Einbau von zwei Schleppgauben bei einem bestehenden Wohnhaus, Faulenbachgäßchen 7 1/2, Fl.Nr. 6/1, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 5.3.2

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 18.03.2021.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen:

In den Planunterlagen eingezeichnet ist zusätzlich ein Vollwärmeschutz am Wohnhaus mit einer Aufbauhöhe von 15 cm. Über Details der Ausführung sind Angaben vorhanden. Danach soll außen 15 mm Kalkputz aufgebracht werden. Die an Außenwände zu stellenden Anforderungen nach der Baugestaltungssatzung sind grundsätzlich einzuhalten. Ein Abweichungsantrag wurde nicht gestellt. Die Ausführung ist aufgrund der Lage im denkmalgeschützten Ensemble und in der Nähe von Einzeldenkmälern von den Denkmalschutzbehörden zu überprüfen.

Die Ansichtszeichnungen deuten darauf hin, dass in die Seitenflächen der Gauben u. U. Fensterflächen eingebaut werden sollen. Dies ist nach der Baugestaltungssatzung nicht vorgesehen und gestalterisch nicht vertretbar.

Die Breite der Gauben beträgt je 3,42 m. Dieses Maß entspricht wohl nicht mehr dem typischer historischer Vorbilder. Mit einer Größe von einem Drittel der Gebäudelänge kann dennoch die in der Baugestaltungssatzung geforderte „Zurückhaltung“ noch als erfüllt angenommen werden.

Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet umfasst die Baugenehmigung auch die sanierungsrechtliche Erlaubnis.

Einige Ausschussmitglieder sprechen sich für die Absetzung des Tagesordnungspunktes aus, bis eine Stellungnahme vom Denkmalschutz vorliegt. Außerdem soll die Verwaltung ein Gespräch mit der Bauherrin und der Planerin führen um nochmals eine Gestaltungssatzung konforme Lösung auszuarbeiten und der Vorschlag gemacht werden anstatt der zwei geplanten Schleppgauben einen Wiederkehr zu errichten.
 
Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass die Fiktionsfrist am 05.05.2021 endet und somit eine Behandlung in der Mai-Sitzung (04.05.2021) möglich sei und formuliert den Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, den Tagesordnungspunkt von der heutigen Sitzung zu nehmen und in der Mai-Sitzung (04.05.2021) nochmals zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt o.g. Punkte mit der Bauherrin und der Planerin anzusprechen und eine gestaltungssatzungs-konforme Lösung auszuarbeiten.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, den Tagesordnungspunkt von der heutigen Sitzung zu nehmen und in der Mai-Sitzung (04.05.2021) nochmals zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt o.g. Punkte mit der Bauherrin und der Planerin anzusprechen und eine gestaltungssatzungs-konforme Lösung auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2021 10:07 Uhr