Aufstockung Einfamilienhaus, Bergstraße 4, Fl. Nr. 179/2, Gemarkung Hopfen am See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 02.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 4.3.7

Sachverhalt

Mit der Aufstockung weist das Gebäude südseitig eine dreigeschoßige Höhe auf. An der Uferstraße sind solche Höhen vorhanden. In der „zweiten Reihe“ ist dies tendenziell untypisch. Aus Sicht des Landratsamtes Ostallgäu fügt sich die Höhe nach erster Einschätzung aber ein.

Das Baugrundstück liegt nicht an einer gewidmeten öffentlichen Verkehrsfläche; ein gesichertes Geh- und Fahrtrecht liegt nach derzeitigem Stand ebenfalls nicht vor, sondern lt. Aktenlage nur ein Notwegerecht. Ein solches erfüllt grundsätzlich nicht die Anforderungen an eine gesicherte Erschließung. Zwar besteht für das vorhandene Gebäude Bestandsschutz. Dieser gilt jedoch nicht für eine wesentliche Veränderung des betroffenen Gebäudes. Nach momentanem Stand ist davon auszugehen, dass eine ausreichend gesicherte Erschließung nicht besteht. Inwieweit Nutzungen verändert und ggf. erweitert werden ist weiter zu prüfen, zumal keine Akten einer Bestandsgenehmigung vorliegen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nur zu erteilen, soweit eine ausreichend gesicherte Erschließung des Gebäudes nachgewiesen ist.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nur zu erteilen, soweit eine ausreichend gesicherte Erschließung des Gebäudes nachgewiesen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2021 09:12 Uhr