Ertüchtigung der Stauanlagen beider Eschacher Weiher; Vorstellung der Sanierungsalternativen und Entscheidung über die Durchführung der Maßnahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 20.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Eschacher Weiher befindet sich nördlich der Stadt Füssen auf den Flurstücken 101, Gemarkung Eschach (großer Eschacher Weiher) und 79, Gemarkung Eschach (kleiner Eschacher Weiher).

Der Eschacher Weiher gilt als kleine Stauanlage im Sinne der DIN 19700. Auf Grund der Größe und der Zweckbestimmung als Fischgewässer wird hier von einer Stauanlage mit untergeordneter Bedeutung gesprochen. Dem Eigentümer / Betreiber obliegt trotzdem die Gefahrenabwehr und die Verkehrssicherungspflicht. Er ist für die von der Anlage ausgehende Gefährdung und deren Zustand verantwortlich und hat deshalb die Sicherheit seiner Stauanlage nachzuweisen sowie diese Instand zu halten und regelmäßig zu überwachen. Eine technische Beurteilung der Dammsicherheit wurde deshalb 2019 durchgeführt. Die Überprüfung ergab technische Mängel an den Stauanlagen.

Der große Eschacher Weiher ist für den Lastfall 500-jährlich und 5000-jährlich überströmt. Die Gesamtstandsicherheit des großen Eschacher Weihers konnte nicht nachgewiesen werden.

Der kleine Eschacher Weiher besitzt im Lastfall 5000-jährlich keine ausreichende Sicherheit gegen überströmen. Die Gesamtstandsicherheit am kleinen Eschacher Weiher ist mit einer kleinen Einschränkung nachgewiesen.

Die Anlage besitzt aus Sicht des Wasserwirtschaftsamtes Kempten ein mittleres Gefährdungspotential.

Aus hydraulischer und geotechnischer Sicht sind damit Sanierungserfordernisse am großen Eschacher Weiher und Nacharbeiten am kleinen Eschacher Weiher gegeben. Zudem sind die Betriebsunterlagen der Stauanlage zu aktualisieren und zu vervollständigen.


Maßnahmenvarianten

Um die Dammsicherheit zu erreichen, sind im Rahmen der Entwurfsplanung zehn Einzelmaßnahmen entwickelt worden, die zu insgesamt 6 Varianten zusammengebündelt wurden. Folgende Maßnahmenkombinationen sind entwickelt worden:


Die Variante 4 betrifft die Aufgabe der Weiher als Stauanlagen und kommt ohne umfangreiche Baumaßnahmen aus.


Bewertung der Maßnahmenvarianten

Variante 1
Die baulichen Maßnahmen der Variante 1 konzentrieren sich auf eine Spundwand im Dammkern des großen Eschacher Weihers. Durch die Spundwand wird die Standsicherheit erreicht, jedoch die Dammkrone um einige Dezimeter erhöht. Dies bedingt Probleme bei der Bewirtschaftung der Teichfischerei und geht damit zu Lasten der Pächter. Probleme werden bei der Mahd, der Zugänglichkeit der Anlage und der Gebäude gesehen. Von Vorteil ist die dauerhafte Sicherheit gegen Wühltiere und Durchgängigkeit von Wasser.

Variante 2
Diese Variante senkt den Bemessungswasserspiegel durch eine breitere Hochwasserentlastungsanlage bei beiden Weihern ab. Durch eine flachere und rauere Dammneigung auf der Wasserseite (Erdbau) des großen Eschacher Weihers kann der erforderliche Freibord (Abstand Wasserspiegel zur Dammoberkante) verringert werde.
Durch diese Kombination von Maßnahmen ergibt sich eine wesentlich geringere Dammhöhe als bei Variante 1. Die Teichbewirtschaftung ist problemlos möglich.

Varianten 3.1 bis 3.3
Bei diesen Varianten wird hauptsächlich der große Eschacher Weiher gemäß Variante 2 angepasst. Der Hochwasserablauf aus dem großen Weiher wird über ein Umlaufgerinne am kleinen Weiher vorbeigeführt (Bypasslösung). Gegenüber der Variante 2 erhöht sich der bautechnische Aufwand. Die Erstellung des Bypasses ist bautechnisch auf Grund der Bodenverhältnisse und der Zugänglichkeit äußerst schwierig. Es bestehen erhöhte Baugrundrisiken. Die Varianten stellen zudem die teuersten Maßnahmen dar.

Variante 4
Um den bautechnischen Aufwand zu minimieren ist die Aufgabe der Teichnutzung durch Öffnung der Dämme und Durchleitung des Baches durch die alten Teiche denkbar. Aus naturschutzfachlicher Sicht eine problematische Lösung für die vorhandene Flora und Fauna, die auf den bestehenden Teichwasserspiegel eingestellt ist. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auf Grund des fehlenden Wasserspiegels kommt hier dazu. Positiv ist hier die Reduzierung der Bewirtschaftungskosten zu sehen. Diese Variante besitzt auch die geringsten Investitionskosten. Hier entsteht jedoch ein Konflikt hinsichtlich der Weitergabe der Rückhaltefunktion an den Straßendamm der Staatsstraße 2008 im Hochwasserabfluss.

Finanzielle Auswirkungen

Variante 1                Brutto-Baukosten                233.000 €
                               Brutto-Baunebenkosten          37.000 €
                               Summe brutto                        270.000 €

Variante 2                Brutto-Baukosten                191.000 €
                               Brutto-Baunebenkosten          30.500 €
                               Summe brutto                        221.500 €

Variante 3.1                Brutto-Baukosten                336.000 €
                               Brutto-Baunebenkosten          52.000 €
                               Summe brutto                        388.000 €

Variante 3.2                Brutto-Baukosten                343.000 €
                               Brutto-Baunebenkosten          52.500 €
                               Summe brutto                        395.500 €

Variante 3.2                Brutto-Baukosten                303.500 €
                               Brutto-Baunebenkosten          47.000 €
                               Summe brutto                        350.500 €

Variante 4                Brutto-Baukosten                  35.000 €
                               Brutto-Baunebenkosten            5.000 €
                               Summe brutto                          40.500 €


Förderung

Die Sanierung beider Dammanlagen ist förderfähig. Die Bauleistung kann vom Wasserwirtschaftsamt zu voraussichtlich 50% der förderfähigen Bausumme gefördert werden. Zusätzlich können die Planungsleistungen in Höhe von pauschal 15% der Bauleistungen gefördert werden. Der Planungsauftrag entspricht in etwa der Förderhöhe.

Dazu müssen noch im Oktober 2020 die Sanierungskosten und Förderung angemeldet werden.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Auf der Haushaltsstelle 6900.5100 sind 2020 für die Sanierung der Dämme an den Eschacher Weihern incl. Honorar Mittel in Höhe von 186.000 € eingeplant.  Außer einem Teil des Ingenieurhonorars würden die Ausgaben voraussichtlich im Jahre 2021 anstehen. Der Ansatz gesamt ist für die Baumaßnahme gemäß der Variantenwahl vorzunehmen.  Bei der günstigsten Sanierungsvariante 2 müsste der Ansatz gesamt gemäß der Kostenschätzung incl. Planung auf 260.000 € erhöht werden, die der anderen Varianten entsprechend höher.

Mit einer Auszahlung von Zuwendungen und einer Buchung auf die Haushaltsstelle 6900.1710 ist erst im Jahr 2022 zu rechnen. Bei einem Fördersatz zu den Baukosten von 50% und 15% anteiligen Honorar-Fördermitteln wären also z.B. bei Variante 2 ca. 145.000 € zu erwarten.

Beschlussvorschlag

Die vorgestellte Planung der Variante 2 des Ingenieurbüros Mooser wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die Maßnahme laut Variante 2 öffentlich auszuschreiben, nach Wertung der Angebote den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen und den Auftrag zu vergeben. Die Auftragsvergabe wird im Stadtrat bekanntgegeben.

Die Verwaltung wird auch ermächtigt und beauftragt, dazu die nächste Stufe der notwendigen weiteren Planungsleistungen zu beauftragen (ingenieurtechnische Begleitung – LP 5 bis LP 9 nach
HOAI 2013 einschl. örtlicher Bauüberwachung).

Die Haushaltsmittel sind im Haushalt bereitzustellen.

Diskussionsverlauf

Simon Hartung fragt, ob hier ein akuter Handlungsbedarf ist. Herr Konter antwortet darauf, dass das Wasserwirtschaftsamt Kempten hier eine Gefährdung sehe. Die Stadt hafte, wenn etwas passiere.

Beschluss

Die vorgestellte Planung der Variante 2 des Ingenieurbüros Mooser wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die Maßnahme laut Variante 2 öffentlich auszuschreiben, nach Wertung der Angebote den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen und den Auftrag zu vergeben. Die Auftragsvergabe wird im Stadtrat bekanntgegeben.

Die Verwaltung wird auch ermächtigt und beauftragt, dazu die nächste Stufe der notwendigen weiteren Planungsleistungen zu beauftragen (ingenieurtechnische Begleitung – LP 5 bis LP 9 nach
HOAI 2013 einschl. örtlicher Bauüberwachung).

Die Haushaltsmittel sind im Haushalt bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 23.11.2020 08:18 Uhr