Umbau Doppelhaushälfte mit -Einbau von Dachgauben, -Anbau an Doppelhaushälfte, -Neubau Carport und Abstellraum, Kräheweg 1, Fl.Nr. 3016/1, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 5.3.1

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 02.03.2021.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Das Vorhaben fügt sich insbesondere hinsichtlich der Größe des Anbaus noch nach § 34 BauGB ein. Die Breite der Gauben liegt mit 3,5 m noch im Bereich des Ein-Drittel-Richtmaßes (Obergrenze), soweit trotz der Staffelung der Außenwand die neue Gesamtbreite von 10 m zugrunde gelegt wird.

Die Anlegung eines zweiten Stellplatzes ist zu begrüßen. Der Abstand zur Straße von mindestens 3 m wird durch den schrägen Grundstücksverlauf teilweise verkürzt. Die Lösung erscheint aber im Hinblick auf die Verkehrssicherheit als noch vertretbar. Die Ausfahrt liegt im Kurvenbereich, jedoch sind bei Freihaltung der Flächen noch ausreichende Sichtbeziehungen gegeben.

Das Vorhaben wurde in verschiedenen Punkten bereits mit dem Landratsamt Ostallgäu abgestimmt und der aktuelle Stand als grundsätzlich zulässig eingestuft.  

Magnus Peresson hält die Aussage, dass die Gaube noch im Ein-Drittel-Richtmaß liege, nicht korrekt, da hierbei seitens der Verwaltung ein falscher Bezug hergestellt werde. Die rote Linie im Plan gibt genau an wie bereit das Dach aktuell ist. Das heißt die Schleppgaube muss ein wenig an Breite verlieren und kann dann eine Zustimmung erhalten.

Armin Angeringer betont, dass daher bewusst der Hinweis auf die Gesamtbreite gefallen ist und nicht, dass es nur das Bestandsgebäude betrifft.

Dr. Martin Metzger teilt noch mit, dass die südliche Gaube weiter nach links verschoben werden sollte.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen eingehen formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 27.04.2021 10:07 Uhr