Neuerlass der Hundesteuersatzung der Stadt Füssen; Vorberatung des Satzungsentwurfs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses, 30.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 30.03.2021 ö vorberatend 2

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat am 28.07.2020 unter Az. B4-1536-4-2 im Bayerischen Ministerialblatt eine neue Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer bekanntgemacht.

Die derzeit gültige Hundesteuersatzung der Stadt datiert aus dem Jahr 2006 und weicht in mehreren Teilen von der neuen Mustersatzung ab. Zur Anpassung an die aktuelle Rechtslage ist daher die Neufassung der Satzung nötig. Es empfiehlt sich die aktuelle Mustersatzung des Innenministeriums für die Erhebung einer Hundesteuer weitgehend zu übernehmen (siehe Anlage Satzungsentwurf).

Zusätzlich zum anhängenden Satzungsentwurf enthält die Mustersatzung unter § 6 Abs. 2 die Möglichkeit, Hundebesitzer für längstens ein Jahr von der Steuer zu befreien, wenn Hunde aus einem inländischen Tierheim oder Tierasyl vom Halter übernommen werden (siehe Anlage 1).

Mehrere Städte (Landeshauptstadt München, Bad Tölz, Unterschleißheim) befreien Hundebesitzer zumindest für ein Jahr von der Hundesteuer, wenn diese die Prüfung für einen sog. Hundeführerschein ablegen. Der Hundeführerschein soll bewirken, dass der Halter seinen Hund im Alltag so unter Kontrolle hat, dass von diesem weder Mensch noch andere Tiere gefährdet werden. Für die Einführung dieser Ermäßigung müsste in die Satzung der neue § 6a (siehe Anlage 2) aufgenommen werden.

Nach der derzeit gültigen Satzung der Stadt werden bisher keine der beiden genannten Steuerermäßigungen gewährt.

Die Hundesteuer wurde letztmalig zum 01.01.2013 auf 70,00 EUR für den ersten Hund erhöht. Schon aufgrund der Inflationsbereinigung ist nun eine Erhöhung der Hundesteuer angezeigt. So stiegen die Preise von 2011 bis zu Beginn des laufenden Jahres um 13,43 %. Um den Inflationseffekt für die Stadt auch für die folgenden Jahre abzumildern empfiehlt es sich, mit der Neufassung der Satzung den Steuersatz für den ersten Hund von bisher 70,00 EUR auf 90,00 EUR ab dem Jahr 2022 zu erhöhen.

Die bisherigen Steuersätze für den zweiten Hund (150,00 EUR) und ab dem dritten Hund (200,00 EUR) liegen im kommunalen Vergleich bereits hoch und könnten beibehalten werden.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Neuerlass der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer nach dem beigefügten Satzungsentwurf, ergänzt um §§ 6 Abs. 2 (Anlage 1) und 6 a (Anlage 2).

Diskussionsverlauf

Hans-Jörg Adam fragt, ob der Betrag 1.000.- € für Kampfhunde  nicht zu wenig ist. Marcus Eckert antwortet, die Hundesteuer für Kampfhunde sei eine regelnde Gebühr. In Füssen gebe es derzeit keine Kampfhunde.

Beschluss

Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Neuerlass der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer nach dem beigefügten Satzungsentwurf, ergänzt um §§ 6 Abs. 2 (Anlage 1) und 6 a (Anlage 2).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2021 10:09 Uhr