Städtische Forggensee-Schifffahrt - Jahresabschluss 2019; Feststellung und Erteilung der Entlastung; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 25.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 25.11.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen konnte sich gegenüber dem schwerwiegenden und verlustreichen Jahr 2018 spürbar erholen. Zum ersten Mal in der Geschichte des Betriebs wurden 2019 über 100.000 Besucher (109.509) in nur 5 Monaten gezählt. Den nächsten Rekord gab es im Bereich der Umsatzerlöse. Mit über 1,1 Millionen Euro Umsatz verzeichnet der Eigenbetrieb einen bisher nie erreichten 7-stelligen Wert. Somit blieb es nicht aus, dass es auch den zweitgrößten Erfolg beim Geschäftsergebnis mit über 106.000 € Gewinn in der über 60 – jährigen Geschichte des Traditionsunternehmens der Stadt Füssen zu verzeichnen gab.
       
Städtische Forggensee-Schifffahrt
Aktiva/Passiva
Jahresüberschuss



Bilanzsumme zum 31.12.2019
571.536,77 €
106.488,64 €

Das Wirtschaftsjahr 2019 schließt mit einer Bilanzsumme von 571.536,77 €
(Vorjahr: 626.973,77 €) ab.

Den geplanten Umsätzen und sonstigen betrieblichen Erträgen von insgesamt 1.169.000 € des Wirtschaftsjahres standen 1.158.083,91 € Erlöse gegenüber.
Die Gesamtsumme der Aufwendungen wurde mit 1.169.000 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2019 beträgt 1.051.595,27 €. Die städtische Forggensee-Schifffahrt verbucht somit einen Jahresgewinn für das Jahr 2019 in Höhe von 106.488,64 €.

Umsatzerlöse und Erträge:
Die geplanten Ansätze konnten sowohl bei den Schifffahrtserlösen (+ 17.300 €) als auch bei dem Betrieb der Bordgastronomie (+ 26.100 €) übertroffen werden. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen wurde der Ansatz von 80.000 € nicht erreicht und schloss mit rund 25.400 €. Eine Auflösung von Rückstellungen wurde nicht wie geplant gegen Erträge, sondern gegen Aufwand gebucht.




Aufwendungen:
Die Aufwendungen waren im Ergebnis um rund 117.400 € niedriger als geplant (Planansatz 1.169.000 €).
Die Minderausgaben sind im Wesentlichen beim Materialaufwand (bezogene Leistungen) für Schiffsreparaturen der beiden Motorboote, durch Einsparungen beim Personalaufwand auf Grund geringerer als geplanter Aufwendungen für die Altersvorsorge und Sozialabgaben sowie bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen für die Werbe- und Insertionskosten zu verzeichnen.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellungen nach HGB für Überstunden und Urlaub der Mitarbeiter/innen wurden mit 62.881,44 € verbucht.

Die Zinsbelastungen betrugen 13.334,12 € und entsprechen dem Planansatz i. H. von 13.200 €.

Bestätigung des Abschlussprüfers
Bei der Regierung von Schwaben wurde am 21.07.2011 die Freistellung des Eigenbetriebs „Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen“ von der jährlichen Abschlussprüfungspflicht gem. § 5 Abs. 2 KommPrV beantragt. Die Genehmigung wurde bis zum Jahr 2022 mit jeweils 3-jährigen Prüfungsintervallen gewährt. Der letzte Prüfungszeitraum war 2016 – 2018. Für das Jahr 2019 liegt somit noch keine Prüfung und Bestätigung des Abschlussprüfers vor.


Finanzielle Auswirkungen und Verwendung des Jahresergebnisses:
Der Jahresgewinn 2019 ist mit dem Verlustvortrag aus 2018 zu verrechnen und auf neue Rechnung vorzutragen. Dies führt im Jahr 2019 wieder zu einer positiven Eigenkapitalausstattung (18.182,24 €).

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2019 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung sowie der überörtlichen Abschlussprüfung, mit dem vorgetragenen Ergebnis fest.

  1. Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresüberschusses wird zugestimmt.

  1. Der Jahresabschluss 2019 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2019 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung sowie der überörtlichen Abschlussprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.


Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Beschluss 1

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2019 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung sowie der überörtlichen Abschluss-prüfung, mit dem vorgetragenen Ergebnis fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresüberschusses wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
Der Jahresabschluss 2019 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
Für das Wirtschaftsjahr 2019 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung sowie der überörtlichen Abschlussprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2020 16:49 Uhr