Abbruch Bestand und Neubau einer Wohnanlage mit max. 12 Wohneinheiten, Borhochstraße 1, Fl.Nr. 987/3, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 5.2.1

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 22.03.2021.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Mit dem Neubau sollte nun endlich der seit Jahren anhaltende städtebauliche Missstand beseitigt werden. Durch die Änderung der BayBO zum 01.02.2021 wird ein Neubau in vergleichbarer Größe durch die Reduzierung der notwendigen Abstandsflächentiefe auf 0,4 H ermöglicht; es kann sogar eine Vergrößerung der Gebäudebreite um ca. 2 m erreicht werden. Damit ergibt sich eine verbesserte Nutzbarkeit auch des Dachgeschosses.

Mit dem Neubau soll nun erstmalig auch eine Tiefgarage errichtet werden. Drei der sieben Besucherstellplätze liegen senkrecht an der Straße. Erreicht werden konnte eine Vergrößerung des Abstandes auf ca. 2,6 bis 3,3 m zum Gehweg (Mindestmaß lt. Satzung = 3 m). Sichtbeziehungen auf die öffentliche Verkehrsfläche sind in teilweise eingeschränkter Form gegeben. Die Lösung erscheint noch vertretbar, wenngleich sie auch städtebaulich nicht optimal ist; eine Verbesserung wäre insoweit nur möglich, wenn der Baukörper in der Länge deutlich reduziert werden würde.

Der Baukörper fügt sich im Übrigen städtebaulich in die Umgebung ein. Seitens des Landratsamtes Ostallgäu wurde dies bestätigt.

Zur Umsetzung ist noch der Erwerb des an der Straße liegenden städtischen Grundstücks Fl.Nr. 978/6 nötig (20 qm, ehemalige Trafostation).  

Mehrere Ausschussmitglieder sprechen sich für eine Änderung der oberirdischen Stellplätze aus. Diese sollen nicht wir aktuell geplant direkt entlang der Borhochstraße liegen, sondern im hinteren Teil des Grundstückes integriert werden. Falls es nicht möglich ist die geforderten 7 oberirdischen Stellplätze für 12 Wohneinheiten im hinteren Teil des Gebäudes zu errichten, soll eine Reduzierung der Wohneinheiten in Betracht gezogen werden.
 
Martin Dopfer erkundigt sich noch ob man schon wüsste ob ein Verkauf der Wohnungen angestrebt wird, oder eine Vermietung.

Armin Angeringer teilt mit, dass dazu nichts bekannt sei.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. Die 7 oberirdischen Stellplätze sind im hinteren Teil des Gebäudes zu integrieren. Der Veräußerung des städtischen Grundstücks Fl.Nr. 978/6 Gmkg. Füssen wird dem Grunde nach zugestimmt.
Der Bauherr wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und zur Verbesserung des Ortsbildes eine dringende Behebung des nach wie vor vorherrschenden Missstandes erforderlich ist. Die alsbaldige Umsetzung weiterer baulicher Maßnahmen ist nach Einholung der Baugenehmigung erforderlich.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. Die 7 oberirdischen Stellplätze sind im hinteren Teil des Gebäudes zu integrieren. Der Veräußerung des städtischen Grundstücks Fl.Nr. 978/6 Gmkg. Füssen wird dem Grunde nach zugestimmt.
Der Bauherr wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und zur Verbesserung des Ortsbildes eine dringende Behebung des nach wie vor vorherrschenden Missstandes erforderlich ist. Die alsbaldige Umsetzung weiterer baulicher Maßnahmen ist nach Einholung der Baugenehmigung erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 27.04.2021 10:07 Uhr