Am 30.07.2020 wurde mit dem Schulbauausschuss die Ausschreibungsthematik für die Grund- und Mittelschulsanierung in Abhängigkeit vom Förderbescheid vorgestellt. Der Grundsatz für die Ausschreibungsreife besagt, dass der Auftraggeber die zu erbringende Leistung erst ausschreiben darf, wenn die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und alle ggf. benötigten Genehmigungen vorliegen. Dem Baubeginn voraus geht bei Durchführung einer Ausschreibung die Bekanntmachung und daran anschließend die Beauftragung an einen Unternehmer mit einer gewissen Vorlauffrist.
Nach Gesprächen mit dem Fördergeber bleibt festzuhalten, dass dieser keine Aussage im Voraus dazu trifft, wann der Förderbescheid 2021 bei uns eingehen wird. In der Regel ist dies Ende April Anfang Mai der Fall kann aber auch später werden. Dies beinhaltet eine gewisse Unsicherheit für das Projekt, da vor Eingang des Förderbescheides bzw. der Zusage eines vorzeitigen Maßnahmenbeginnes nicht mit der Ausschreibung begonnen werden darf, ohne förderschädlich zu werden.
Vorgestellt wurden von dem Büro Kling Consult 3 Varianten für den weiteren Projektablauf.
Variante 1:
Aktueller Terminplan (Baubeginn) bleibt bestehen
Aktueller Terminplan ist so ausgelegt, dass die Abbrucharbeiten in den Sommerferien 2021 stattfinden.
Nachteil
- Bekanntmachung Ausschreibungen vor Erhalt Förderbescheid
- Mögliche Schadensersatzforderungen im Falle einer Aufhebung
Vorteil
- Bauablauf findet wie geplant statt
(Voraussetzung: Erhalt Förderbescheid rechtzeitig und positiv)
- Abbrucharbeiten können in Sommerferien stattfinden
Variante 2:
Terminplan (Baubeginn) wird entsprechend verschoben
Termine werden sich so verschieben, dass Abbrucharbeiten nicht in den Sommerferien stattfinden.
Nachteil
- Bauablauf muss neu strukturiert werden
- Abbrucharbeiten können nicht in Sommerferien stattfinden
Vorteil
- Bekanntmachung der Ausschreibungen erst nach Erhalt Förderbescheid
- Keine möglichen Schadenersatzforderungen, da Ausschreibungsreife erreicht
Variante 3:
Terminplan (Baubeginn) verschiebt sich um 1 Jahr
Terminplan wird so verschoben, dass die Abbrucharbeiten in den Sommerferien 2022 stattfinden.
Nachteil
- Baubeginn verschiebt sich um 1 Jahr
Vorteil
- Bekanntmachung der Ausschreibungen erst nach Erhalt Förderbescheid
- Keine möglichen Schadenersatzforderungen, da Ausschreibungsreife erreicht
- Abbrucharbeiten können in Sommerferien stattfinden