Bebauungsplan W 43 – Ottostraße / Bahnhofstraße, erste Änderung; Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange; Abwägung und Verfahrensbeschluss / Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 20.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen billigte am 30.06.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans W 43 – Ottostraße / Bahnhofstraße, erste Änderung und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Amtliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch Veröffentlichung in der Allgäuer Zeitung – Füssener Blatt vom Montag, 24.08.2020, sowie durch Aushang im Schaukasten am Rathaus vom Montag, 24.08.2020 bis Mittwoch, 30.09.2020; der Aushang der Bebauungsplan-unterlagen erfolgte im Flur des ersten Obergeschosses des Rathauses in der Zeit vom Dienstag, 01.09.2020 bis Mittwoch, 30.09.2020. Parallel dazu konnten die Unterlagen auf der städtischen Homepage unter https://www.stadt-fuessen.de/3653.html#c19145 eingesehen und abgerufen werden. In der gleichen Zeit erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Ergebnisse:

Die Stadtverwaltung nimmt Bezug auf die Unterlagen mit Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange mit den jeweiligen Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Stadtverwaltung hierzu.

Gegenüber der bisherigen Fassung, d.h. der Fassung der Auslegung sind nun zusammenfassend im Wesentlichen folgende Änderungen vorgesehen, die eine nochmalige Auslegung des Bauleitplans erforderlich machen:

  • Die Bahnhofstraße weist nun folgende Breiten auf:
    • Nördlicher Gehweg konstant 3,50 m
    • Fahrbahnbreite konstant 6,00 m
    • Südlicher Gehweg 3,52 m (Westen) bis zu 3,30 m im Osten
  • Der „Fahrbahnteiler“ der Bahnhofstraße in der Einfahrt in den Luitpoldkreisel wird überfahrbar (nicht mehr begrünt)
  • Der Stellplatz vor dem Kurcafe Schlosskrone wird zugunsten des Gehwegbereichs und der Fahrbahn „aufgegeben“
  • Der Durchmesser der Fahrbahn des Luitpoldkreisels wird auf 7,00 m zzgl. eines weiteren 1,80 m breiten überfahrbaren Streifens vergrößert (damit die Schleppkurven entschärft werden)

Hingewiesen wird darauf, dass dem Antrag in der Stadtratssitzung vom 30.06.2020 auf ein Walmdach in der Kemptener Str. 6 nachgegangen wurde, und der Bauherr nun eine neue Dachform als Walmdach plant.

Derzeit noch keine Änderung ist auf den Flächen des künftigen Zentralen Omnibusbahnhofes vorgesehen. Dort ist zunächst die Entwurfsplanung des Siegerbeitrages aus dem Realisierungswettbewerb abzuwarten. Dem damit beauftragten Landschaftsarchitekten & Stadtplaner Lohrer.Hochrein GmbH wird dazu folgende Zielvorgabe zur Konkretisierung des Wettbewerbsergebnisses aufgegeben:

  • Wegfall der AST-Taxistellplätze am südlichen Bahnhofsausgang
  • Verbreiterung des Außen-Wartebereichs südlich des Bahnhofs durch Wegfall der AST-Taxistellplätze unter Begradigung der dort entstehenden Verkehrsfläche
  • Anordnung von Taxistellplätzen an der Süd-Ost-Seite des Zentralen Omnibusbahnhofes, direkt angrenzend an den Von-Freyberg-Park; eine Überdachung derselben wäre zu prüfen!
  • Verlegung der Feuerwehrzufahrt für das Privatanwesen; nicht wie bisher nördlich vom ZOB, sondern künftig südlich vom Ottokreisel aus.

Je nach dem Ergebnis der Entwurfsplanung wäre es dann möglich, den Bebauungsplan entsprechend anzupassen.

Zeichnerisch würde das im Großen und Ganzen wie folgt aussehen:

Beschlussvorschlag

  1. Zu den in der Abwägung gefassten Einzelbeschlüssen stellt der Stadtrat der Stadt Füssen fest, dass neben den vorstehenden gefassten Beschlüssen keine weiteren Fakten bekannt oder erkennbar sind bzw. erkennbar sein hätten müssen, die zusätzlich bedacht und in die Abwägung einbezogen werden müssten.

  1. Unter Berücksichtigung der im vorstehenden Sachvortrag aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen

  • Die Bahnhofstraße weist nun folgende Breiten auf:
    • Nördlicher Gehweg konstant 3,50 m
    • Fahrbahnbreite konstant 6,00 m
    • Südlicher Gehweg 3,52 m (Westen) bis zu 3,30 m im Osten
  • Der „Fahrbahnteiler“ der Bahnhofstraße in der Einfahrt in den Luitpoldkreisel wird überfahrbar (nicht mehr begrünt)
  • Der Stellplatz vor dem Kurcafe Schlosskrone wird zur Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zugunsten des Gehwegbereichs und der Fahrbahn „aufgegeben“
  • Der Durchmesser der Fahrbahn des Luitpoldkreisels wird auf 7,00 m zzgl. eines weiteren 1,80 m breiten überfahrbaren Streifens vergrößert (damit die Schleppkurven entschärft werden)

billigt der Stadtrat die Änderungsfassung des Bebauungsplans W 43 – Ottostraße / Bahnhofstraße, erste Änderung in der Fassung vom 20.10.2020 und beschließt die nochmalige öffentliche Auslegung des entsprechend geänderten Bebauungsplans. In der nochmaligen öffentlichen Auslegung wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird entsprechend  verkürzt.

  1. Dem Sieger des Realisierungswettbewerbs für den Zentralen Omnisbusbahnhof und dem Ideenwettbewerb für den Von-Freyberg-Park, den Landschaftsarchitekten & Stadtplaner Lohrer.Hochrein GmbH wird zur Konkretisierung des Wettbewerbsergebnisses folgende Zielvorgabe aufgegeben:

      • Wegfall der AST-Taxistellplätze am südlichen Bahnhofsausgang
      • Verbreiterung des Außen-Wartebereichs südlich des Bahnhofs durch Wegfall der AST-Taxistellplätze unter Begradigung der dort entstehenden Verkehrsfläche
      • Anordnung von Taxistellplätzen an der Süd-Ost-Seite des Zentralen Omnibusbahnhofes, direkt angrenzend an den Von-Freyberg-Park; eine Überdachung derselben wäre zu prüfen!
      • Verlegung der Feuerwehrzufahrt für das Privatanwesen; nicht wie bisher nördlich vom ZOB, sondern künftig südlich vom Ottokreisel aus.

Dem Stadtrat sind dazu entsprechende Lösungsmöglichkeiten bzw. Alternativen aufzuzeigen. Soweit sich aus dem späteren Bauentwurf die Notwendigkeit einer Bebauungsplan-Änderung ergeben sollte, wird eine solche in Aussicht gestellt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Maximilian Eichstetter erläutert kurz die Änderungen im Bebauungsplan, die in der Klausursitzung schon besprochen wurden.

Nikolaus Schulte wirft ein, dass Füssen Land bereits unter Bürgermeister Iacob  einen Antrag gestellt hat, der genau das forderte, was jetzt beschlossen worden ist. Jetzt sei es auf einmal möglich und auch die Fördermittel sind nicht gefährdet.

Zu Punkt 35 Regierung von Schwaben Sachgebiet Städtebau führt Stadträtin Deckwerth aus, dass ein Fahrradpark im Vordergrund stehen müsse. Hierzu habe die SPD Fraktion bereits einen Antrag gestellt.  Armin Angeringer weist darauf hin, dass sich nordwestlich bereits eine größere Fläche befindet, aber die genauen Detail seien noch nicht bekannt.

Ilona Deckwerth erklärt, dass ihr Abstimmungsverhalten so gewesen wäre, dass sie dem Beschluss zugestimmt hätte. Aber da über den W 43 insgesamt abgestimmt werde, und für sie die Straßenführung am Kreisel falsch sei, werde sie mit „nein“ stimmen.

Peter Hartung freut sich, dass alles so gemacht werde und können dem Bebauungsplan W 43 nur zustimmen.

Dr. Anni Derday führt aus, dass der Stadtrat bereits seit 10 Jahren darüber berät und viele Anträge gestellt wurden. Sie freue sich jetzt über eine Lösung und werde zustimmen.

Beschluss

  1. Zu den in der Abwägung gefassten Einzelbeschlüssen stellt der Stadtrat der Stadt Füssen fest, dass neben den vorstehenden gefassten Beschlüssen keine weiteren Fakten bekannt oder erkennbar sind bzw. erkennbar sein hätten müssen, die zusätzlich bedacht und in die Abwägung einbezogen werden müssten.

  1. Unter Berücksichtigung der im vorstehenden Sachvortrag aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen

  • Die Bahnhofstraße weist nun folgende Breiten auf:
    • Nördlicher Gehweg konstant 3,50 m
    • Fahrbahnbreite konstant 6,00 m
    • Südlicher Gehweg 3,52 m (Westen) bis zu 3,30 m im Osten
  • Der „Fahrbahnteiler“ der Bahnhofstraße in der Einfahrt in den Luitpoldkreisel wird überfahrbar (nicht mehr begrünt)
  • Der Stellplatz vor dem Kurcafe Schlosskrone wird zur Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zugunsten des Gehwegbereichs und der Fahrbahn „aufgegeben“
  • Der Durchmesser der Fahrbahn des Luitpoldkreisels wird auf 7,00 m zzgl. eines weiteren 1,80 m breiten überfahrbaren Streifens vergrößert (damit die Schleppkurven entschärft werden)

billigt der Stadtrat die Änderungsfassung des Bebauungsplans W 43 – Ottostraße / Bahnhofstraße, erste Änderung in der Fassung vom 20.10.2020 und beschließt die nochmalige öffentliche Auslegung des entsprechend geänderten Bebauungsplans. In der nochmaligen öffentlichen Auslegung wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird entsprechend  verkürzt.

  1. Dem Sieger des Realisierungswettbewerbs für den Zentralen Omnisbusbahnhof und dem Ideenwettbewerb für den Von-Freyberg-Park, den Landschaftsarchitekten & Stadtplaner Lohrer.Hochrein GmbH wird zur Konkretisierung des Wettbewerbsergebnisses folgende Zielvorgabe aufgegeben:

      • Wegfall der AST-Taxistellplätze am südlichen Bahnhofsausgang
      • Verbreiterung des Außen-Wartebereichs südlich des Bahnhofs durch Wegfall der AST-Taxistellplätze unter Begradigung der dort entstehenden Verkehrsfläche
      • Anordnung von Taxistellplätzen an der Süd-Ost-Seite des Zentralen Omnibusbahnhofes, direkt angrenzend an den Von-Freyberg-Park; eine Überdachung derselben wäre zu prüfen!
      • Verlegung der Feuerwehrzufahrt für das Privatanwesen; nicht wie bisher nördlich vom ZOB, sondern künftig südlich vom Ottokreisel aus.

Dem Stadtrat sind dazu entsprechende Lösungsmöglichkeiten bzw. Alternativen aufzuzeigen. Soweit sich aus dem späteren Bauentwurf die Notwendigkeit einer Bebauungsplan-Änderung ergeben sollte, wird eine solche in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 23.11.2020 08:18 Uhr