, wer die Kosten dafür trägt.

Armin Angeringer teilt mit, dass die Kosten die Antragsteller, in diesem Fall die Betreiberin der Pony- und Pferderanch zu tragen hat. Dies wurde auch so in der Sitzungsvorlage festgehalten.

Nachdem keine weitere Wortmeldung eingeht formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den Vorentwurf zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes „Brand-Mühlbach“ mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 13.10.2020.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Beschluss

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den Vorentwurf zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes „Brand-Mühlbach“ mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 13.10.2020.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2020 10:10 Uhr