Abbruch des bestehenden Hotel Berger, sowie Neuerrichtung eines Aparthotels, Alatseestraße 26, Fl.Nrn. 2742 und 2750/3, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 17.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 5.2.4

Sachverhalt

Die vor der Sitzung erstellte Sitzungsvorlage, sowie die weiteren Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass das geplante Projekt durch die Herren Singer persönlich dem Gremium vorgestellt wird und übergibt daher das Wort an die Herren Singer.

Peter Singer übergibt den Ausschussmitgliedern vorab die Projektmappe, auf die jetzt näher eingegangen wird und informiert weiter, dass inzwischen das Hotel Berger von der Firma erworben wurde.

Alexander Singer erzählt, dass das aktuelle Hotel Berger aus den 70er Jahren stamme und ziemlich in die Jahre gekommen sei und auch optisch eher ein „Schandfleck“ darstelle. Der Neubau fügt sich optisch schöner in die Umgebung ein. Betreiben soll es die Firma Alps Residence Holidayservice GmbH aus Österreich, die schon einige solcher Ferienanlagen unterhält. Weiter erläutert er, dass es sich hier um einen bonitätsstarken Partner handelt, der auch in der Coronazeit eine Steigerung von 30% zu verbuchen hat.

Peter Singer berichtet, dass ein Aparthotel mit 48 Appartements geplant sei, von denen die meisten 25-30 Quadratmeter groß sein werden. 4-5 Einheiten sollen durch eine Schiebetür verbindbar sein, falls der Bedarf von mehr Wohnraum bestünde. Für die 48 Einheiten sind 23 oberirdische Stellplätze und 35 Stellplätze in der Tiefgarage vorgesehen. Der Grundsatz des Apartment-Charakters ist, dass kein Essen angeboten wird und die Gäste weiter die umliegenden Bäcker, Metzger und Restaurants nutzen.

Andreas Eggensberger findet die Größe der Einheiten mit 25 Quadratmeter sehr klein, wenn jedes Zimmer auch mit einer kleinen Kochgelegenheit ausgestattet werden soll.

Alexander sicherte zu, dass man keine Zweitwohnungen wolle. Auch werden keine Wohnungen verkauft.

Peter Singer sagt dazu weiter, dass es sich um ein Anlegerhotel handle. Man kann somit einen Anteil am Hotel erwerben, ähnlich wie eine Aktie.

Dr. Martin Metzger möchte wissen, wer sich denn das kaufen soll.

Peter Singer teilt mit, dass jeder der ein Stück Bad Faulenbach haben möchte, ein Apartment kaufen kann. Weiter berichtet er, dass aber kein Anspruch bestünde, dass man das Apartment zur Nutzung erhält, welches man gekauft hat. Außerdem erhält man jährlich eine Ausschüttung.

Christoph Weisenbach fragt bei Herrn Singer nach in welcher Art die einzelnen Einheiten im geplanten Gebäude verkauft werden.

Peter Singer teilt mit, dass die Einheiten in Wohnungseigentum, Teil- und Sondereigentum aufgeteilt werden und hierfür eine Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung erstellt wird und lässt ein maßstabsgetreues Modell, welches mit einem 3D-Drucker erstellt wurde durchgehen. Hier kann der Bestand herausgenommen werden und gegen den Neubau ersetzt werden. Der Bestand hat aktuell 6,5 Stockwerke und der Neubau soll insgesamt 5 Stockwerke erhalten, außerdem rückt der Neubau weiter zusammen, sodass ein größerer Abstand zu den Nachbargrundstücken entstehen wird, wie es aktuell beim Altbestand hat.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter verteilt Desinfektionstücher, sodass bei der Weitergabe des Modells keine Ansteckung besteht.

Alexander Singer gibt an, dass es sich hierbei lediglich um einen Entwurf handle mit welchem in erster Linie die Art, Größe und der Nutzen angesprochen werden kann.

Ein Großteil des Gremiums ist mit dem Betreibermodell nicht einverstanden und findet den kastigen und massiven Bau nicht passend für Bad Faulenbach.

Thomas Scheibel berichtet, dass in den nächsten Jahren der Kfz-Verkehr in Bad Faulenbach ganz rausgenommen werden soll und möchte wissen, was dann mit der Tiefgarage passiert, die zum jetzigen Zeitpunkt natürlich noch gebaut werden muss.

Alexander Singer erläutert, dass dies in Serfaus auch so ist. Und hier werden die Tiefgaragen beispielsweise als Fitnessräume, Lagerräume, Schwimmbad oder andere zweitrangige Nutzungen umgenutzt.

Jürgen Doser erwähnt, dass das Projekt professionell vorgestellt worden ist, das geplante Objekt aber eher nach München passt als nach Bad Faulenbach ins Tal der Sinne.

Armin Angeringer informiert weiter, dass die Stadt Füssen 1/1000 Miteigentum an dem Objekt erhalten soll, womit ein gewisses Mitspracherecht besteht. Und dass über den Weg des Bebauungsplans die Möglichkeit besteht Lösungen anzubringen. So ist die Nutzung auch bei einem Betreiberwechsel o.ä. gesichert. Strittig kann nun sein, ob es sich bei den Appartements um Wohnungen im Sinne dieses Begriffes handelt. Nach der Planung sollen in den einzelnen Einheiten oder jedenfalls in deren Mehrzahl keine vollständigen Küchen eingerichtet werden, sondern lediglich eine eingeschränkte Ausstattung („Teeküche“). Von einer Überschreitung der Maximalzahl von sechs (Wohnungen) ist jedoch auszugehen. § 3 Abs. 2 regelt aber, dass in einem Bebauungsplan abweichende Regelungen getroffen werden können. In dieser Form kann das Vorhaben als Aparthotel zugelassen werden, weil über die Bauleitplanung weitere Regelungen zur Sicherung getroffen werden können um Zweitwohnungen im Rahmen der Möglichkeiten zu verhindern.
Im Einzelnen wird Folgendes vorgeschlagen:

  1. Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgt eine entsprechende Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung (z. B. SO Hotel bzw. Beherbergungsbetrieb). Eine anderweitige Wohnnutzung mit Ausnahme einer evtl. Wohnung oder Zimmer für Betriebspersonal wird ausgeschlossen.
  2. Begleitend ist ein Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB abzuschließen, in dem Näheres weiter geregelt wird, u. a.
    - die Vermietung der Appartements über einen Betreiber; ein entsprechendes namhaftes
       Unternehmen liegt bereits vor;
    - Vorlage eines längerfristigen Betreibervertrages;
    - Vorlage einer Sicherheitsleistung (Bürgschaft) zum Durchführungsvertrag;
    - Vereinbarung von Vertragsstrafen bei Verstößen.
  3. Fremdenverkehrsdienstbarkeit im Grundbuch; Beschränkung der Eigennutzung der Eigentümer auf einen entsprechenden Zeitraum wie 6 Wochen/Jahr, im übrigen Vermietung über den Betreiber.
  4. Eintragung eines z. B. 1/1000 Miteigentumsanteiles an die Stadt Füssen zur dauerhaften
    Mitentscheidung über die Weiterführung in der angedachten Form.

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu:

Ein Einfügen nach § 34 BauGB ist bei der geplanten Größe des Gebäudes nicht gegeben. Die Lösung über einen Bebauungsplan ohne Änderung des Gebäudes (Verkleinerung oder Aufteilung in getrennte Baukörper) wird als kritisch bewertet. Es wird bezweifelt, dass die gesetzlichen Abstandsflächen eingehalten werden.

Dr. Martin Metzger spricht sich dafür aus, über diesen Tagesordnungspunkt abzustimmen. Es ist gegenüber den Mitbürgern und den anderen Tagesordnungspunkten, bei denen dann die Zeit eingespart werden muss unangebracht so lange zu diskutieren.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter formuliert den Beschlussvorschlag:

Die Fenster wurden von 18.45 Uhr bis 18.50 Uhr geöffnet.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss befürwortet grundsätzlich den geplanten Ersatzbau als Aparthotel. Voraussetzung ist die Regelung über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Kostenübernahme im Durchführungsvertrag und Sicherung der Zweckbestimmung über die im Sachverhalt (Punkte 1 bis 4) genannten Maßnahmen. Die Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen ist nachzuweisen.

Siehe Abstimmungsergebnis, der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss befürwortet grundsätzlich den geplanten Ersatzbau als Aparthotel. Voraussetzung ist die Regelung über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Kostenübernahme im Durchführungsvertrag und Sicherung der Zweckbestimmung über die im Sachverhalt (Punkte 1 bis 4) genannten Maßnahmen. Die Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen ist nachzuweisen.

Siehe Abstimmungsergebnis, der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

Datenstand vom 07.12.2020 09:31 Uhr