Nutzungsänderungen, Breitenbergstraße 14, Fl.Nr. 241/33, Gemarkung Weißensee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 17.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 5.2.5

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Armin Angeringer erörtert kurz die Sitzungsvorlage.
Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1971 setzt die maximale Zahl der Wohneinheiten auf zwei fest.
Das Gebiet ist als reines Wohngebiet festgesetzt.

Im Gebäude wurden insgesamt vier Wohneinheiten genehmigt. Es liegt die formlose Anfrage eines Kaufinteressenten vor, der die Wohnungen teilweise als Ferienwohnungen vermieten möchte. Eine der Wohnungen soll der Dauervermietung dienen.

Aufgrund der Lage im WR muss der Nutzungsschwerpunkt bei der Nutzung zum dauernden Bewohnen liegen. Es können also maximal 2 WE als Ferienwohnung genutzt werden, wobei diese nur den kleineren Teil der Gesamtwohnfläche umfassen dürfen. Die Ausnahme zur Umnutzung in eine Ferienwohnung muss in einem Antrag auf Baugenehmigung beantragt und begründet werden.

Seitens des Landratsamtes wird dieser Vorschlag bestätigt.

Armin Angeringer teilt weiter mit, dass es in diesem Baugebiet schon die ein oder andere Ferienwohnung gibt und ganz aktuell eine Ferienwohnung in der Breitenbergstraße 19 genehmigt wurde. Weiter berichtet er, dass parallel eine weitere Anfrage für dieses Objekt eingereicht wurde bei der 3 von den 4 genehmigten Wohneinheiten in Ferienwohnungen umgenutzt werden sollen.  Auch diesem Kaufinteressenten wird mitgeteilt, dass maximal 2 Ferienwohnungen der vier Wohnungen umgenutzt werden dürfen und die dauergenutzten Wohnungen den größeren Anteil der Wohnfläche im Gebäude umfassen müssen.

Peter Hartung spricht sich dafür aus, dass o.g. Vorhaben abzulehnen.

Christian Schneider bittet noch um Prüfung, ob der Carport genehmigungskonform errichtet wurde.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen eingehen, formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter den Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen in Aussicht zu stellen: Als Ferienwohnungen dürfen maximal zwei der vier Wohnungen genutzt werden. Die dauergenutzten Wohnungen müssen den größeren Anteil der Wohnfläche im Gebäude umfassen.

Jürgen Doser nimmt aufgrund kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Siehe Abstimmungsergebnis, der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen in Aussicht zu stellen: Als Ferienwohnungen dürfen maximal zwei der vier Wohnungen genutzt werden. Die dauergenutzten Wohnungen müssen den größeren Anteil der Wohnfläche im Gebäude umfassen.

Jürgen Doser nimmt aufgrund kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Siehe Abstimmungsergebnis, der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

Datenstand vom 07.12.2020 09:31 Uhr