Umbau und Umnutzung Wohnungen und gewerbliche Nebenräume zu Hotelzimmer, Reichenstraße 3-5, Fl.Nrn. 97 und 99, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 02.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.02.2021 ö beschliessend 3.2.4

Sachverhalt

Mit dem Antrag auf Vorbescheid soll die Klärung eingeleitet werden, welche Maßnahmen aus Sicht des Denkmalschutzes möglich sind bzw. welche Anforderungen gestellt werden.

Die Unterlagen wurden nun digital nachgereicht.

Auf Folgendes wird hingewiesen bzw. von Folgendem ist derzeit auszugehen:

  1. Die teilweise Nutzungsänderung von Wohnungen und gewerblichen Nebenräumen zu Hotelzimmern ist baurechtlich grundsätzlich zulässig (Lage im Mischgebiet).
  2. Hinsichtlich der stadtentwicklungsstrategischen Einstufung als „Nebenhaus zu Hotel Füssen, Reichenstraße 9“ wurde FTM um Stellungnahme gebeten (aktuell noch nicht vorliegend).
  3. Geplante Zahl der Hotelzimmer: 9, zzgl. 4 geplanten Appartements
    insoweit geplante Betten lt. Angabe min. 29 und max. 48
  4. Beibehaltung des Cafés in EG und OG
  5. Abbruch Innenhofbereich mit Kücheneinbau; Errichtung eines Treppenhauses mit Aufzug
  6. Brandschutzmäßige Ertüchtigung

Bauplanungsrechtliche Gründe, die einer Erteilung des kommunalen Einvernehmens entgegenstehen würden, sind nicht ersichtlich.

Die Berechnung des Stellplatzbedarfs ist schlüssig; der räumliche Nachweis kann derzeit nicht als abschließend geführt eingestuft werden. Nach Angabe sollen 7 Stellplätze auf dem der Reichenstr. 9 zugeordneten Nachbargrundstück Fl.Nr. 95 nachgewiesen werden. Nach den bisher vorliegenden Informationen kann noch nicht nachvollzogen werden, welche der eingezeichneten Stellplätze hiervon betroffen sein sollen. Zudem ist festzuhalten, dass die dortigen Stellplätze Nr. 26 bis 28 nachträglich hinzugekommen sind und vom Ausschuss nicht befürwortet wurden. Zu einer Beseitigung ist es nicht gekommen. Städtebaulich ist diese Veränderung nach wie vor nicht zu begrüßen, zumal sie den ursprünglich festgesetzten Sanierungszielen widerspricht.

Die Stellplätze S12, S13, SC1 und SC2 weisen darüber hinaus nicht die notwendigen Ausfahrtstiefen auf. Sie können daher nach derzeitigem Stand der Darstellung nicht als Nachweis anerkannt werden. Eine Ablösung ist lt. Satzung nicht für die touristische Nutzung zulässig, jedoch z. B. für die Gastronomie (da hier größer als 50 qm) oder die Ladenverkaufsnutzung. Eine abschließende Prüfung und Beurteilung ist mit dem Bauantrag vorzunehmen.

Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet umfasst die Baugenehmigung auch die sanierungsrechtliche Erlaubnis.

Andreas Eggensberger bittet darum Herrn Fredlmeier kurz die ausgearbeitete Stellungnahme wiedergeben zu dürfen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass erst offene Fragen beantwortet werden sollen und dann das Wort an Herrn Fredlmeier übergeben wird.

Dr. Martin Metzger sagt, dass die 3 violetten Stellplätze am Eingang, die als Nachweis für die geplante Umnutzung hergenommen werden eigentlich eine festgelegte Grünfläche ist. Aus diesem Grund wird er der Planung nicht zustimmen.

Magnus Peresson erläutert dazu noch, dass es auch eine Tiefgarage gäbe. Außerdem war das ganze Areal früher ein Park.

Armin Angeringer teilt mit, dass die Tiefgarage der Hausnummer 9 zugeordnet ist, jedoch an einen anteiligen Nachweis dort durch Veränderungen der Nutzung gedacht wird.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen eingehen, wird das Wort an Herrn Fredlmeier übergeben, welcher die Stellungnahme des Marketing- und Wirtschaftsausschusses kurz wiedergibt.

Einige Ausschussmitglieder äußern sich dazu, dass seit vielen Jahren eine genaue Planung überfällig ist, was genau in der Altstadt gewollt ist. Dies wurde viele Jahre verschlafen und sollte nun endlich in Angriff genommen werden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter stimmt dem zu und sagt, dass der Entwurf des Beherbergungskonzepts demnächst im Stadtrat vorgestellt wird.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die Einhaltung der Baugestaltungssatzung ist grundsätzlich erforderlich, ebenso der vollständige Nachweis der Stellplätze. Die Anlegung der Stellplätze S26 bis S28 wird weiterhin nicht befürwortet. Eine Ablösung für die touristische Nutzung ist ausgeschlossen.

Christian Schneider nimmt aufgrund kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die Einhaltung der Baugestaltungssatzung ist grundsätzlich erforderlich, ebenso der vollständige Nachweis der Stellplätze. Die Anlegung der Stellplätze S26 bis S28 wird weiterhin nicht befürwortet. Eine Ablösung für die touristische Nutzung ist ausgeschlossen.

Christian Schneider nimmt aufgrund kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 22.02.2021 07:48 Uhr