Nutzungsänderung ehemaliges Gästehaus, Wohnungen in Pensionszimmer, Abstimmung über Stellungnahme Landratsamt Ostallgäu vom 21.10.2020, Weidachstraße 15, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 17.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 5.3.4

Sachverhalt

Das o.g. Vorhaben wird kurz von Armin Angeringer erörtert. Stellungnahme vom Landratsamt Ostallgäu siehe für angemeldete Nutzer im Ratsinformationssystem. Das Landratsamt teilt mit, dass die zuletzt beschlossene Verweigerung des Einvernehmens rechtlich nicht begründet ist. Die Stadt Füssen wird aufgefordert, erneut über die Erteilung zu entscheiden; es wurde angekündigt, anderenfalls das Einvernehmen zu ersetzen.
Auf die Stellplätze ist in der Stellungnahme vom Landratsamt nicht näher eingegangen worden. Da diese teilweise in der Tiefgarage auf der Fl.Nr. 3076/1 nachgewiesen werden ist hier eine Dienstbarkeit einzutragen. Das Landratsamt sicherte hier aber zu, dies ggf. als Auflage im Bescheid festzuhalten. Die Umsetzung und Kontrolle liegt aber nicht in unserer Hand.

Magnus Peresson teilt mit, dass es ihm ein Anliegen sei, dass das Haus in seiner äußeren Form nicht beschädigt wird, da es sich um einen ortsbildtragenden Bau handle.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter sagt, dass dies dem Eigentümer mitgeteilt wird.

Andreas Eggensberger möchte wissen wie wir dann den Beschlussvorschlag formulieren.

Armin Angeringer erläutert, dass das kommunale Einvernehmen zu den planungsrechtlichen Gegebenheiten nach § 34 BauGB erteilt werden kann, nicht aber zur Abweichung von der Stellplatzsatzung.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bittet das Gremium um Abstimmung des von Herrn Angeringer formulierten Beschlussvorschlages.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu den planungsrechtlichen Gegebenheiten nach § 34 BauGB zu erteilen, nicht aber zur Abweichung von der Stellplatzsatzung.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu den planungsrechtlichen Gegebenheiten nach § 34 BauGB zu erteilen, nicht aber zur Abweichung von der Stellplatzsatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2020 09:31 Uhr