Neubau einer Wohnanlage auf dem Grundstück Floßergasse 22 in Füssen Aktueller Stand des Vergabeverfahrens und Kenntnisnahme des Wettbewerbsergebnisses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.02.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Stadt Füssen beabsichtigt auf dem erworbenen Grundstück „Floßergasse 22“ in Füssen eine Wohnanlage für bezahlbares Wohnen zu errichten. Mit der sensiblen Nachverdichtung im Altstadtbereich verfolgt die Stadt Füssen das Ziel eines sparsamen Umgangs mit Flächenressourcen im Sinne des Leitbilds „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“.

In seiner Sitzung am 8. September 2020 hat der Stadtrat den Auslobungstext zum Einladungswettbewerb zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage den Einladungswettbewerb durchzuführen. Dazu hat die Stadt Füssen einen Wettbewerb ausgelobt mit der Aufgabe, konkrete Aussagen zur Nutzung und Bebauung der Flächen zu erhalten.

Dabei handelt es sich um ein dreistufiges Verfahren mit integriertem Planungswettbewerb:

Stufe 1:         Auswahl der Teilnehmer nach Ausschluss- und Auswahlkriterien

Stufe 2:         Planungswettbewerb

Stufe 3:         Verhandlungsverfahren / Bieterpräsentation

Eckpunkte des Planungswettbewerbes
Neben der Ausbildung eines städtebaulich qualitätsvollen Wohnanlagen mit nachhaltigen flexiblen, ökonomischen und ökologisch sinnvollen Gebäudestrukturen und eines attraktiven und hochwertigen Grün- und Freiflächensystems war auch eine verträgliche Einbindung in dem topografisch anspruchsvollen Gelände umzusetzen.

Abb 1.: einzuhaltenden Abstandsflächen              Abb 2: Lage des Plan-Gebietes

Die Betreuung des Wettbewerbsverfahrens erfolgte durch die die Architektenpartnerschaft Landherr und Wehrhahn aus München. Aufgrund der Möglichkeit eines nationalen Einladungswettbewerbes konnte der Bewerberkreis auf 11 Wettbewerbsteilnehmer unter Abstimmung mit der Regierung von Schwaben und folgende Auswahlkriterien

  • Erfahrung im geförderten Wohnungsbau,
  • Erfahrung in Innovation und Gestaltung (Wettbewerbserfolge, Preise),
  • Personalressourcen und Referenzen des Bewerbers,

festgelegt werden.

Folgende Bewerber wurden für die Teilnahme am Planungswettbewerb ausgewählt:

  • architekten rossmann & tauber, Innsbruck, Österreich
  • Adrianowytsch Architekten BDA, Augsburg
  • hirner & riehl architekten und stadtplaner partg mbb, München
  • CBA | Clemens Böhmer Architekt, Bad Kohlgrub
  • F64 Architekten BDA, Kempten
  • Fischer & Gibbesch Architekten GbR, Sonthofen
  • pfanzelt architekten, Lechbruck am See
  • riccione architekten, Innsbruck, Österreich
  • Stadtmüller Burkhardt Graf Architekten, Kaufbeuren
  • Studio Rauch, München
  • Vital Architektur, Weitnau/Allgäu

Preisrichtervorbesprechung
Am 7. Oktober 2020 fand die Preisrichtervorbesprechung im Konferenzraum der Sparkasse in Füssen statt, bei welcher die Formulierung der Wettbewerbsaufgabe durchgesprochen und zum Teil ergänzt und korrigiert wurde.

Kolloquium
Die zuvor genannten Büros konnten bis zum 13. November 2020 ihre Rückfragen stellen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie und den damit einhergehenden Beschränkungen entfiel das Kolloquium als Präsenztermin und fand deshalb per online Videokonferenz am 20. November 2020 statt. Die Rückfragebeantwortung erfolgte durch die begleitende Architektengemeinschaft Landherr und Wehrhahn.

Ergebnis des vorgelagerten Planungswettbewerbes
Am 19. Oktober 2020 erfolgte unter Gesichtspunkten eines „Einladungswettbewerb“ die Einladung zur Teilnahme am Wettbewerb. Zu dem Abgabetermin am 20. Januar 2021 waren erfreulicherweise 11 Wettbewerbsarbeiten fristgerecht eingegangen. Nach der Vorprüfung konnten alle 11 Arbeiten zum Preisgericht zugelassen werden.

Die Sitzung des Preisgerichtes fand am 10. Februar 2021 im Konferenzraum der Sparkasse in Füssen statt. Aus dem Kreis der Fachpreisrichter wurde Architekt Hofmann einstimmig zum Vorsitzenden des Preisgerichts gewählt.

Nach zwei Wertungsrundgängen verblieben 3 Arbeiten in der engeren Wahl. Diese Arbeiten wurden von Teams aus Fach- und Sachpreisrichtern eingehend analysiert und gemäß den Kriterien der Auslobung schriftlich beurteilt.

Das Preisgericht diskutierte die Qualitäten der vorliegenden und schriftlich beurteilten Beiträge. Diese waren bis zum Beschluss des Preisgerichts durch Tarnzahlen anonymisiert. Nach der Öffnung der verschlossenen Umschläge mit den Verfassererklärungen standen die Urheber wie folgt fest:

Preise
Preisträger
Preisgeld netto
1. Preis:
Studio Rauch, München
9.000 €
2. Preis:
Stadtmüller Burkhardt Graf Architekten, Kaufbeuren
4.500 €
2. Preis:
Adrianowytsch Architekten BDA, Augsburg
4.500 €

Aufgrund des Abstimmungsergebnisses der Jury wurden zwei 2. Preise und kein 3. Preis vergeben.

Ausstellung und Präsentation der Wettbewerbsarbeiten
Ob eine Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten unter den aktuellen Bedingungen der Corona Pandemie möglich ist und wo/wann diese stattfinden soll oder ob stattdessen eine Online-„Ausstellung“ erfolgen wird, soll kurzfristig geklärt und allen Teilnehmenden des Verfahrens mitgeteilt werden.

Nach dem abgeschlossenen Realisierungswettbewerb und der Entscheidung des Preisgerichts vom 10. Februar 2021 schlägt die Verwaltung vor, mit den drei ausgewählten Preisträgern in einem dritten Schritt nach § 12 UVgO in das Verhandlungsverfahren einzutreten.

Weiteres Vorgehen:
Im Anschluss wird gemäß § 12 UVgO unter Würdigung der Entscheidung des Preisgerichts ein nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren mit den o. g. Preisträgern durchgeführt.

Diese Empfehlungen und Hinweise seitens des Preisgerichtes und seitens der Ausloberin werden den weiteren Verhandlungen mit den Preisträgern zugrunde gelegt. Ende März / Anfang April finden die Verhandlungsgespräche statt. Nach Überarbeitung der Entwürfe und aufgrund festgelegter Kriterien wird danach der Zuschlag auf die Fortführung der weiteren Planungsleistungen erteilt. Erst danach steht fest, welcher Entwurf weiterverfolgt wird.

Anmerkung
Der mit der Empfehlung des Preisgerichts abgeschlossene vorgelagerte Planungswettbewerb der Stufe 2 und das sich daran anschließende Verhandlungsverfahren, Stufe 3, sind zwei getrennte, nacheinander durchzuführende Verfahren.

Der Planungswettbewerb dient lediglich zur Generierung von Lösungen und ist nicht gleichzusetzen mit der Beauftragung von Planungsleistungen. Im Verhandlungsverfahren, Stufe 3, wird mit Hilfe objektiver Kriterien bspw. detaillierte Kostenschätzung zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit; Funktionalität des Raumprogrammes; Plausibilisierung des Haustechnik- und Energiekonzepts überprüft, ob die Wettbewerbsarbeiten auch im vorgegebenen Kostenrahmen technisch umgesetzt werden können.

Um einen Auftrag für die Objektplanungsleistung (Los1) und der Freianlagenplanung (Los 2), zu vergeben, werden die Teilnehmer anhand einer Wertungsmatrix bewertet.

Erst nach Abschluss des beschriebenen Verhandlungsverfahrens und durch Beschlussfassung seiner übergeordneten Gremien erfolgt eine Beauftragung durch die Stadt Füssen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht und das Ergebnis der zweiten Stufe des vorgelagerten Planungswettbewerbes zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den drei Preisträgern als Grundlage einer späteren Auftragserteilung, das Vergabeverfahren nach UVgO zu führen und nach Abschluss des Verfahrens, das Ergebnis dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht und das Ergebnis der zweiten Stufe des vorgelagerten Planungswettbewerbes zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den drei Preisträgern als Grundlage einer späteren Auftragserteilung, das Vergabeverfahren nach UVgO zu führen und nach Abschluss des Verfahrens, das Ergebnis dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.03.2021 09:41 Uhr