Neubau einer Erdtribüne, Errichtung von 4 Holzhütten, Tektur zum genehmigten Baseballplatz, Schwedenweg 2, Fl. Nr. 1684, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 02.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 4.3.12

Sachverhalt

Das Areal liegt im Außenbereich, es ist jedoch gesamtheitlich durch die Sportanlagen geprägt, so dass aus Sicht der Verwaltung keine zusätzliche und wesentliche Beeinträchtigung öffentlicher Belange anzunehmen ist. Dennoch soll der Wall eine Höhe von bis zu ca. 1,10 m erreichen, auf denen die beiden Hütten mit einer max. Höhe von ca. 3 m errichtet werden sollen.

Auf der Erdtribüne sollen lt. Angabe 138 Sitzplätze errichtet werden. Die im Antrag bisher nachgewiesenen 20 Stellplätze sind hierfür nicht mehr ausreichend. Die Zahl 20 resultiert aus der ursprünglichen Genehmigung vom 27.03.2019. Dort war keine Angabe über eine Besucherzahl vorhanden und auch keine dahingehende Fläche ausgewiesen. Der rechnerisch ermittelte Bedarf von 40 Stellplätzen wurde insoweit auf 20 Stellplätze reduziert.
Der Nachweisbedarf für 138 Besucher liegt lt. Satzung bei 28 Stellplätzen (1 Stpl. je 5 Besucherplätze; Rahmen lt. Satzung: 1 Stpl. je 5 bis 10 Plätze; eine überörtliche Bedeutung ist anzunehmen). Der rechnerische Gesamtbedarf liegt damit bei 48 Stellplätzen. Gleichzeitig bedeutet dies, dass die als zunächst provisorisch konzipierte Parkplatzerweiterung am Rotwandweg von den bisherigen 28 um die weiteren 28 auf 56 Stellplätze auszudehnen ist (vorbehaltlich eines evtl. weiteren Nachweises der zeitlich versetzten Nutzung mit anderen Stellplätzen).    

Die Verschiebung der Fläche, wo und in welcher Größe der Baseballplatz gemäß Gesamtkonzept Büro F 64 errichtet wird ist im Antrag mit enthalten, ebenso die Zaunanlagen, soweit sie nicht schon früher beantragt wurden, wie dies z. B. beim Ballfangzaun der Fall war. Insoweit sollen die bisher mit 2 m Höhe genehmigten seitlichen Zäune einen Ballfang mit zusätzlichen 2 m erhalten. Entgegen den teilweisen Eintragungen in den Plänen müssen alle Zaungeflechte an den Außenseiten der Pfosten angebracht werden. Dass Pfosten an den Außenseiten stehen ist gestalterisch nicht akzeptabel.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Zaungeflechte sind an den Außenseiten der Pfosten anzubringen. Die Erweiterung des Parkplatzes P.2 am Rotwandweg ist von 28 auf 56 Stellplätze zu vergrößern, soweit nicht noch ein evtl. zusätzlicher Nachweis der zeitlich versetzten Nutzung mit anderen Stellplätzen erbracht wird.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Zaungeflechte sind an den Außenseiten der Pfosten anzubringen. Die Erweiterung des Parkplatzes P.2 am Rotwandweg ist von 28 auf 56 Stellplätze zu vergrößern, soweit nicht noch ein evtl. zusätzlicher Nachweis der zeitlich versetzten Nutzung mit anderen Stellplätzen erbracht wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 28.04.2021 09:12 Uhr