Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Nähe Fischerweg, Fl.Nr. 222, Gemarkung Weißensee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 17.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 5.2.2

Sachverhalt

Armin Angeringer erläutert das Bauvorhaben anhand der Sitzungsvorlage. 
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Das geplante Gebäude liegt noch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, jedoch nicht mehr an einer Stelle, an der eine Bebauung vorgesehen wäre.
Der Standort schließt sich räumlich unmittelbar an die ausgewiesene Bebauung an. Städtebaulich erscheint die Lage daher noch vertretbar. Ob die Bebauung noch über eine Befreiung ermöglicht werden kann oder eine Bebauungsplanänderung (auf Kosten der Bauherren) erforderlich wurde mit dem LRA geklärt. Ergebnis: Es handelt sich um einen Eingriff in die Grundzüge der Planung, weshalb der Bebauungsplan geändert werden muss.

Zu sichern ist bei einer Zustimmung die Erschließung (Lage nach Teilung nicht an der Ortsstraße). Hinsichtlich der Zufahrt sind mehrere Lösungsansätze denkbar:

  1. Die Nutzung nur des verlängerten Fischerweges ist wegen der zu geringen Breite von nur ca. 1,9 m nicht ausreichend.
  2. Östlich des städtischen Fischerweges verläuft auf den privaten Grundstücken desselben Eigentümers der zur Bebauung vorgesehenen Fläche ein Feldweg, der als eigene Zufahrt vorstellbar wäre (mit Überquerung des Fischerweges im Bereich der neuen Hauszufahrt);
  3. Alternativ könnte der Feldweg zur Erweiterung des Fischerweges dienen. Dies erscheint im Hinblick auf Fußgänger und Radfahrer nicht optimal, soweit nicht eine gewisse Mindestbreite erreicht wird.
  4. Theoretisch wäre nach den Eigentumsverhältnissen eine eigene Hauszufahrt an der Westseite des Fischerweges und auf der Flur-Nummer der angedachten Bebauung möglich. Nachdem hierbei dann aber drei parallele Wege vorhanden wären wird dies nicht für sinnvoll erachtet. 

Aus Sicht der Verwaltung ist Lösung 2) sinnvoll. Es würde sich hierbei um einen Wohnweg beschränkter Länge handeln (ca. 65 m), der im privaten Eigentum verbleiben kann, keine Widmung erfordert, aber eine Eintragung im Grundbuch. Die Verkehrssicherungspflicht bleibt bei dieser Lösung in privater Hand. Die mit der Lösung verbundenen Querungsvorgänge des öffentlichen Geh- und Radwegs erscheinen vertretbar.

Evtl. Kosten von Anschlüssen an Wasser und Kanal sind privat zu übernehmen. Ein Anschluss kann voraussichtlich von der Breitenbergstraße geführt werden (nähere technische Überprüfung noch erforderlich) oder über überlange Hausanschlüsse von Süden her (genaue Trassenfestlegung und rechtliche Sicherung erforderlich). 


Andreas Eggensberger möchte wissen welche Bedeutung das Trenngrün im Flächennutzungsplan hat. 

Armin Angeringer erläutert daraufhin kurz die Bedeutungen der Flächen im Flächennutzungsplan. Nur wenn die Flächen in Ihre damalige Bestimmung geändert werden würden, bräuchte man auch ein Trenngrün. Dies könnte dann aber auch an anderer Stelle gemacht werden.

Christian Schneider berichtet, dass es sich um eine einheimische Familie handelt, die durch Familie, Jobs und Vereine fest mit Weißensee verwurzelt ist. Er möchte wissen, ob die Möglichkeit einer Ortsabrundungsatzung oder eines einfachen Bebauungsplans bestünde, da die Familie gern den Anspruch auf die Fördergelder geltend machen würde und somit bis März 2021 beginnen müsste. 

Armin Angeringer teilt mit, dass weder eine Ortsabrundungssatzung hier möglich sei, noch ein einfacher Bebauungsplan. Es sei aber wohl ein beschleunigtes Verfahren möglich. 

Christoph Weisenbach findet es eine gute Sache, möchte aber wissen, ob es auch eine Baufertigstellungsverpflichtung gibt, bis wann der Bau errichtet werden muss und auch, dass weder Ferienwohnungen, noch Zweitwohnsitze erlaubt sind, bei einem evtl. Verkauf. 

Armin Angeringer erläutert, dass dies in einem städtebaulichen Vertrag geregelt wird.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen mit Änderung des Bebauungsplanes in Aussicht zu stellen. Die insoweit anfallenden Kosten einschließlich der zu sichernden Erschließung sind auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages von den Bauherren zu tragen. Die Zufahrt soll gemäß o.a. Lösung 2) hergestellt werden.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen mit Änderung des Bebauungsplanes in Aussicht zu stellen. Die insoweit anfallenden Kosten einschließlich der zu sichernden Erschließung sind auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages von den Bauherren zu tragen. Die Zufahrt soll gemäß o.a. Lösung 2) hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2024 09:28 Uhr