Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Armin Angeringer erläutert o.g. genanntes Bauvorhaben. Es befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Mit dem reiheneckhausartigen Anbau entfallen 3 Stellplätze des hier genehmigten Carports. Für die Wohnnutzung müssen zwei zusätzliche Stellplätze nachgewiesen werden.
Die formlose Planvorlage zeigt, dass das Grundstück für die angedachte Nutzung nicht mehr groß genug ist, um die Erweiterung städtebaulich vertretbar zu lösen.
Problematisch ist das Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung (Gebäudelänge), nachdem in direkter Nähe keine vergleichbar langen Gebäude mehr vorhanden sind. Diese
Bedenken werden jedoch nach der Sitzungsvorbesprechung von den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu nicht geteilt.
Die Stellplätze an der Straßenseite weichen von der Stellplatzsatzung ab und führen zu einer nachteiligen Lösung im Hinblick auf das Straßenbild (befestigte private Verkehrsflächen auf nahezu der gesamten Frontseite des Gebäudes). Die Abweichung von der Stellplatzsatzung sollte zur Vermeidung von Präzedenzfällen und aus Gründen des Ortsbildes nicht zugelassen werden.
Der an der Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück gelegene mittlere Stellplatz weist nicht die erforderliche Mindestlänge von 6 m auf. Dies könnte in einem Bauantrag ggf. noch geändert werden.
Das ursprünglich gesamtheitliche Baugrundstück wurde nach Ausfertigung des damaligen Genehmigungsbescheids geteilt. Die Zufahrt zum Grundstück Fl.Nr. 1544/4 erfolgt jetzt über das abgeteilte Grundstück Fl.Nr. 1544/25. Eine Sicherung der Zufahrt liegt nicht vor, so dass die Erschließung des rückseitigen Grundstücks nicht mehr gesichert ist.
Dies steht auch im Widerspruch zu Art. 4 Abs. 2 Nr. 2 BayBO, wonach über eine (rechtlich gesicherte Wohnwege-) Zufahrt nur Wohnnutzungen erschlossen werden können, nicht aber gewerbliche Nutzungen. Der abgetrennte Bereich wird gewerblich genutzt.
Martin Dopfer möchte wissen, welche Alternativen sich Armin Angeringer vorstellt.
Armin Angeringer sagt, dass es nicht ganz leicht ist und deshalb auch keine Lösung vorgestellt werden kann.
Magnus Peresson frägt, ob es genehmigungsfähig ist oder nicht.
Armin Angeringer teilt mit, dass es genehmigungsfähig wäre wenn der Ausschuss der Abweichung von der Stellplatzsatzung zustimmt. Dies ist von Seiten der Verwaltung aber nicht zu begrüßen.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter formuliert daraufhin folgenden Beschlussvorschlag:
Die Fenster wurden von 18.07 Uhr bis 18.10 Uhr zum Lüften geöffnet.