Abbruch von bestehendem Betriebsgebäude, Neubau von Ferienhaus mit 2 Ferienwohnungen, Tiroler Straße 43d, Fl.Nr. 3170/2, Gemarkung Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 02.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). Der Neubau fügt sich gemäß § 34 BauGB in die Umgebung ein. Seitens des Landratsamtes Ostallgäu wurde dies bei der Vorbesprechung am 28.01.2021 bestätigt.
Das Einvernehmen zur Art der Nutzung kann dabei ebenfalls in Aussicht gestellt werden, da dazu durch die drei weiteren Ferienhäuser auf demselben Grundstück ein Präzedenzfall vorliegt.
Mit dem Bauantrag sind für zwei insoweit zusätzlich entstehende Ferienwohnungen zwei Stellplätze nachzuweisen.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen. Für zwei insoweit zusätzlich entstehende Ferienwohnungen sind zwei weitere Stellplätze nachzuweisen.
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das Landratsamt Ostallgäu weitergeleitet werden.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen. Für zwei insoweit zusätzlich entstehende Ferienwohnungen sind zwei weitere Stellplätze nachzuweisen.
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das Landratsamt Ostallgäu weitergeleitet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Datenstand vom 04.10.2024 09:35 Uhr