Wohnraumoffensive, Froschenseestraße, Fl.Nr. 859/33, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.12.2020 ö beschliessend 4.2.1

Sachverhalt

Nach Behandlung eines ersten Entwurfs im Ausschuss, der keine Zustimmung fand, wurde nun für das o. g. Grundstück ein neuer Vorschlag eingereicht Dieser liegt in zwei Varianten vor. Städtebaulich ist der Vorschlag mit zusätzlichem Gebäude im Eckbereich der Welfen- und Froschenseestraße ebenfalls vertretbar.

Die Gebäude sollen nun drei Geschoße und ein Satteldach erhalten. Mit der Planung können 24 neue Wohnungen entstehen.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Die Planung fügt sich nach § 34 BauGB grundsätzlich in die umliegende Bebauung ein. Gemäß Abstimmung mit dem Landratsamt Ostallgäu muss bei dem nordwestlichen Gebäude zur Froschenseestraße mindestens derselbe Abstand eingehalten werden wie bei dem nächsten Gebäude an der Nordseite.

Stellplätze sollen in einer neuen Tiefgarage mit 34 Stellplätzen im Bereich der beiden neuen Gebäude an der Ostseite nachgewiesen werden. Zahlenmäßig ist der Gesamtnachweis ausreichend. Von den 24 WE unterschreiten die jeweils in den Dachgeschossen geplanten Wohnungen, somit insgesamt sechs Wohnungen die Fläche von 30 m². Laut Satzung benötigen diese Kleinwohnungen nur einen Stellplatz, womit für die Neubebauung 42 Stellplätze zu errichten sind; hiervon müssen 75 v. H. in der Tiefgarage liegen. Dies wären 32 Stellplätze. Der Altbestand ist nur so weit zu berücksichtigen, als er geändert wird; im Übrigen gilt Bestandsschutz.  

Gemäß nachgereichter Anlage ist ein zusätzlicher Spielplatz für die Altersgruppe 3 bis 6 Jahre im Innenhof zwischen dem Bestandsgebäude und den zwei Neubauten angedacht. Alternativ könnte er auch etwas nach hinten versetzt realisiert werden. Unabhängig von der Positionierung wäre hier die Idee, auch Aufenthaltsqualität für die beaufsichtigenden Personen der Kleinkinder zu schaffen. Weiterhin soll für die Altersgruppe bis 12 Jahre der bestehende Spielplatz, der ursprünglich für eine zusätzliche Bebauung vorgesehen war, als eine Art Abenteuerspielplatz optimiert und auch, wie besprochen, als öffentlicher Spielplatz mit noch zu vereinbarenden Regelungen, zur Verfügung gestellt werden.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu der Variante mit 3 Gebäuden in Aussicht zu stellen. Bei dem nordwestlichen Gebäude muss zur Froschenseestraße mindestens derselbe Abstand eingehalten werden wie bei dem nächsten Gebäude an der Nordseite.

Datenstand vom 08.12.2020 11:36 Uhr