Anpassung Gebühren und Beiträge Wasser für die Stadt Füssen; Gebührenkalkulation Zeitraum 2021- 2024 und Beitragskalkulation ab 2021; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 25.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 25.11.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Wassergebühren:
In Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) wurden die Wassergebühren in 2020 für den Zeitraum 2021 bis 2024 neu kalkuliert. Die bisherige Gebühr beträgt 1,39 €/m³ zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.
Zur Ermittlung des Gebührenbedarfs sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden.
Das Kostendeckungsprinzip stellt eine vom Landesgesetzgeber normierte Anforderung dar. In Form eines Kostenüberschreitungsverbots zum Schutze des Bürgers. Jede Gebührenkalkulation enthält sehr viele Prognoseansätze für den nächsten Kalkulationszeitraum. Dabei können sich bei einer Gebührennachschau kalkulatorische Kostenüberdeckungen ergeben. Nach Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG werden solche unbewussten Kostenüberdeckungen im nächsten Bemessungszeitraum zugunsten aller Verbraucher gebührenmindernd berücksichtigt. Die einzelnen Gebührenbescheide für den letzten Bemessungszeitraum werden aber nicht geändert. Der Ausgleich erfolgt in der nächsten Kalkulationsperiode gegenüber allen Gebührenzahlern. Er wirkt nicht zurück.
Der Begriff „Gewinn“ ist den kommunalabgabenrechtlichen Begrifflichkeiten fremd. Das Kostendeckungsprinzip verlangt auf der anderen Seite in der Form eines Kostendeckungsgebots, dass die Anlagenbetreiber ihre Einrichtungen ausfinanzieren. Dies dient dem Schutz der Gemeindefinanzen.


(alt)
(neu)



Verbrauchsgebühr €/m³
1,39 €/m³
1,39 €/m³




zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.

       






Herstellungsbeiträge Wasser:
Die Herstellungsbeitragssätze für die Wasserversorgung nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche wurde ebenfalls vom BKPV neu berechnet (zuletzt 2013).


(alt)
(neu)



Grundstücksfläche pro m²
1,80 €/m²
1,95 €/m²



Geschoßfläche pro m²
5,73 €/m²
5,99 €/m²




zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Wassergebühr ab dem 01.01.2021 auf 1,39 €/m³ zu belassen und für den Gebührenkalkulationszeitraum 2021 – 2024 festzuschreiben.

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Herstellungsbeitragssätze ab dem 01.01.2021 auf 1,95 € pro m² Grundstücksfläche und auf 5,99 € pro m² Geschossfläche zu erhöhen.

Gleichzeitig wird dem Stadtrat empfohlen, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Füssen (BGS-WAS) vom 25.11.2014 zum 01.01.2021 entsprechend zu ändern.

Diskussionsverlauf

Herr Micheler vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erläutert den Mitgliedern die Details zur vorgenommen Kalkulation. Diese liegt der Niederschrift bei.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Wassergebühr ab dem 01.01.2021 auf 1,39 €/m³ zu belassen und für den Gebührenkalkulationszeitraum 2021 – 2024 festzuschreiben.

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Herstellungsbeitragssätze ab dem 01.01.2021 auf 1,95 € pro m² Grundstücksfläche und auf 5,99 € pro m² Geschossfläche zu erhöhen.

Gleichzeitig wird dem Stadtrat empfohlen, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Füssen (BGS-WAS) vom 25.11.2014 zum 01.01.2021 entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2020 16:49 Uhr