Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 24.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung am 20. Oktober 2020 hat der Stadtrat die nochmalige Änderung des „Bebauungsplans W 43 – Ottostraße, Bahnhofstraße, Luitpoldstraße“ auf den Weg gebracht. Der Bauleitplan wird nun in der zuletzt geänderten Form nochmals ausgelegt und könnte dann, sofern keine grundlegenden Änderungen mehr notwendig werden sollten, als Satzung beschlossen werden. Als nächste Schritte ginge es dann darum, die darin vorgesehenen baulichen Maßnahmen im Bereich der Bahnhofstraße, Luitpoldstraße einschl. des Luitpoldkreisels bis zum Anschluss an die Von-Freyberg-Straße im Süden und den Kaiser-Maximilian-Platz im Norden entsprechend dem Bebauungsplan zu realisieren. Darin enthalten wäre auch der Neubau des Luitpoldkreisels.
Der Neubau des Luitpoldkreisels wurde zwar 2017/2018 schon mal beplant und ausgeschrieben. Zwischenzeitlich, insbesondere durch die Änderungen durch den Beschluss am 20. Oktober 2020 haben sich die Grundlagen aber wesentlich geändert, sodass die Planungen nochmals überarbeitet werden müssen (z.B. Verbreiterung der Fahrbahn des Kreisels, Zufahrt von der Bahnhofstraße, Wegfall des Stellplatzes im Norden des Kreisverkehrsplatzes usw.).
Außerdem erscheint es der Verwaltung für zwingend geboten, nicht den Kreisverkehrsplatz losgelöst von den übrigen Straßen zu planen, sondern eine Gesamtplanung für die betroffenen Straßen zu erstellen, die dann ggf. in Abschnitten umgesetzt werden kann. Betroffen sind deshalb folgende Straßen bzw. Teilflächen der Straßen:
- Bahnhofstraße
Rupprechtstraße (Teilstück)
Augustenstraße (Teilstück)
Luitpoldstraße (Teilstück)
Luitpoldkreisel
Wenn dieser Bereich nun zeitnah realisiert werden soll, wäre es sinnvoll und notwendig, nun die Erschließungs- bzw. die Entwurfsplanung für die Verkehrsanlagen zu beauftragen und hierzu im Vorfeld entsprechende Honorarangebote von Ingenieurbüros einzuholen.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan W 43 wurden für diese Straßenzüge die voraussichtlichen Kosten auf rund 1,6 Millionen Euro geschätzt (Anhaltswert). Im Detail werden die Kosten natürlich vom Ausbaustandard abhängen, der im Rahmen der Planung definiert werden muss.
Finanziert werden kann diese Maßnahme über Zuwendungen aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG), dem Bayer. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGFVG) und aus dem Städtebauförderprogramm (StBauF). Aus letzterem wird insbesondere der sog. „städtebauliche Mehraufwand“ gefördert. Die Förderhöhe wird bei rund 50 – 60 % liegen.
In zeitlicher Hinsicht ist es wichtig, diese straßenbaulichen Maßnahmen mit den Maßnahmen am bzw. rund um den geplanten Zentralen Omnibusbahnhof zu koordinieren, da beide nicht gleichzeitig durchgeführt werden können. Folgende zeitliche Abwicklung wäre ggf. denkbar:
Zeitpunkt
|
Maßnahme
|
Bemerkungen
|
2021
|
- Entwurfsplanung für die Straßenbaumaßnahmen
- Entwurfsplanung für den Zentralen Omnibusbahnhof mit Von-Freyberg-Park
- Finanzierungs-/Fördergespräche
- Antrag auf Baugenehmigung für die Wandelhallen am ZOB
|
|
2021, Sommer
|
Errichtung der Fahrradparkmöglichkeiten auf dem Finanzamtsgrundstück
|
Evtl. Baugenehmigung
|
2021, Herbst
|
Baubeginn für die Straßenbaumaßnahmen Bahnhofstraße, Augustenstraße, Rupprechtstraße und Luitpoldstraße
|
Fertigstellung im Frühjahr 2022
|
2022, Herbst
|
Baubeginn für den Zentralen Omnibusbahnhof mit Wartehallen und digitalem Fahrgastinformationssystem
|
Fertigstellung im Sommer 2023
|
2022, Herbst
|
Baubeginn für den Umbau des Von-Freyberg-Parks
|
Fertigstellung im Sommer 2023
|
Die Durchführung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsfinanzierung bzw. der Förderung, weshalb sich hier zeitliche Verschiebungen ergeben können.
Der Stadtrat wird gebeten, über die Durchführung der Maßnahme zu beraten und zu entscheiden und ggf. die Verwaltung zu beauftragen, die Entwurfsplanung für die damit verbundenen Verkehrsanlagen auszuschreiben. Vorgesehen ist zunächst die stufenweise Beauftragung bis maximal zur Leistungsphase 3 (= Entwurfsplanung). Diese bildet letztlich die Grundlage für belastbare Kosten einerseits und die Finanzierungsgespräche (Zuwendungsanträge) andererseits.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Durchführung der im Bebauungsplan W 43 vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen an der Bahnhofstraße sowie an den Teilstrecken der Luitpoldstraße, der Augustenstraße und der Rupprechtstraße. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, für die Ingenieurleistungen der Verkehrsanlagen (und soweit erforderlich auch für die Ingenieurbauwerke Wasser und Abwasser) entsprechende Honorarangebote von leistungsfähigen Ingenieurbüros einzuholen und dem Stadtrat zur Vergabe vorzulegen.
Die dafür notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2021 und 2022 entsprechend einzuplanen.
Diskussionsverlauf
Ilona Deckwerth erklärt, dass sie dagegen stimmen wird, da sie die Entwicklung des Prinzregentenplatzes (Bypass) nicht richtig finde. Die anderen Straßenbaumaßnahmen seien richtig und werden von ihr unterstützt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Durchführung der im Bebauungsplan W 43 vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen an der Bahnhofstraße sowie an den Teilstrecken der Luitpoldstraße, der Augustenstraße und der Rupprechtstraße. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, für die Ingenieurleistungen der Verkehrsanlagen (und soweit erforderlich auch für die Ingenieurbauwerke Wasser und Abwasser) entsprechende Honorarangebote von leistungsfähigen Ingenieurbüros einzuholen und dem Stadtrat zur Vergabe vorzulegen.
Die dafür notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2021 und 2022 entsprechend einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2
Datenstand vom 02.10.2024 11:41 Uhr