Tektur: Nutzungsänderung: Restaurant und Wohnungen zum Hostel mit Gaststätte, Augsburger Straße 12, Fl. Nr. 495/1, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 02.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 4.3.6

Sachverhalt

Armin Angeringer erläutert das Vorhaben. Bauplanungsrechtlich ist das Vorhaben aufgrund der mischgebietsartigen Umgebung zulässig.

Konzipiert ist das Hostel lt. Beschreibung wie folgt:

  • Einfache Zimmer im Jugendherbergsstil, WC und Waschgelegenheit als Gemeinschaftsanlage je Etage und Wohneinheit
  • Aufenthaltsräume je Etage mit Selbstversorgerküchen
  • Zielgruppe: Rucksacktouristen, Wander- und Radlergruppen

Eine öffentliche Gaststättennutzung ist im Gebäude und auf der Terrasse täglich von 11 bis 22 Uhr geplant; bis 10:30 Uhr werden die Flächen zum Frühstück für die Hostelgäste genutzt.

Per E-Mail wurde am 15.02.2021 seitens des Planers mitgeteilt, dass mit dem aktuellen Antrag der Lokalbereich verkleinert wurde, so dass die Sitzplätze nicht mehr für einen Bus ausreichen und im Betriebskonzept nicht mehr vorgesehen sind.

Lt. Baubeschreibung hat der Gastraum 25 qm und 22 Gastplätze.
Lt. Plan gibt es daneben den Frühstücksraum mit 13 qm und 4 Sitzplätzen.
Die Terrasse hat ca. 25 qm und 24 Sitzplätze.

Die Summe aller Gastplätze (innen und außen und mit Frühstücksraum) beträgt damit 48.

Der Frühstücksraum wurde bei der Stellplatzberechnung nicht erfasst und darf demzufolge nicht der öffentlichen Bewirtung zugeschlagen werden.

Die Einrichtung der 12 Gastzimmer führt dazu, dass von den ursprünglich wohl vier Wohnungen in dem Gebäude nur noch eine Wohnung verbleibt.

Lt. Beschreibung sind im Bestand teilweise Kunststofffenster vorhanden. Dies widerspricht der Baugestaltungssatzung und eine Zulassung ist nicht vertretbar. Nicht im Antrag erfasst sind die beiden Verkaufsautomaten vor der Ost- und der Westfassade. Diese sind gemäß § 6 Satz 1 der Werbeanlagensatzung unzulässig und zu entfernen.

Zum ursprünglichen Bauantrag, der in der Sitzung am 13.10.2020 behandelt wurde lag eine Stellungnahme vom FTM vor, nach der das Vorhaben nicht befürwortet wurde. Eine wesentliche inhaltliche Änderung hat sich mit der Tektur dahingehend nicht ergeben, so dass auf eine erneute Beteiligung verzichtet wurde.


Die Ausschussmitglieder beraten über das Vorhaben und sind mit der Nutzungsänderung nicht einverstanden. Es ist nicht nachvollziehbar ob der Frühstücksraum der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird und dann die Stellplatzsituation noch  verträglich ist.
Außerdem entspricht das Hostel nicht der geplanten Qualitätsoffensive zu der man sich entschlossen hat.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 28.04.2021 09:12 Uhr