Einbau Gaube und 2 Dachflächenfenster, Nutzungsänderung: Wohnhaus 2 Wohneinheiten in 4 Wohneinheiten, Kenzenweg 3, Fl.Nr. 3056/1, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 5.3.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen:
Die Dachflächenfenster weisen nach der DG-Grundrisseinzeichnung eine Größe von ca. 1,2 qm auf. Sie liegen auf der straßenabgewandten Seite.

Hinsichtlich der Stellplätze wurde im Rahmen einer Vorbesprechung eine andere Lösung vorgeschlagen. Die beantragte Anordnung von sieben Stellplätzen ohne Abstand und senkrecht zur Straße und zusätzlich zu der im nördlichen Anschluss liegenden Garagenzufahrt ist weder städtebaulich noch im Hinblick auf die Verkehrssicherheit im öffentlichen Straßenraum (Spielstraße!) vertretbar.

Armin Angeringer führt weiter aus, dass die Dachflächenfenster auf der Rückseite (Westseite) des Gebäudes liegen und die Gaube auch vertretbar ist. Problematisch sind die für die Nutzungsänderung zusätzlichen nachzuweisenden Stellplätze. Rechnerisch wären hier weitere 4 Stellplätze notwendig. Der Bauwerber beantragt dafür eine Abweichung von der Stellplatzsatzung und verweist auf ähnliche Fälle in der näheren Umgebung. Dieser Abweichung kann von Seiten der Verwaltung nicht zugestimmt werden. Die anderen Fälle sind nicht ausreichend vergleichbar bzw. stammen aus der Zeit vor dem Erlass der Stellplatzsatzung.

Nachdem keine Wortmeldungen eingehen, formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter den Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen
  1. zu der Ausnahme für die Dachgaube und
  2. zu der Befreiung für die Dachflächenfenster.

Zu der Befreiung hinsichtlich der Zahl der Wohneinheiten wird das Einvernehmen nur erteilt, soweit eine vertretbare Lösung hinsichtlich der Lage der Stellplätze vorgelegt wird. Das Einvernehmen zu den notwendigen Abweichungen von der Stellplatzsatzung wird zu der eingereichten Planung nicht erteilt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen
  1. zu der Ausnahme für die Dachgaube und
  2. zu der Befreiung für die Dachflächenfenster.

Zu der Befreiung hinsichtlich der Zahl der Wohneinheiten wird das Einvernehmen nur erteilt, soweit eine vertretbare Lösung hinsichtlich der Lage der Stellplätze vorgelegt wird. Das Einvernehmen zu den notwendigen Abweichungen von der Stellplatzsatzung wird zu der eingereichten Planung nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2020 10:10 Uhr