Nutzungsänderung an einem bestehenden SB Lebensmittelladen und Errichtung einer Einkaufsbox, Abt-Hafner-Straße 15, Fl.Nr. 1439/1, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 02.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.02.2021 ö beschliessend 3.3.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Mit Beschluss vom 24.11.2020 hat der Stadtrat der geplanten Attraktivitätssteigerung und Vergrößerung vor dem Hintergrund der vorliegenden gutachterlichen Auswirkungsanalyse vorab grundsätzlich zugestimmt (16:6 Stimmen).

Die Vergrößerung der insoweit in Aussicht gestellten Verkaufsflächenvergrößerung ist über eine weitere Bebauungsplanänderung umzusetzen. Grund ist die Überschreitung der Schwelle der Großflächigkeit der Verkaufsflächennutzung bei mehr als 800 qm, wobei es sich im Großteil um zentrenrelevante Sortimente handelt. Dem Grunde nach sind solche großflächigen Handelsbetriebe nicht in einem Gewerbegebiet (GE) zulassungsfähig, sondern außer in Kerngebieten nur in für sie ausgewiesenen Sondergebieten (vgl. Bebauungsplan W 61 beim V-Markt).

Auf die Einleitung eines solchen Änderungsverfahrens besteht kein Rechtsanspruch.

Vor kurzem ist ein weiterer Schriftsatz eingegangen, wonach die Fa. Aldi die seitens der Stadt Füssen abgelehnte Ansiedlung eines Drogeriemarktes im bisherigen Parkplatzbereich gerichtlich weiterverfolgt. Das diesbezüglich Bebauungsplanänderungsverfahren wurde zwar abgeschlossen, jedoch argumentiert der anwaltliche Vertreter der Fa. Aldi, weshalb hier noch ein Anspruch auf Zulassung bestehe.

In Kombination mit einem zusätzlichen Drogeriemarkt wird hier nach derzeitigem Stand ein Widerspruch zu den Entwicklungszielen gesehen, was die Ansiedlung und Erweiterung im Hinblick auf solche Handelsbetriebe betrifft. Auf die Ziele des ISEK wird ebenfalls verwiesen. Um eine solche Konzentration von Flächen zu vermeiden muss sichergestellt sein, dass die Ansiedlung eines zusätzlichen Drogeriemarktes auf dem Parkplatzgelände endgültig eingestellt wird. Erst danach kann über eine weitere Bauleitplanung die Grundlage für die sonst befürwortete Aldi-Verkaufsflächenerweiterung geschaffen werden.

Aktuell wurde nun aber auch mit Schreiben vom 28.01.2021 zugesagt, das Klageverfahren für erledigt zu erklären, wenn die Baugenehmigung für die Erweiterung bestandskräftig vorliegt.

Das eingereichte Vorhaben ist im Moment noch wegen des Widerspruchs zum Bebauungsplan hinsichtlich der zulässigen Art der baulichen Nutzung (GE, kein SO) unzulässig. Die Zulässigkeit ergibt sich mit Änderung des Bebauungsplanes.

Christoph Weisenbach hat sich die Historie näher angesehen und festgestellt, dass in den letzten 14 Jahren 6 Bauanträge gestellt wurden. Die Lagerfläche soll nun um knapp 250qm kleiner werden und dafür soll die Verkaufsfläche ansteigen. Hier muss darauf geachtet werden, dass in 5 Jahren nicht wieder ein Antrag eingeht, dass die Lagerfläche doch zu klein ist und wieder erweitert werden muss.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter berichtet, dass durch den Anstieg der Verkaufsfläche das Sortiment gleich bleibt es werden lediglich die Gänge breiter gemacht und der Backshop erweitert.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Einleitung einer achten Änderung des Bebauungsplanes N 10 - Moosangerweg Ost. Mit dieser soll insbesondere auf dem Grundstück Fl.Nr. 1439/1 Gmkg. Füssen die beantragte Vergrößerung der Verkaufsfläche verbunden mit einer Attraktivierung des Ladengeschäfts zugelassen werden. Die Abwicklung des Verfahrens im Wege einer vorhabenbezogenen Änderung mit städtebaulichem Vertrag ist zu prüfen. In dieser Hinsicht wird das kommunale Einvernehmen zu dem Bauvorhaben erteilt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Einleitung einer achten Änderung des Bebauungsplanes N 10 - Moosangerweg Ost. Mit dieser soll insbesondere auf dem Grundstück Fl.Nr. 1439/1 Gmkg. Füssen die beantragte Vergrößerung der Verkaufsfläche verbunden mit einer Attraktivierung des Ladengeschäfts zugelassen werden. Die Abwicklung des Verfahrens im Wege einer vorhabenbezogenen Änderung mit städtebaulichem Vertrag ist zu prüfen. In dieser Hinsicht wird das kommunale Einvernehmen zu dem Bauvorhaben erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 22.02.2021 07:48 Uhr