Bebauungsplan See, fünfte Änderung; Billigung des Vorentwurfs, Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 02.03.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Weißensee - See zu ändern. Der Plan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB geändert werden.

Ein entsprechender Entwurf liegt nun vor.

Hinweis der Stadtwerke: die Leitungsführungen Wasser und Kanal sind noch abschließend zu klären.

Ergebnis der Vorabstimmung mit dem Landratsamt Ostallgäu:

  • Die Festsetzungen in der Satzung sind auf die notwendigen Inhalte zu beschränken.
  • Eine talseitig dreigeschossige Wirkung des Wohnhauses ist nicht vertretbar. Dies ist über entsprechende Regelungen zur Wandhöhe und/oder Geschossigkeit zu begrenzen (KG, EG und DG statt OG lt. Skizze)
  • Berücksichtigung, dass die Wohnhauszufahrt auch als Feuerwehrzufahrt geeignet sein muss (Breite, Befestigung, Kurvenradius bei der Querung des Fuß- und Radweges)
  • Intensivierung der Ortsrandeingrünung

Vorsitzender Maximilian Eichstetter übergibt zur näheren Erläuterung des Bebauungsplanes See das Wort an den Planer Herrn Haag (abtplan). Sitzungsvorlagen, sowie weitere Anlagen mit dem Bebauungsplanentwurf erhielten die Ausschussmitglieder vorab zur Ansicht.

Dr. Martin Metzger hat noch zwei Fragen an den Planer:
1. Was bedeutet WR.
2. Warum darf die Photovoltaikanlage nicht aufgeständert ausgeführt werden, da dadurch die
    Stromgewinnung optimiert wäre.

Herr Haag teilt mit, dass das WR für reines Wohngebiet stehe. Photovoltaikanlagen dürfen aufgrund des Ortsbildes nicht aufgeständert werden.

Jürgen Doser fügt noch hinzu, dass die Stromgewinnung an 3-4 Tagen im Jahr optimiert ist und das aufs Jahr gesehen nicht viel ausmacht. Außerdem wäre optisch eine Aufständerung am Ortseingang nicht zu empfehlen. Die Dachneigung könnte noch anders festgelegt werden aber eine Aufständerung sollte nicht erlaubt werden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter formuliert daraufhin den Beschlussvorschlag:
 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des Bebauungsplans Weißensee See, fünfte Änderung in der Fassung vom 06.04.2021 zur Kenntnis und billigt diesen mit nachstehenden Änderungen für das weitere Verfahren: max. II Vollgeschoße mit KG, EG und DG, Intensivierung der Ortsrandeingrünung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des Bebauungsplans Weißensee See, fünfte Änderung in der Fassung vom 06.04.2021 zur Kenntnis und billigt diesen mit nachstehenden Änderungen für das weitere Verfahren: max. II Vollgeschoße mit KG, EG und DG, Intensivierung der Ortsrandeingrünung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2021 10:07 Uhr