Abbruch und Neubau DG mit 2 Gauben, Bergstraße 9, Fl.Nr. 210/3, Gemarkung Hopfen am See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 5.3.2

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Das bestehende Dachgeschoss soll zurückgebaut werden und durch einen Neubau ersetzt werden. Dabei soll eine Schleppgaube eingebaut werden, sowie ein Wiederkehr. Dies fügt sich aus Sicht der Verwaltung ein; eine Änderungsnotwendigkeit besteht hinsichtlich der linken Balkontüre, diese sollte den gleichen Abstand und Ausführung haben wie die rechte Balkontüre. Auch die Stütze sollte anders gelöst werden.

Ein rechnerischer Nachweis, dass das Dachgeschoss durch den Umbau nicht zu einem Vollgeschoß wird, liegt noch nicht vor. Dies ist noch nachzureichen.
Die Aussage des Landratsamt Ostallgäus hinsichtlich des Einfügens liegt dahingehend noch nicht abschließend vor.

Folgendes teilte der Planer per E-Mail am 30.09.2020 bzgl. der Stellplätze mit:
„Die 2 bereits genehmigten Wohnungen bleiben bestehen. Es entsteht keine weitere Wohnung.“
Gemäß den vorgelegten Plänen bestanden bereits 2 Wohnungen. Für 2 Wohnungen wurde seinerzeit offensichtlich 1 Stellplatz in der Garage als ausreichend betrachtet.


Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt Herrn Angeringer den Grundrissplan auflegen, um zu verdeutlichen wie die Innenwand um ein paar Zentimeter verschoben werden muss, um äußerlich die neue Balkontüre mit dem gleichen Abstand wie die bestehende einsetzen zu können. Auch soll der Balken zum unteren Balkon in einer Flucht abschließen.

Andreas Eggensberger teilt mit, dass an dem Gebäude kein richtiger Parkplatz besteht, nur eine kleine Parkbucht, bei der das Auto weit in die Straße hineinragt. Dies ist sehr problematisch für die Rettungsfahrzeuge. Alle anderen Anwohner in der Straße haben Parkplätze nachgerüstet bis auf den Anwohner der Bergstraße 9.

Armin Angeringer gibt an, dass die Höhe der Wohneinheiten sich nicht verändert und deshalb die Stellplatzproblematik nicht berücksichtigt wurde. Es wird versichert, das Thema nochmals mit dem Planer/ Bauherrn zu besprechen.

Martin Dopfer erkundigt sich, wo der Kran für die Umbauarbeiten hingestellt werden soll.

Christoph Weisenbach spricht an, dass aus 2 Wohneinheiten schnell 3 gemacht werden können und deshalb das Stellplatzthema geklärt sein sollte. Weiter beantwortet er Herrn Dopfer die Frage und sagt, dass laut Planer der Kran unten bei der Garage aufgestellt werden soll.

Nach eingehender Diskussion formuliert der Vorsitzende Maximilian Eichstetter folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Die Gestaltung ist in der Südansicht wie folgt zu ändern:
  1. Fenstertür im Zwerchgiebel links gleiches Format und gleicher seitlicher Abstand zur Außenseite wie die Fenstertür rechts
  2. Stütze zwischen DG und Balkon im OG an die rechte Außenseite des Zwerchgiebels setzen und bis zum Boden verlängern.

Die Verwaltung ist außerdem beauftragt das Stellplatzthema nochmals mit dem Planer zu besprechen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Die Gestaltung ist in der Südansicht wie folgt zu ändern:
a) Fenstertür im Zwerchgiebel links gleiches Format und gleicher seitlicher Abstand zur
    Außenseite wie die Fenstertür rechts
  1. Stütze zwischen DG und Balkon im OG an die rechte Außenseite des Zwerchgiebels setzen und bis zum Boden verlängern.

Die Verwaltung ist außerdem beauftragt das Stellplatzthema nochmals mit dem Planer zu besprechen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2020 10:10 Uhr