Errichtung einer Werbeanlage, Schwedenweg 2, Fl.Nr. 1684, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 02.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.02.2021 ö beschliessend 3.4.1

Sachverhalt

Es wird der Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage am neuen Baseballplatz im Sportpark Füssen ganz im Osten der Flurnummern 1684 und 1697 parallel zum Lechuferweg gestellt. Die beantragte Werbeanlage und die damit verbundenen Einnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung des neuen Baseballplatzes.
Es handelt sich um ein Werbeschild, dass an der Südwand des bereits bestehenden Gebäudes des Dugouts befestigt werden soll.
Folgende Ausmaße sind beantragt: Höhe 1,80 m mal Breite 2,70 m. Somit bedeckt das Schild fast die ganze Wandfläche. Die Südwand ist der Bundesstraße B 16 zugewandt, welche in knapp 100 Meter verläuft.

Aus Sicht des Landratsamtes Ostallgäu ist eine Genehmigung (nur) vorstellbar, wenn eine Reduzierung der Größe erfolgt und an den anderen Seiten keine weiteren Werbeanlagen mehr angebracht werden (insbesondere Ostseite).  

Jürgen Doser plädiert auf eine gewisse Einheitlichkeit auf dem ganzen Sportplatz. Der Sportplatz sollte immer als Ganzes gesehen werden und hier hätte sich eine Ortsbesichtigung mit dem Gremium angeboten. Dies sollte für manche Bauvorhaben wieder eingeführt werden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter empfiehlt die gleiche Größe wie die Bandengröße und formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen erteilt dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage, das Werbeschild entsprechend der Bandengröße zu verkleinern. Eine Werbung an weiteren Stellen der Außenwand ist nicht zulässig.

Christoph Weisenbach nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen erteilt dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage, das Werbeschild entsprechend der Bandengröße zu verkleinern. Eine Werbung an weiteren Stellen der Außenwand ist nicht zulässig.

Christoph Weisenbach nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 22.02.2021 07:48 Uhr