Nutzungsänderung Restaurant und Wohnungen zum Hostel, Augsburger Straße 12, Fl.Nr. 495/1, Gemarkung Füssen; Abstimmung über Anhörung durch das Landratsamt Ostallgäu zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 5.3.3

Sachverhalt

Zur Planung wurde bisher in den Sitzungen vom 13.10.2020 und 02.03.2021 das kommunale Einvernehmen nicht erteilt. Am 12.03.2021 fand eine Besprechung mit dem Bauherrn und weiteren Beteiligten mit folgenden Ergebnissen statt.

  • Das Betriebskonzept wurde näher erläutert.
  • Zur Zielgruppe gehören Busgäste nicht mehr. Nach der Schließung von Einrichtungen im Keller sei die Küche nicht mehr auf solche Bewirtungen ausgerichtet.
  • Um zu verhindern, dass der Frühstücksraum nicht als Bestandteil der öffentlichen Gaststätte genutzt wird müsste er entsprechend abgesperrt werden. In der Praxis ist damit nicht zu rechnen, insbesondere nicht in der Zeit, in der die Terrasse bewirtet wird. Besser wäre die offizielle Beantragung als Teil der öffentlichen Gastronomie. In der Folge müssten aber zwei zusätzliche Stellplätze nachgewiesen werden. Im Eingangsbereich könnte noch ein Stellplatz nachgewiesen werden. Eine Ablösung des zweiten Stellplatzes wäre aufgrund der Gastraumfläche von >50 qm möglich; gewünscht wird dies bauherrnseitig nicht. Alternativ käme noch die Außerbetriebnahme des Büffetbereiches während der öffentlichen Betriebszeiten in Betracht.
  • Der der Werbeanlagensatzung widersprechende Automat an der Westseite wird entfernt; der an der Ostseite soll evtl. in das Gebäude gestellt werden.  

Die Nutzungsänderung als solche ist nach § 34 BauGB zulässig. Auf die weiteren Ausführungen des Landratsamtes Ostallgäu (Schreiben siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem) wird verwiesen.

Nachdem keine Wortmeldungen eingehen formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Das Landratsamt Ostallgäu wird gebeten, durch Auflage im Bescheid ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine Nutzung des Frühstücksraumes als Teil der öffentlichen Gaststätte unzulässig ist und dies zu überwachen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Das Landratsamt Ostallgäu wird gebeten, durch Auflage im Bescheid ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine Nutzung des Frühstücksraumes als Teil der öffentlichen Gaststätte unzulässig ist und dies zu überwachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 27.04.2021 10:07 Uhr