Neubau Garagen Bauabschnitt 1-3, Hiebelerstraße 32, Fl.Nr. 1087/10, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 02.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.02.2021 ö beschliessend 3.3.2

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Das Vorhaben befindet sich im Wirkungsbereich und Bebauungsplan des Zweckverbandes Allgäuer Land (ZVAL). Über die Einvernehmenserteilung entscheidet daher die Verbandsversammlung des ZVAL. Die Zuständigkeit des PBUV-Ausschusses der Stadt Füssen liegt in der Beurteilung der städtischen Stellplatzsatzung und kann die Empfehlung beinhalten, welche Position die Stadt Füssen innerhalb der Verbandsversammlung bei der Abstimmung vertritt.

Das Vorhaben steht im Widerspruch zu den grundsätzlichen Entwicklungszielen anlässlich der Baugebietsausweisung.

Es ist nicht erkennbar, in welcher Form es sich um einen gewerblichen Betrieb handeln soll; eine konkrete Erläuterung ist auf Nachfrage nicht erfolgt. Die Zulässigkeit der festgesetzten Art der baulichen Nutzung ist damit derzeit nicht zu bestätigen.

Nach derzeitigem Stand der Prüfung wurde der vorhandene Ausbau mit straßenbegleitenden Bäumen und den Standorten der Straßenbeleuchtung nicht ausreichend berücksichtigt. In den Plänen war dies zunächst nicht eingezeichnet; danach wurde ein Plan nachgereicht, der aber den tatsächlichen Gegebenheiten nicht entspricht. Seitens des Fachbereiches Tiefbau wird auf die Gefahr hingewiesen, dass die Situierung der Zufahrt zu einer Schädigung der Wurzelbereiche der Bäume führen wird. Es ist festzuhalten, dass ein Versetzen oder Entfernen der Bäume oder der Straßenbeleuchtung nicht erfolgen wird.

Mit dem Antragsteller wurden bereits Gespräche aufgenommen mit dem Ziel, die eingereichte Nutzung an anderer Stelle weiter zu verfolgen und an dem Standort einen Betrieb anzusiedeln, der den Entwicklungszielen entspricht.

Nachricht vom 02.02.2021:
 
„[…] hiermit ziehe ich den Bauantrag Garagenpark Hiebelerstraße unter Vorbehalt zurück.

Vorbehalt:  Es wird baurechtlich die nächsten 2 Monate keine Änderung vorgenommen welche das betroffene Grundstück betrifft. […]“

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Rücknahme zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

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Datenstand vom 22.02.2021 07:48 Uhr