Ferdinand-Benz-Weg; Widmung zusätzlicher Teilflächen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 02.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt

Der „Ferdinand-Benz-Weg“ im Ortsteil Hopfen am See ist wie im nachfolgenden Lageplan mit roter Farbe dargestellt als Ortsstraße gewidmet:


Im Zuge der Ausweisung und Erschließung des Baugebietes Hopfen am See Nr. 5 und der Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 72 der Gemarkung Hopfen am See wurde diese durch einen städtebaulichen Vertrag geregelt. Darin ist zur Sicherung der Erschließung auch die Widmung der derzeit nicht gewidmeten und im Zuge der Baugebietserschließung auszubauenden Straßenfläche FlNrn. 72/12, Fl.Nr. 72/14 und 72/18 der Gemarkung Hopfen vorgesehen.

Im Bereich des Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 5 wurde die die im nachfolgenden Planauszug markierte Teilfläche der Erschließungsstraße neu gebaut. Sie ist eine Erweiterung des vorhandenen Ferdinand-Benz-Weges. Die Straße erfüllt technisch und optisch die Merkmale einer Ortsstraße und wird deshalb wie folgt gewidmet:


Die Widmung der Ortsstraße „Ferdinand-Benz-Weg“ wird um die im nachfolgenden Planauszug rot gekennzeichneten Grundstücke bzw. Teilflächen Fl.Nrn. 72/12 (Teilfläche), 72/14, 72/18 und 72/19 der Gemarkung Füssen auf einer Länge von 0,075 km erweitert.

Anfangspunkt ist der Erweiterung ist an der bestehenden Ortsstraße „Ferdinand-Benz-Weg“, SW-Ecke Fl.Nr. 72/1 und Endpunkt ist das nördliche Ende von Fl.Nr. 72/14, jeweils der Gemarkung Hopfen am See. Eine Beschränkung der Widmung erfolgt nicht.

Beschlussvorschlag

Aufgrund der Art. 3 Abs. 1 Ziff. 3. u. 4., Art. 6,  Art. 46 und Art. 53 Ziff. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) wird der straßenrechtlichen Widmungsergänzung des Ferdinand-Benz-Weges in der vorstehend beschriebenen Form zugestimmt.  Das Bestandsverzeichnis des Ferdinand-Benz-Weges ist entsprechend zu ergänzen.

Beschluss

Aufgrund der Art. 3 Abs. 1 Ziff. 3. u. 4., Art. 6,  Art. 46 und Art. 53 Ziff. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) wird der straßenrechtlichen Widmungsergänzung des Ferdinand-Benz-Weges in der vorstehend beschriebenen Form zugestimmt.  Das Bestandsverzeichnis des Ferdinand-Benz-Weges ist entsprechend zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2021 09:12 Uhr