Sanierung und Erweiterung der Grundschule Füssen - Schwangau und der Anton - Sturm - Mittelschule Füssen sowie Neubau einer Dreifachturnhalle und einer Tiefgarage; Terminplanung für die geplanten Baumaßnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 08.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.09.2020 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Am 30.07.2020 wurde mit dem Schulbauausschuss die Ausschreibungsthematik für die Grund- und Mittelschulsanierung in Abhängigkeit vom Förderbescheid vorgestellt. Der Grundsatz für die Ausschreibungsreife besagt, dass der Auftraggeber die zu erbringende Leistung erst ausschreiben darf, wenn die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und alle ggf. benötigten Genehmigungen vorliegen. Dem Baubeginn voraus geht bei Durchführung einer Ausschreibung die Bekanntmachung und daran anschließend die Beauftragung an einen Unternehmer mit einer gewissen Vorlauffrist.

Nach Gesprächen mit dem Fördergeber bleibt festzuhalten, dass dieser keine Aussage im Voraus dazu trifft, wann der Förderbescheid 2021 bei uns eingehen wird. In der Regel ist dies Ende April Anfang Mai der Fall kann aber auch später werden. Dies beinhaltet eine gewisse Unsicherheit für das Projekt, da vor Eingang des Förderbescheides bzw. der Zusage eines vorzeitigen Maßnahmenbeginnes nicht mit der Ausschreibung begonnen werden darf, ohne förderschädlich zu werden.

Vorgestellt wurden von dem Büro Kling Consult 3 Varianten für den weiteren Projektablauf.

Variante 1:
Aktueller Terminplan (Baubeginn) bleibt bestehen

Aktueller Terminplan ist so ausgelegt, dass die Abbrucharbeiten in den Sommerferien 2021 stattfinden.

Nachteil
- Bekanntmachung Ausschreibungen vor Erhalt Förderbescheid
- Mögliche Schadensersatzforderungen im Falle einer Aufhebung
Vorteil
  • Bauablauf findet wie geplant statt
     (Voraussetzung: Erhalt Förderbescheid rechtzeitig und positiv)
  • Abbrucharbeiten können in Sommerferien stattfinden

Variante 2:
Terminplan (Baubeginn) wird entsprechend verschoben

Termine werden sich so verschieben, dass Abbrucharbeiten nicht in den Sommerferien stattfinden.

Nachteil
- Bauablauf muss neu strukturiert werden
- Abbrucharbeiten können nicht in Sommerferien stattfinden
Vorteil
- Bekanntmachung der Ausschreibungen erst nach Erhalt Förderbescheid
- Keine möglichen Schadenersatzforderungen, da Ausschreibungsreife erreicht

Variante 3:
Terminplan (Baubeginn) verschiebt sich um 1 Jahr

Terminplan wird so verschoben, dass die Abbrucharbeiten in den Sommerferien 2022 stattfinden.

Nachteil
  • Baubeginn verschiebt sich um 1 Jahr
Vorteil
  • Bekanntmachung der Ausschreibungen erst nach Erhalt Förderbescheid
  • Keine möglichen Schadenersatzforderungen, da Ausschreibungsreife erreicht
  • Abbrucharbeiten können in Sommerferien stattfinden

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt vom Sachverhalt Kenntnis beschließt den Baubeginn der Grund- und Mittelschulsanierung auf den Sommer 2022 zu verschieben.

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth bittet angesichts der Verschiebung darum, doch noch einige Reparaturarbeiten am Schulgebäude vorzunehmen. Die Stadt sollte sich großzügig zeigen.

Kleinigkeiten sollten ausgebessert werden, so Jürgen Doser. Eine Lüftung einzubauen sei übertrieben. Besser wäre es ein Fenster zu öffnen.

Auch Dr. Martin Metzger ist für Lüften. Im Übrigen sei es mit einer Lüftungsanlage nicht getan. Sie ziehe noch einen Rattenschwanz nach sich. Er verwies dazu auf Beispiele aus seiner Praxis.

Erich Nieberle berichtet über die Realschule Marktoberdorf. Hier gebe es eine Lüftung. Die Schüler und das Kollegium fühlten sich hierdurch sicherer .

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt vom Sachverhalt Kenntnis beschließt den Baubeginn der Grund- und Mittelschulsanierung auf den Sommer 2022 zu verschieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2020 09:02 Uhr