Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz auf Vorbescheid, Zubau Kleintierkremierung am best. Betriebsgebäude an der Nordseite, Abt-Oberleitner-Straße 18, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.12.2020 ö beschliessend 4.3.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Wie bereits anlässlich eines Antrages 2019 dargestellt fügt sich das Vorhaben aus Sicht der Verwaltung nach der Art der baulichen Nutzung ein wenn mit ihm nur Emissionen verbunden sind, die die Grenzwerte in einem Mischgebiet nicht überschreiten.

Ein den Unterlagen beigefügtes Immissionsschutzgutachten beschreibt dies näher und vermittelt die Einschätzung, dass dies erreicht wird.

Zuständig zur Entscheidung ist die Regierung von Schwaben. Das Landratsamt Ostallgäu  wurde ebenfalls zur Stellungnahme aufgefordert. Die Verwaltung hat um Zusendung dieser Stellungnahme gebeten. Dieses liegt nun vor. Danach kann sich das Vorhaben nach der Art der baulichen Nutzung einfügen, wenn die rechtliche und fachtechnische Prüfung ergibt, dass von der Anlage keine schädlichen Umweltauswirkungen, Gefahren oder Belästigungen ausgehen und der Schutz der Nachbarschaft und der Allgemeinheit gewahrt bleibt. Die Maßnahmen zum Schutz der Luftreinhaltung müssen dem Stand der Technik entsprechen und sicherstellen, dass eine wesentliche Störung der Wohnbebauung ausgeschlossen ist. Die Einhaltung ist mittels Auflagen sicherzustellen.

Jedoch wird hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung dargelegt, dass sich das Vorhaben danach nicht mehr einfügt. Durch eine bereits ausgeführte Erweiterung ist bereits eine Fläche von ca. 741 m² überbaut. Alle anderen Gebäude in der unmittelbaren Umgebung haben eine Fläche von nur max. ca. 300 m². Eine nochmalige deutliche Erweiterung fügt sich daher hinsichtlich der überbauten Fläche nicht mehr in die Umgebungsbebauung ein. Eine Einbeziehung in den vorhandenen Gebäudebestand wird insoweit empfohlen.

Seitens der Stadtwerke wird darauf aufmerksam gemacht, dass ein Leitungsrecht eingetragen ist, das dem Vorhaben nach derzeitigem Stand der Prüfung entgegensteht.

An der Westseite wurde bzw. wird der Rand des städtischen Grundstücks Flur Nr. 1536 laut Luftbild bisher durch Stellplätze des Betriebes mitgenutzt. Soweit ersichtlich liegt hierfür keine Berechtigung durch Vertrag o. ä. vor. Ohne solche Berechtigung ist die Nutzung einzustellen und die Veränderung des Geländes rückgängig zu machen. Nach der eingereichten Planung ist diese Mitnutzung nicht vorgesehen.

 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Begründung: Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich der überbauten Grundstücksfläche nicht mehr in die Umgebungsbebauung ein. Eine Einbeziehung in den vorhandenen Gebäudebestand wird insoweit empfohlen. Dem Vorhaben steht zudem ein im Grundbuch eingetragenes Leitungsrecht zugunsten der Stadt Füssen entgegen; eine abschließende Beurteilung ist nach Klärung der Leitungstrassen möglich.  

Die Inanspruchnahme des städtischen Grundstücks durch Stellplätze ist einzustellen und der Rückbau vorzunehmen, sofern nicht eine anderweitige vertragliche Lösung gefunden wird.

Datenstand vom 08.12.2020 11:36 Uhr