Bebauungsplan Weißensee Strandbad und 32. Änderung des Flächennutzungsplanes, Billigung des Vorentwurfs, Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 4.2

Sachverhalt

Am 18.03.2021 fand mit Vertretern der Weißenseer Vereine ein Termin zur Besprechung der weiteren Planung statt. Über die wesentlichen Grundlagen fand eine Einigung statt.

Mit dem angepassten Vorentwurf soll das Verfahren neu durchgeführt werden, um einen bestandsorientierten Weiterbetrieb des Kiosks und der weiteren Anlagen sicherzustellen.
Für den Kiosk ist für den nachhaltigen Betrieb eine dauerhafte Genehmigung mit gastronomischem Charakter ähnlich der zuletzt betriebenen Art erforderlich. Ein weiterer von der Witterung unabhängiger Betrieb setzt weitere bauliche Verbesserungen voraus. Dies ist nur genehmigungsfähig, wenn in einem Bebauungsplan eine dahingehende Grundlage geschaffen wird.

Als Überdachung der Terrasse ist anstelle von nur mobilen Schirmen u. dgl. auch die Errichtung einer Pergola vorstellbar, die die Terrasse witterungsabhängig mit markisenartigen Elementen überdacht.

Die Positionierung des Vereinsstadels wurde zuletzt mit dem Vertreter des Staatlichen Bauamtes, Bereich Straßenbau abgestimmt. Anstelle des ursprünglich geforderten Abstandes von 20 m ist nun von einer Lösung mit 10 m auszugehen. Andere Positionierungen vor dem Bach stehen im Widerspruch zu den naturschutzfachlichen Anforderungen. Die nun im Plan dargestellte Lösung wurde auch mit den Stadtwerken bezüglich des in die Planzeichnung aufgenommenen Regenklärbeckens abgestimmt. Vorteil dieser Lösung ist, dass das Gebäude hier eingesenkt ist und den Blick zum See frei lässt.

Der Flächennutzungsplan ist dazu ebenfalls zu ändern.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bedankt sich für die zügige Ausarbeitung/ Anpassung bei Architekt Herrn Hofmann.

Dr. Martin Metzger spricht an, dass jahrelang gestritten wurde und möchte im nichtöffentlichen Teil kurz darüber informiert werden, was diesmal anders ist.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter sichert nähere Informationen im nichtöffentlichen Teil zu.

Christoph Weisenbach möchte wissen wer für die Kosten an der Pergola aufkommt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erörtert, dass dies nicht Bestandteil des Bebauungsplanes ist.

Beschlussvorschlag

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigt grundsätzlich das neue Konzept für das Areal am Strandbad Weißensee.
  2. Der Ausschuss beschließt, zu dessen Umsetzung den Bebauungsplan in dem im beigefügten Plan eingegrenzten Gebiet neu aufzustellen und das dazu notwendige Verfahren zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes ebenfalls neu einzuleiten.
  3. Die dementsprechenden Planvorentwürfe werden gebilligt und die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beauftragt.  
  4. Beim Bebauungsplan ist in der Satzung zu ergänzen, dass für die Terrasse auch eine Pergola zulässig ist, die zeitweise mit mobilen Elementen überdacht werden kann.


Thomas Meiler nahm an der Beratung und Abstimmung aufgrund kurzer Abwesenheit nicht teil.

Beschluss

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigt grundsätzlich das neue Konzept für das Areal am Strandbad Weißensee.
  2. Der Ausschuss beschließt, zu dessen Umsetzung den Bebauungsplan in dem im beigefügten Plan eingegrenzten Gebiet neu aufzustellen und das dazu notwendige Verfahren zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes ebenfalls neu einzuleiten.
  3. Die dementsprechenden Planvorentwürfe werden gebilligt und die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beauftragt.  
  4. Beim Bebauungsplan ist in der Satzung zu ergänzen, dass für die Terrasse auch eine Pergola zulässig ist, die zeitweise mit mobilen Elementen überdacht werden kann.


Thomas Meiler nahm an der Beratung und Abstimmung aufgrund kurzer Abwesenheit nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2021 10:07 Uhr