Gemeindegebietsänderung mit der Gemeinde Hopferau (im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens Hopferau und Enzenstetten)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 20.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

In den oben genannten Flurneuordnungsverfahren sollen die gemeindegrenzen der neuen Feldeinteilung angepasst und auf örtliche erkennbare Grenzen verlegt werden. Die betroffenen Kommunen wurden dazu schon vorab über die beabsichtigten Gemeindegebietsänderungen informiert. die drei betroffenen Gemeinden haben die Zustimmung hierfür bereits grundsätzlich in Aussicht gestellt.

Die Vorstandschaften der Teilnehmergemeinschaften Flurbereinigungen Hopferau und Enzenstetten schlagen nun die in den beiliegenden Kartenauszügen dargestellte, mit einem grünen Farbband versehene neue Gemeindegrenzen vor. Die Änderung bedarf nach § 58 Abs. 2 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes der Zustimmung der Kommunen, hier also der Stadt Füssen.

Insgesamt geht es um folgende Flächenveränderungen:


Insgesamt verliert die Stadt Füssen dadurch 2.259 m2.

Der Antrag an das Landratsamt auf Veröffentlichung der Gemeindegrenzänderung ergeht erst gesondert nach Anordnung der Ausführung des Flurbereinigungsplans; zu dem darin bestimmten Zeitpunkt tritt der neue Rechtszustand dann an die Stelle des bisherigen. Dort wird auch das Inkrafttreten der Gemeindegrenzänderung festgesetzt.

Regelungen über die Fortgeltung von Orts-, Kreis- und Bezirksrecht richten sich nach den Kommunalgesetzen, auch wenn Grenzen durch den Flurbereinigungsplan geändert werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt Kenntnis von der von den Vorständen der Teilnehmergemeinschaften Flurbereinigungen Hopferau und Enzenstetten vorgeschlagenen Gemeindegrenzänderung entsprechend der beiliegenden Gemeindegrenzänderungskarte und stimmt dieser zu. Durch den neuen Grenzverlauf ergibt sich für die Stadt Füssen eine Flächenminderung von 0,2259 ha.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt Kenntnis von der von den Vorständen der Teilnehmergemeinschaften Flurbereinigungen Hopferau und Enzenstetten vorgeschlagenen Gemeindegrenzänderung entsprechend der beiliegenden Gemeindegrenzänderungskarte und stimmt dieser zu. Durch den neuen Grenzverlauf ergibt sich für die Stadt Füssen eine Flächenminderung von 0,2259 ha.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.11.2020 08:18 Uhr