Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 24 Wohnungen und einer Tiefgarage, Froschenseestraße 2-4, Fl. Nr. 859/33 , Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 02.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 4.2.1

Sachverhalt

Armin Angeringer berichtet den Ausschussmitgliedern von dem eingereichten Antrag auf Vorbescheid und erläutert die Anfrage anhand vorliegender Pläne. In Fortführung der in der Sitzung am 08.12.2020 behandelten Pläne liegt nun ein Antrag auf Vorbescheid vor.

Einfügung nach § 34 BauGB

Art und Größe des Vorhabens fügen sich in die umliegende Bebauung ein. Die maximale Firsthöhe liegt dabei mit 13,9 m um ca. 0,5 m über der des Bestandes. Die Gebäude sind dreigeschoßig zzgl. Dachgeschoße mit Satteldach.

Die GFZ wird für das Gesamtareal mit 0,56 angegeben.

Der Abstand des nordwestlichen Gebäudes liegt bei ca. 3,4 m zur Grundstücksgrenze der Froschenseestraße. Bei der letzten Planung wurde gefordert, den Abstand wie an dem nächsten nördlichen Gebäude einzuhalten. Dieser Baukörper ist versetzt; im nördlichen Teil beträgt der Abstand ca. 3,8 m und im südlichen Teil ca. 5,5 m. Die Vorgabe wird damit nicht vollständig erreicht.

Bei einer weiteren Verschiebung nach Osten vergrößert sich der Abstand zur Straße und ihren Emissionen; in straßenräumlichen Wirkung ist dies vorteilhaft, jedoch verkürzt sich auch der Abstand zum bestehenden Wohngebäude, was hinsichtlich der Wohnverhältnisse an beiden Häusern nachteilig ist.

Stellplätze

Ein ausreichender Stellplatznachweis liegt vor. Der Nachweis umfasst 39 Stellplätze (Stpl.) in der Tiefgarage (TG) und 30 offene Stpl..

Hinweis: Von den 48 Stpl. für die 24 neuen WE müssen lt. Stpl.-Satzung 25 % für Besucher vorhanden sein (=12 Stpl.); die übrigen 75 % (=36 Stpl.) müssen in der Tiefgarage liegen. Diese Mindestzahl wird mit 39 TG-Stpl. erfüllt. Rechnerisch stehen damit für das Bestandswohnhaus 3 TG-Stpl. zur Verfügung.

Für den Bestand mit 18 WE waren bisher 12 offene Stpl. und sechs Garagen vorhanden.
Mit der Neuplanung sind dies damit zwar 3 überdeckte Stellplätze weniger, jedoch erhöht sich die Zahl der offenen Stpl. von 12 auf 18. In der Summe sind dies für den Bestand damit 3 Stpl. mehr.

Lt. Baubeschreibung werden aus der Gesamtzahl neu insgesamt 20 Stpl. für Menschen mit Behinderung konzipiert. Im Freiflächenplan sind dies die 14 mit „B“ gekennzeichneten Stpl..

Die TG-Rampe muss an ihrer Ausfahrt eine ausreichend lange gering geneigte Haltefläche mit uneingeschränkten Sichtbeziehungen zur Straße aufweisen; dies ist jedoch im Bauantrag in detaillierter Form zu lösen. Nach der Beschreibung kann die Einfahrt noch angepasst werden.


Spielplatz

Der im Vorfeld thematisierte Erhalt des südlichen Spielplatzes wurde mit möglicher Aufwertung ebenfalls berücksichtigt. Weitere Spielplatzflächen kommen mit den Neubauten hinzu. Der genaue flächenmäßige Nachweis entsprechend der Spielplatzsatzung ist mit dem Bauantrag zu erbringen.


Baumfällung

Die Fällung der Birke an der Ecke Froschensee-/Welfenstraße ist zulässig. Der Baum ist rechtlich nicht geschützt. Eine Ersatzpflanzung wird angeboten.


Vorabbeurteilung Landratsamt Ostallgäu

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 24.02.2021: Die Planung fügt sich ein; eine Änderung der Lage oder Höhe ist nicht geboten.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2021 09:12 Uhr