Städtische Forggensee-Schifffahrt - Lagebericht über das Wirtschaftsjahr 2019; Behandlung und Offenlegung gemäß §§ 24 und 25 EBV


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 25.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 25.11.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Für den Jahresabschluss und den Lagebericht finden neben §§ 24 und 25 der Eigenbe-triebsverordnung (EBV) die allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches Anwendung, die nach dem Dritten Buch (Erster und Zweiter Abschnitt) für den Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften, gelten. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht aufzustellen. Dieser ist Bestandteil des Jahresabschlusses.

  1. die Änderungen im Bestand der zum Eigenbetrieb gehörenden Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte,

  1. die Änderungen in Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen,

  1. den Stand der Anlagen im Bau und der geplanten Bauvorhaben,

  1. die Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen jeweils unter Angabe von Anfangsbestand, Zugängen und Entnahmen,

  1. die Umsatzerlöse mittels einer Mengen- und Tarifstatistik des Berichtsjahres im Vergleich mit dem Vorjahr,

  1. den Personalaufwand mittels einer Statistik über die zahlenmäßige Entwicklung der Belegschaft unter Angabe der Gesamtsummen der Löhne, Gehälter, Vergütungen, sozialen Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung einschließlich der Beihilfen und der sonstigen sozialen Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr.

  1. die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung.

Der Lagebericht dient der Information der Beschlussorgane, also dem Stadtrat und dem Werkausschuss, er ist aber auch für die Öffentlichkeit und für die Belegschaft von Interesse. Dass der Lagebericht nach den Grundsätzen einer gewissenhaften Rechenschaft zu erstellen ist und dass die Werkleitung wahr, vollständig und übersichtlich zu berichten hat, versteht sich von selbst.

Der Lagebericht dient der Information und ist daher ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.

Diskussionsverlauf

Frau Deckwerth erkundigt sich ob es ggf. eine Corona-Förderungen gäbe um die finanziellen Lücken auszugleichen. Herr Schauer teilt mit, dass die Stadtwerke leider eine Absage erhielten. Im  November findet kein Fahrbetrieb statt, somit fällt eine Förderung bezg l. Verdienstausfall im Vergleich zu Vorjahr weg. Zum anderen wurde versucht auch für die Parkierungsanlagen für den Ausfall von Parkgebühren Hilfen zu bekommen, auch diese wurden verwehrt.

Datenstand vom 02.12.2020 16:49 Uhr