Neubau eines 7- Familienhauses, Tektur zum Bauantrag vom 18.10.2016, Errichtung von 7 statt 5 Wohneinheiten, Neubau einer Tiefgarage mit 9 Stellplätzen, Anbau eines Carports mit 3 Stellplätzen an bestehende Garagen, Abt-Heß-Straße 4, Fl. Nr. 1544/2,


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 02.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 4.3.10

Sachverhalt

Mit der Umplanung ergibt sich eine neue Lage der notwendigen Zufahrten. Das Grundstück ist an den Randbereichen nur provisorisch anfahrbar; die geplante TG-Zufahrt liegt auch außerhalb dieses Bereiches. Eine Straßenherstellung, die dann die Abt-Oberleitner- und die Abt-Heß-Straße gesamtheitlich umfassen müsste, war seitens der Stadt Füssen aus finanziellen Gründen bisher und in den nächsten Jahren nicht eingeplant. Um die notwendige Erschließung herzustellen müsste der Straßenbau in die Finanzplanung aufgenommen werden. Da die Straßenzüge nicht als bisher erstmalig endgültig hergestellt einzustufen sein werden ist von einer Teilfinanzierung über Erschließungsbeiträge auszugehen.

Ohne gesicherte Erschließung ist das Vorhaben nicht genehmigungsfähig (§ 34 BauGB). Da das Vorhaben sich aber bereits im Bau befindet und eine Fertigstellung ohne Tiefgarage nicht zu befürworten ist wird vorgeschlagen, einer provisorischen Anbindung der TG-Zufahrt bis zu dem befahrbaren Bereich auf der städtischen Fläche auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages auf Kosten des Bauherrn zuzustimmen. Aus der Vorabstimmung mit dem LRA OAL ergab sich, dass sich eine alsbaldige Widmung der Verkehrsfläche empfiehlt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Grundstück noch nicht ausreichend erschlossen ist. Einer provisorischen Anbindung der Tiefgaragenzufahrt bis zu dem befahrbaren Bereich auf der städtischen Fläche auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages auf Kosten des Bauherrn wird zugestimmt. Bis zur Herstellung der Straße hat der Bauherr die Verkehrssicherung in dem provisorischen Verbindungsbereich zu übernehmen. Die Möglichkeit einer baldmöglichen Widmung ist zu prüfen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Grundstück noch nicht ausreichend erschlossen ist. Einer provisorischen Anbindung der Tiefgaragenzufahrt bis zu dem befahrbaren Bereich auf der städtischen Fläche auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages auf Kosten des Bauherrn wird zugestimmt. Bis zur Herstellung der Straße hat der Bauherr die Verkehrssicherung in dem provisorischen Verbindungsbereich zu übernehmen. Die Möglichkeit einer baldmöglichen Widmung ist zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 28.04.2021 09:12 Uhr