Haltverbot in der Hochstiftstraße (Nordseite) gegenüber Haus Weidachstraße 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.12.2020 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

Bürgermeister Eichstetter berichtet von der Situation in der Hochstiftstraße. Dort wird gegenüber dem Haus Weidachstraße 2 immer wieder geparkt.
Durch dort abgestellte Fahrzeuge wird zwar zum einen der Verkehr verlangsamt, andererseits entstehen hierdurch des öfteren gefährliche Situationen bei Gegenverkehr bzw. einmündenden Fahrzeugen aus der Hochstiftstraße, der Gernspitzstraße und der Weidachstraße.

       In der Sitzung am 10.09.2019 hat der Verkehrsausschuss ein Haltverbot abgelehnt.

       Aufgrund mehrerer Beschwerden gegen dort parkende Fahrzeuge hat die Stadt Füssen
im Sommer 2020 deshalb übergangsweise ein provisorisches Haltverbot für diesen Abschnitt aufgestellt. 
Es handelt sich nicht um ein absolutes Haltverbot , sondern um ein eingeschränktes Haltverbot. Dies bedeutet, dass das Halten zum Be- und Entladen erlaubt bleibt.

Beschlussvorschlag

Auf der Nordseite der Hochstiftstraße gegenüber Haus Weidachstraße 2 wird ein Haltverbot angeordnet. 


Beschluss

Auf der Nordseite der Hochstiftstraße gegenüber Haus Weidachstraße 2 wird ein Haltverbot angeordnet. 


Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.10.2024 09:31 Uhr