Sportförderung; Zuschüsse an Füssener Sport- und Schützenvereine


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses, 09.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 09.02.2021 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Nach den Sportförderungsrichtlinien der Stadt Füssen vom 29.06.2011 können Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse wie folgt gewährt werden:

1. Übungsleiterzuschüsse (Ziffer III.1)
2. Grundförderung für jugendliche Vereinsmitglieder (Ziffer III.2)
3. Sonderförderung für Wettkämpfe (Ziffer III.3)
4. Zuschüsse zur Anmietung von Sportstätten (Ziffer III.4)
5. Zuschüsse zum Bau und zum Unterhalt vereinseigener Sportanlagen (Ziffer V)


Nach Ziffer III.1 und 2 der Sportförderungsrichtlinien gewährt die Stadt Füssen Füssener Sport- und Schützenvereinen Zuschüsse zu den Kosten für Übungsleiter in Höhe des Staatszuschusses und eine Grundförderung für jugendliche Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Höhe von 30 v.H. der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Berechnung der Grundförderung je Jugendlicher:
30 v.H. aus 33.800,00 € = 10.140,00 € : 2.112 Jugendliche  = 4,80 € je Jugendlicher

Bei den Übungsleiterzuschüssen hat das Landratsamt Ostallgäu im Jahr 2020 den Vereinen neben der Vereinspauschale zusätzlich einen „Sonderfonds Corona-Pandemie“ gewährt.  

Folgende Sport- und Schützenvereine haben Zuschüsse nach Ziffer III.1 und 2 der Sportförderungsrichtlinien beantragt:


Verein
Jugendliche
0-17 Jahre
Grundförderung
(30/100)
= 4,80 €
je Jugendlicher
ÜL-Zuschuss
=Staatszuschuss incl. Sonderfonds Corona-Pandemie
in EUR
Zuschüsse nach III.1 und 2 SportFöR in EUR
EV Füssen
286
1.372,80
7.937,30
9.310,10
TSG Füssen
366
1.756,80
5.737,28
7.494,08
DAV Sektion Füssen
657
3.153,60
-
3.153,60
FC Füssen
224
1.075,20
6.743,08
7.818,28
Reha-Sportverein Füssen
-
-
1.545,99
1.545,99
TTC Füssen
97
465,60
2.003,90
2.469,50
Füssener Royal Bavarians
38
182,40
1.967,94
2.150,34
Füssen-Schwangauer Karate Dojo
17
81,60
1.028,34
1.109,94
Segelclub Füssen-Forggensee
58
278,40
1.816,56
2.094,96
Luftsportverein Füssen
10
48,00
910,02
958,02
Reit- und Fahrverein Füssen
16
76,80
1.809,60
1.886,40
Ski-Club Füssen
83
398,40
-
398,40
Schützengesellschaft Weißensee
8
38,40
-
38,40
Curling Club Füssen
24
115,20
2.218,50
2.333,70
TC Hopfen am See
9
43,20
-
43,20
1.Ruderclub Forggensee
2
9,60
1.487,70
1.497,30
SV Weißensee
207
993,60
-
993,60
Schachclub Füssen 2017
10
48,00
439,64
487,64

Summe

2.112

10.137,60

35.645,85

45.783,45


Die nach den Sportförderungsrichtlinien zu gewährenden Zuschüsse zu den Kosten für Übungsleiter und die Grundförderung für Jugendliche in Höhe von insgesamt 45.783,45 € übersteigen den Haushaltsansatz (33.800,- €) um 11.983,45 €.

Grund hierfür ist der im Jahr 2020 vom Landratsamt Ostallgäu gewährte „Sonderfonds Corona-Pandemie“ bei den Übungsleiterzuschüssen für 13 Vereine. Aufgrund dieses Sonderfonds sind die Übungsleiterzuschüsse von im letzten Jahr 16.216,18 € auf dieses Jahr 35.645,85 € gestiegen, womit allein schon durch die Übungsleiterzuschüsse überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 1.845,85 € entstehen.

Neben diesen 13 Vereinen haben noch 5 weitere Vereine, denen keine Übungsleiterzuschüsse und damit kein „Sonderfonds Corona-Pandemie“ gewährt wurde, eine Grundförderung für Jugendliche beantragt.

Im einzelnen:

DAV Sektion Füssen                        3.153,60 €
Ski-Club Füssen                              398,40 €
Schützengesellschaft Weißensee             38,40 €
TC Hopfen am See                             43,20 €
SV Weißensee                           993,60 €
Insgesamt                                4.627,20 €        


Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird deshalb vorgeschlagen, den 13 Vereinen, denen Übungsleiterzuschüsse in Höhe des Staatszuschusses zustehen (Landratsamt Ostallgäu), in diesem Jahr keine Grundförderung für Jugendliche zu gewähren.

Die restlichen 5 Vereine, die keine Übungsleiterzuschüsse erhalten, kommen hingegen in den Genuss einer Grundförderung für Jugendliche lt. obiger Berechnung.

Im Haushalt 2021 ist deshalb ein Betrag in Höhe von 40.300 € anzusetzen (+ 6.500 € gegenüber dem Vorjahr).

Die von den Vereinen beantragten sonstigen Zuschüsse nach Ziffer III.3, II.4 und V der Sportförderungsrichtlinien können aus haushaltsrechtlichen Gründen in diesem Jahr nicht gewährt werden. Ergänzend hierzu eine Gesamtübersicht über die Anträge für eine Sonderförderung für Wettkämpfe, Zuschüsse zur Anmietung von Sportstätten und Zuschüsse zum Bau und zum Unterhalt vereinseigener Sportanlagen:


Sonderförderung für Wettkämpfe / Zuschüsse Anmietung Sportstätten
 in EUR
Zuschüsse zum Bau und zum Unterhalt vereinseigener Sportstätten in EUR
EV Füssen
53.000,00

TSG Füssen
3.116,02

FC Füssen
581,40
Instandhaltungskosten 35.595,74
Reha-Sportverein Füssen
2.700,97

TTC Füssen

Sanierung Treppenabgang und Terrasse 2.706,00
Füssener Royal Bavarians
778,00

Füssen-Schwangauer Karate Dojo
1.186,00

Schützengesellschaft Weißensee
718,56
Anschaffung Zeitmesseinheit und Pfeilfangnetze für Bogenschießen in der Halle 5.000,00
TC Hopfen am See
2.100,00
Instandsetzung der Anlage 3.477,16


Unter Berücksichtigung des „Sonderfonds Corona-Pandemie“ schlägt die Verwaltung Gesamtzuschüsse wie folgt vor:
 
Verein
Jugendliche
0-17 Jahre
Grundförderung
(30/100)
= 4,80 €
je Jugendlicher
ÜL-Zuschuss
=Staatszuschuss incl. Sonderfonds Corona-Pandemie
in EUR
Zuschüsse nach III.1 und 2 SportFöR in EUR
EV Füssen
286
-
7.937,30
7.937,30
TSG Füssen
366
-
5.737,28
5.737,28
DAV Sektion Füssen
657
3.153,60
-
3.153,60
FC Füssen
224
-
6.743,08
6.743,08
Reha-Sportverein Füssen
-
-
1.545,99
1.545,99
TTC Füssen
97
-
2.003,90
2.003,90
Füssener Royal Bavarians
38
-
1.967,94
1.967,94
Füssen-Schwangauer Karate Dojo
17
-
1.028,34
1.028,34
Segelclub Füssen-Forggensee
58
-
1.816,56
1.816,56
Luftsportverein Füssen
10
-
910,02
910,02
Reit- und Fahrverein Füssen
16
-
1.809,60
1.809,60
Ski-Club Füssen
83
398,40
-
398,40
Schützengesellschaft Weißensee
8
38,40
-
38,40
Curling Club Füssen
24
-
2.218,50
2.218,50
TC Hopfen am See
9
43,20
-
43,20
1.Ruderclub Forggensee
2
-
1.487,70
1.487,70
SV Weißensee
207
993,60
-
993,60
Schachclub Füssen 2017
10
-
439,64
439,64

Summe
(2.112)
964

4.627,20

35.645,85

40.273,05

Beschlussvorschlag

Es werden Zuschüsse an 18 Füssener Sport- und Schützenvereine in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Höhe von insgesamt 40.273,05 € gewährt.

Zusätzlich wird ein sonstiger Zuschuss von je 1.000,00 € der Schützengesellschaft Weißensee sowie dem Tennisclub Hopfen am See gewährt.
Somit erhöht sich die Höhe der Zuschüsse auf 42.273,05 €.

Diskussionsverlauf

Markus Gmeiner führt aus, dass die Schützengesellschaft Weißensee und der Tennisclub Hopfen sehr geringe Zuschüsse erhalten. Aus diesem Grund schlägt er vor, den beiden Vereinen je 1.000,00 € als sonstige Zuschüsse zu gewähren.

Christian Schneider stellt das von Markus Gmeiner vorgeschlagene als Antrag. Jeder der beiden Vereine sollte 1.000,00 € als sonstigen Zuschuss erhalten.

Beschluss

Es werden Zuschüsse an 18 Füssener Sport- und Schützenvereine in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Höhe von insgesamt 40.273,05 € gewährt.

Zusätzlich wird ein sonstiger Zuschuss von je 1.000,00 € der Schützengesellschaft Weißensee sowie dem Tennisclub Hopfen am See gewährt. Somit erhöht sich die Höhe der Zuschüsse auf 42.273,05 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2021 08:44 Uhr