Einfacher Bebauungsplan N 73 E - Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest; Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 17.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

Armin Angeringer teilt mit, dass Herr Wolpert kurz die o.g. Bauleitplanung vorstellt, da alle Unterlagen vorab im RIS zur Verfügung gestanden haben und übergibt Herrn Wolpert von der Firma Kling Consult das Wort.
Herr Wolpert informiert, dass der Geltungsbereich erweitert wurde und deshalb die Unterlagen erneut ausgelegt werden müssen und erörtert die einzelnen Stellungnahmen zur Abstimmung.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigte am 14.07.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des einfachen Bebauungsplans, der die Grundlage für den Umbau und die Modernisierung der Grund- und Mittelschule darstellt, und beauftragte die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Die Öffentlichkeit wurde im Sinne des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mittels einer öffentlichen Auslegung beteiligt. Der Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit vom Freitag, 24.07.2020 bis Montag, 24.08.2020 im Rathaus der Stadt Füssen im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnte dort während der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung von jedermann eingesehen werden. Die Unterlagen standen zusätzlich auf der Homepage der Stadt Füssen zur Einsicht und zum Abruf zur Verfügung.
Hinsichtlich der Gebäudeplanung fanden zwei Informationstermine für die Eigentümer und Anwohner der Grundstücke in der näheren Umgebung statt. Dort wurden auch die Inhalte des Bebauungsplanes erörtert.
Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und den Anregungen von Bürgern aus der förmlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 / § 4 Abs. 2 BauGB

  1. Von Kling Consult wurden 17 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt

  2. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab:
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Marktoberdorf
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
  • Erdgas Allgäu Ost GmbH & Co. KG, Füssen
  • Feuerwehrkommandant, Herrn Roth, Füssen
  • Gemeinde Schwangau
  • Immobilien Freistaat Bayern, Augsburg
  • Kreisbrandrat, Herrn Barnsteiner, Marktoberdorf

  1. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben eine Stellungnahme ab, äußerten jedoch keine Anregungen:
  • IHK Schwaben, Augsburg, Schreiben vom 21. August 2020
  • Landratsamt Ostallgäu, Sachgebiet 32 – Kommunale Abfallwirtschaft, Marktoberdorf, Schreiben vom 7. August 2020
  • Landratsamt Ostallgäu, Untere Immissionsschutzbehörde, Marktoberdorf, Schreiben vom 7. August 2020
  • Landratsamt Ostallgäu, Untere Naturschutzbehörde, Marktoberdorf, Schreiben vom 30. Juli 2020
  • Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 25 – Luftamt Südbayern, München, Schreiben vom 23. Juli 2020

  1. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor:

    1. Deutsche Telekom Technik GmbH, Gersthofen, Schreiben vom 11. August 2020
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben PTI Aktenzeichen 2020349 vom 06.05.2020 Stellung genommen (grober Tenor: Durch die vorliegende Planung werden die Belange der Deutschen Telekom Technik nicht berührt). Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter:
Durch die o. a. Planung werden die Belange der Telekom zurzeit nicht berührt.
Bei Planungsänderungen bitten sie um erneute Beteiligung.
Sollten im Rahmen dieses Verfahrens Lagepläne der Telekommunikationsanlagen benötigt werden, können diese angefordert werden bei:
Fax: +49 391 580213737
Telefon: +49 251 788777701
Die Verlegung neuer Telekommunikationslinien zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsinfrastruktur im und außerhalb des Plangebiets bleibt einer Prüfung vorbehalten.
Damit eine koordinierte Erschließung des Gebietes erfolgen kann, ist die Telekom auf Informationen über den Ablauf aller Maßnahmen angewiesen. Bitte setzen Sie sich deshalb so früh wie möglich, jedoch mindestens 4 Monate vor Baubeginn, in Verbindung mit:

Deutsche Telekom Technik GmbH
Technik Niederlassung Süd, PTI 23
Gablinger Straße 2
86368 Gersthofen

Diese Adresse bitte auch für Anschreiben bezüglich Einladungen zu Spartenterminen verwenden.

Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Belange der Telekom durch die Planung derzeit nicht berührt werden. Die sonstigen Anregungen und Hinweise betreffen die Erschließungsplanung. Hinsichtlich der Bauleitplanung ergibt sich kein Änderungsbedarf.

Abstimmungsergebnis 13 : 0

    1. Elektrizitätswerk Reutte GmbH & Co. KG, Füssen, Schreiben vom 24. Juli 2020
Die Stellungnahme vom 04.05.2020 hat weiterhin Gültigkeit!
Die Elektrizitätsversorgung des Bebauungsplangebietes „Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest“ (Bebauungsplan N 73 E der Stadt Füssen) ist sichergestellt über unser regionales und lokales Verteilungsnetz (20 kV – und 1 kV Leitungen), sowie der 20 kV – Trafostation „Bürgermeister-Wallner-Straße“, welche sich außerhalb des überplanten Bereiches befindet.

Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Elektrizitätsversorgung des Plangebiets sichergestellt ist.
Abstimmungsergebnis 13 : 0


    1. Kreisheimatpfleger Ostallgäu, Bodendenkmalpflege, Lamerdingen, Schreiben vom 24. August 2020
Zu o.a. Betreff teile ich Ihnen mit, dass ich die Stellungnahme vom 04.06.2020 aufrecht erhalte, da sich aus archäologischer Sicht in den Planungsunterlagen keine Änderungen ergeben haben.
Allgemeines:
Ca. 50 m östlich des Planungsgebietes befindet sich ein bereits bekanntes Bodendenkmal (Straße der römischen Kaiserzeit (Via Claudia)). Der aus Sicht der Bodendenkmalpflege richtige Umgang mit der im Bebauungsplan definierten Fläche findet in den Unterlagen zur Bauleitplanung unter Punkt 16 Bodendenkmalschutz Erwähnung. Es ist nicht ausgeschlossen, dass im Zuge der geplanten Baumaßnahme weitere, bisher noch nicht bekannte Bodendenkmäler zutage treten.
Hier nun die Stellungnahme:
Durch die vorliegende Bebauungsplanung werden die heimatpflegerischen Belange des Schutzgutes Bodendenkmal nicht berührt, da im Planungsgebiet derzeit keine Bodendenkmäler bekannt sind. Die Meldepflicht für bisher unbekannte und „spontan“ auftretende archäologische Bodenfunde ist in den Planungsunterlagen aufgenommen. Somit gibt es keine weiteren Anregungen.

Beschluss:
Das Einverständnis mit den Planunterlagen im Hinblick auf die Berücksichtigung der Belange der Bodendenkmalpflege werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis 13 : 0


    1. Landratsamt Ostallgäu, Untere Bodenschutzbehörde, Marktoberdorf, Schreiben vom 31. Juli 2020
Altlasten:
Der vorliegende Bebauungsplan für das Gebiet „Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest“ wurde in Bezug auf Altlasten und Altablagerungen überprüft.
Nach den bei der Unteren Bodenschutzbehörde vorliegenden Unterlagen befinden sich im Geltungsbereich des Planes keine altlastverdächtigen Ablagerungen.

Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes keine altlastenverdächtigen Ablagerungen befinden.
Abstimmungsergebnis 13 : 0


Schutzgut Boden:
Die Versiegelung des Bodens ist gering zu halten.
Schadstoffbelasteter Boden und Aushub, der bei Bauarbeiten anfällt, ist entsprechend der abfall- und bodenschutzrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Hierüber sind Nachweise zu führen und dem Landratsamt auf Verlangen vorzulegen.

Beschluss:
Die Versiegelung des Bodens wird unter Berücksichtigung des Raumbedarfs der Grund- und Mittelschule so gering wie möglich gehalten. Der Raumbedarf und das Raumkonzept der Grund- und Mittelschule führen trotz platzsparender Planungen zu einer notwendigen Grundfläche von 13.500 m2, welche im Bebauungsplan festgesetzt wird.
Die festgesetzte Grundfläche entspricht einer Grundflächenzahl von 0,89. Zwar wird die in § 17 Abs. 1 BauNVO für das Sondergebiet geltende Obergrenzen von 0,8 hierdurch geringfügig überschritten, diese Überschreitung erfolgt jedoch aus städtebaulichen Gründen.
Die Überschreitung kommt insbesondere durch die Neuanlage einer Tiefgarage sowie der 3-fach-Sporthalle und sämtlicher anzulegender Pausenhöfe und Terrassen zu Stande. Diese werden auf der Grundlage eines detailliert ausgearbeiteten Freianlagenplanes des Planungsbüros Daeges (Ingenieurbüro für Verkehrs- und Freianlagen) grünordnerisch gestaltet, so dass die durch die Pausenhöfe und Terrassen verursachte Versiegelung nicht mit einer Versiegelung durch Gebäude zu vergleichen ist.
Die Tiefgarage ist zur Deckung des Stellplatzbedarfes im Innenstadtbereich dringend erforderlich. Zwar führt auch die Tiefgarage durch ihre Unterbauung des Baugrundstücks zu einer Beeinträchtigung der Bodenfunktionen. Auf der anderen Seite wirkt sie einer zusätzlich erforderlichen Versiegelung durch oberirdische Stellplätze entgegen.
Durch die geplanten Maßnahmen wird die bereits bestehende Grund- und Mittelschule saniert, umgebaut und erweitert und an die aktuellen städtebaulichen Erfordernisse und den tatsächlichen Raumbedarf angepasst. Im Vergleich zu einem Neubau an ggf. anderer Stelle werden dabei bereits versiegelte Flächen einer erweiterten Nutzung zugeführt. Durch die damit zusammenhängende Nachverdichtung lässt es sich verhindern, dass zusätzliche Flächen in Anspruch genommen müssen.
Die Grund- und Mittelschule liegt im Innenstadtbereich der Stadt Füssen. Im Innenstadtbereich ist grundsätzlich mit einer gesteigerten Versiegelung zu rechnen.
Der Bebauungsplan enthält einen Hinweis zum Umgang mit schadstoffbelastetem Boden und Aushub bei den Bauarbeiten.
Abstimmungsergebnis 13 : 0


    1. schwaben netz gmbh, Augsburg, Schreiben vom 31. Juli 2020
In Beantwortung Ihres oben genannten Schreibens teilt die schwaben netz gmbh mit, dass wir gegen den Bebauungsplan keinen Einwand erheben.
Im Bereich der geplanten Tiefgaragenzufahrt und des Kleinspielfeldes befinden sich von uns keine Erdgasleitungen.
Im nordwestlichen Eck des Grundstückes befindet sich eine Fernwärmeleitung der Erdgas Allgäu Ost GmbH & Co. KG. Gegebenenfalls gilt es diese zu beachten.
Aktuelle Bestandspläne können auf der Homepage der schwaben netz gmbh unter folgender Adresse angefordert werden: http://planauskunft.schwaben-netz.de/

Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens der schwaben netz gmbh keine Einwände gegen die Planung erhoben werden und sich im Bereich der geplanten Tiefgaragenzufahrt und des Kleinspielfeldes keine Erdgasleitungen der schwaben netz gmbh befinden.
Die Fernwärmeleitung der Erdgas Allgäu Ost GmbH & Co. KG befindet sich ausweislich der aktuellen Bestandspläne außerhalb des geplanten Bauvorhabens. Vorsorglich wird die Leitung nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen.

Abstimmungsergebnis 13 : 0


    1. Staatliches Bauamt Kempten, Schreiben vom 27. Juli 2020
Das Staatliche Bauamt Kempten nimmt Bezug auf die Stellungnahme vom 12.05.2020.
Nachdem die Erschließung der Grund- und Mittelschule rückwärtig über die Bürgermeister-Wallner-Straße erfolgt, entsteht von Seiten des Bauamtes Kempten keine direkte Betroffenheit. Auf die Problematik des Schulbusverkehrs in Verbindung mit dem Bring- und Abholverkehr durch die Eltern wird nochmals hingewiesen und einer adäquaten Lösungsfindung wird nochmals hingewiesen.

Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Belange des Staatlichen Bauamtes Kempten durch die Planung nicht direkt betroffen sind.
Die Problematik des Schulverkehrs in Verbindung mit dem Bring- und Abholverkehr durch die Eltern wurde in einem vom Planungsbüro Daeges (Ingenieurbüro für Verkehrs- und Freianlagen) erstellten Verkehrswegekonzept aufgearbeitet. Um die Ergebnisse des Verkehrswegekonzepts im Bebauungsplan planungsrechtlich sichern zu können, wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans um die angrenzenden Straßengrundstücke erweitert. Dies entspricht auch der Forderung des Landratsamtes Ostallgäu im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
Das Verkehrswegekonzept sieht vor, dass der im Norden des Plangebietes gelegene Taxisweg als Fuß- und Radweg dient und nicht für den regulären Kfz-Verkehr freigegeben wird. An-/Ablieferverkehr von und zur Mensa sowie Anliegerverkehr zu den angrenzenden Grundstücken soll nur ausnahmsweise zugelassen werden. Dementsprechend wird der Taxisweg im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche – Fuß- und Radweg festgesetzt.
Hinsichtlich des Schulbusverkehrs ist für den morgendlichen Verkehr aus Richtung Süden ein Busausstieg im Westen des Plangebietes an der Feistlestraße vorgesehen. Der Busausstieg für den aus Richtung Norden kommenden Busverkehr soll an der Augsburger Straße, also außerhalb des Plangebietes erfolgen. Mittags soll der Buseinstieg zentral an der Feistlestraße erfolgen, ein Buseinstieg in der Augsburger Straße ist nicht vorgesehen.
Die 8 im Südosten des Plangebiets an der Bürgermeister-Wallner-Straße gelegenen Stellplätze sollen laut Verkehrswegekonzept als Kurzhaltezone für Eltern dienen, die Ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen („Kiss & Run-Zone“).  

Abstimmungsergebnis 13 : 0

    1. Stadtwerke Füssen, Schreiben vom 7. August 2020
Die Löschwasserversorgung ist nach W 405 mit 96m2/2h als Grundschutz und unter dem ausdrücklichen Hinweis des Wasserversogers, der anzuwenden Risikoanalyseannahme des technischen Regelwerkes W 1001 (A) im Normalbetrieb der SWF, soweit gesichert.

Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Löschwasserversorgung nach Ansicht der Stadtwerke Füssen gesichert ist.

Abstimmungsergebnis 13 : 0

    1. Wasserwirtschaftsamt Kempten, Schreiben vom 14. August 2020
Aus Sicht des Wasserwirtschaftsamtes Kempten bestehen unter Berücksichtigung der nachfolgend fachlichen Vorgaben keine grundsätzlichen Einwände zu der vorgelegten Planung.
Altlasten und Bodenschutz:
Anfallender Aushub ist aufgrund der innerörtlichen Lage des für die Bebauung vorgesehenen Grundstücks vor der Entsorgung entsprechend zu untersuchen.

Beschluss:
Der Bebauungsplan enthält einen Hinweis zur Untersuchung von anfallendem Aushub sowie zum Umgang mit schadstoffbelastetem Boden und Aushub bei den Bauarbeiten.

Abstimmungsergebnis 13 : 0

Gewässerschutz:
Nach wasserwirtschaftlichen Grundsätzen soll die Niederschlags-wasserbeseitigung vorzugsweise durch Versickerung erfolgen und damit zur Grundwasserneubildung beitragen. Hierbei ist eine breitflächige Versickerung (muldenförmige Ausbildung) über den bewachsenen Oberboden anzustreben. Sollte eine Versickerung aus fachlichen Gründen nicht möglich sein (z. B. undurchlässige Böden), so ist das anfallende Niederschlagswasser gedrosselt in oberirdische Gewässer einzuleiten.
Für die Niederschlagswasserentsorgung sind grundsätzlich das DWA Merkblatt M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“, das DWA Arbeitsblatt A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ und ggf. die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung NWFreiV sowie die dazugehörigen Technischen Regeln TRENGW bzw. TRENOG zu beachten.

Beschluss:
Der Bebauungsplan bedingt keine Änderung der bisherigen Niederschlagswasserbewirtschaftung im Plangebiet. Dennoch enthält die Begründung des Bebauungsplanes vorsorglich einen Hinweis auf die empfohlenen Regelwerke.

Abstimmungsergebnis 13 : 0


  1. Von Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht

  1. Weitere Änderungen des Entwurfes anlässlich des Baugenehmi-gungsverfahrens

  • Erweiterung Geltungsbereich unter Einbeziehung der umliegenden Verkehrsflächen mit entsprechenden Festsetzungen (s. o. 4.6 und Planzeichnung)
  • Anpassung der maximal zulässigen Grundfläche (GR, dto. s. o.)
  • Festsetzung einer Baugrenze 2 für überdachte Fahrradstellplätze, überdachte Tretrollerstellplätze, Bushaltestellen, überdachte Müllhäuser, Carports, Garagen und Schuppen
  • Anpassung der Baugrenze 1 auf die aktuelle Gebäudeplanung

Beschluss:
Der Planungs-, Bau- Umwelt- und Verkehrsausschusses billigt die entsprechenden Änderungen, wie sie aus dem vorgelegten zweiten Entwurf ersichtlich sind.

Abstimmungsergebnis 13 : 0

Dr. Martin Metzger möchte wissen wie es künftig mit dem Taxisweg geregelt ist. Da bisher das Gymnasium über diesen Weg angefahren wird bei Anlieferungen. Auch Eltern nutzten diesen Weg.

Herr Wolpert teilt mit, dass dies künftig nur noch mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung möglich ist. Diese Ausnahmegenehmigung erhalten die Anlieger, um Ihre Stellplätze weiter anfahren zu dürfen, bzw. das Gymnasium für Anlieferungen. Generell handle es sich aber dann um einen Fuß- und Radweg. Dies ist auch im Bebauungsplan so festgehalten.

Andreas Eggensberger erkundigt sich ob bei dem Anwohnergespräch am 14.10.2020 Einverständnis herrschte.

Armin Angeringer sagt im Prinzip ja. Die Beteiligung bei der Veranstaltung fiel sehr dürftig aus, aber es wurde im Vorfeld von der direkt an den Fahrradabstellplatz angrenzenden Eigentümergemeinschaft ein Schreiben verfasst und auf deren Anregungen wurde eingegangen.

Danach wurde der Verfahrensbeschluss gefasst:

  1. Verfahrensbeschluss

Beschluss:
Der Planungs-, Bau- Umwelt- und Verkehrsausschusses der Stadt Füssen billigt den 2. Entwurf des Bebauungsplanes „N 73 E – Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest“ (Stand der Planunterlagen: 17. November 2020) und die damit verbundene Erweiterung des Geltungsbereiches mit der Maßgabe, dass Kling Consult die erforderlichen Ergänzungen in den Bebauungsplan und die Begründung einarbeitet. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes „N 73 E – Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest“ wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt. Kling Consult beteiligt die Träger öffentlicher Belange.

Abstimmungsergebnis 13 : 0

Die Fenster wurden von 17.46 Uhr bis 17.49 Uhr geöffnet zum Lüften.

Beschlussvorschlag

Siehe Einzelbeschlüsse oben unter „Sachverhalt“

Beschluss

Siehe Einzelbeschlüsse oben unter „Sachverhalt“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2020 09:31 Uhr