Neubau eines Einfamilienhauses, Nähe Schrundenweg, Fl.Nr. 3117/13, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 02.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.02.2021 ö beschliessend 3.3.3

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Noch offen erscheint die Nutzung in Verbindung mit dem anzusetzenden Stellplatznachweis. Aus Sicht des Unterzeichners kann es nicht anerkannt werden, dass für die OG-Nutzung kein Nachweis geführt wird. Lt. Angabe erfolgt eine Nutzung zeitlich zu 20 %. Zum einen wird dieser Zeitanteil nicht genau zu definieren sein. Zum anderen ist auch bei diesem Anteil von einem in dieser Zeit vorliegenden Bedarf an Stellplätzen auszugehen. Nach der Beschreibung ist die Nutzung in etwa einer Ferienwohnung vergleichbar, weshalb ein Bedarf von einem Stellplatz anzusetzen wäre. Ein räumlicher Nachweis ist insoweit noch zu erbringen.

Im Übrigen ist das Vorhaben zulässig.

Das Landratsamt Ostallgäu stuft das Grundstück nach Besprechung am 28.01.2021 zwar als Außenbereich ein, die eingereichte Bebauung sei jedoch trotzdem grundsätzlich genehmigungsfähig.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. Zur Einhaltung der Stellplatzsatzung ist jedoch für die Nutzung im OG noch ein Stellplatz als Nachweis erforderlich.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. Zur Einhaltung der Stellplatzsatzung ist jedoch für die Nutzung im OG noch ein Stellplatz als Nachweis erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2021 07:48 Uhr